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Warum handelte das BfArM bei Iberogast nicht früher?

In diesen Wochen gehen in den Apotheken die letzten „alten“ Iberogast-Packungen über den [Handverkauf]-Tisch. Bald muss die Packungsbeilage die neuen Warnhinweise enthalten. Hinweise auf schwere Nebenwirkungen bei schöllkrauthaltigen Präparaten gab es schon 2005. Nach einem Stufenplanverfahren ordnete das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 2008 die Warnhinweise an. Nun steht die Behörde in der Kritik: Warum hat sie nicht früher gehandelt? weiter ...

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