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Dermatologe 14 Jun 2026 14:32 #529719

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Hallo zusammen,

Teil der Tx-Nachsorge ist die jährliche Untersuchung beim Dermatologen.
Kassenleistung für gesetzlich versicherte Normalpatienten ist ein Hautkrebsscreening alle zwei Jahre.
Das sind zwei verschiedene Dinge.

Nun habe ich alle Jahre wieder das Problem, dass ich mit einer Überweisung (Diagnose: Zustand nach PNTx, Untersuchungsauftrag: Hautskrebsscreening unter Immunsuppression) zum Arzt gehe, und man mich nötigt, zu unterschreiben, dass ich das selbst bezahle, weil der Termin sonst nicht stattfände.
Ich bekomme dann eine Rechnung über 50 Euro, obwohl ich, gesetzlich versichert, mit Überweisung mit einer Diagnose und einem Untersuchungsautrag komme. "Wir können das nicht mit der Kasse abrechnen".
Ist das Abrechnugnsbetrug?
Kann ich mir die Überweisung wiederholen? Angeblich können die das ja nicht abrechnen, also brauchen sie den ja auch nicht? Wenn die sagen, sie können eine Hautkrebsvorsorge (was es ja technisch nicht ist, es ist die S3-konforme Nachsorge nach TRansplantation) nicht abrechnen,muss ich dann davon ausgehen, dass bei der Untersuchung nicht auf die Besonderheiten der Immunsuppression eingegangen wurde? (Immunsuppression begünstigen eine bestimmte Art von Hautkrebs)
Wie vermeide ich diese Kinder-Diarrhoe für die Zukunft?
Warum ist es in diesem unserem Lande nicht mehr möglich, mit einem Untersuchungsauftrag zu einem Facharzt zu gehen und genau das auch zu bekommen, was auf dem Papierle steht?

vG
Anja

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Dermatologe 14 Jun 2026 17:30 #529720

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Liebe Anja, ob es die richtige Auskunft für uns Transplantierte ist, weiß ich nicht: Ich habe gelesen, in solchen Fällen liege es im Ermessen der Dermatologen, ob wir das Screening jährlich bekommen (ich soll das 1x/Jahr machen lassen).

Mein Hautarzt hat Ende letzten Jahres die Praxis abgegeben. Zu ihm konnte ich all die Jahre seit meiner ersten Tx vor 25 Jahren 2x zum Screening gehen. Er hat es aber nur mit Sichtkontakt gemacht. Reichte bisher.

Die neue Ärztin hat sofort gesagt, ich könne 1x/Jahr kommen und soll anrufen, wenn mir eine Stelle auffällt. Na ja, klappt, wie Du gelesen hast, nicht so gut.

Mein Tx-Zentrum im UKE arbeitet mit der dortigen Dermatologie zusammen und bietet eine Sprechstunde für Txler an. Werde das, wenn ich im August in der Ambulanz bin, ansprechen. Habe das nur auf der Internetseite gelesen.

Gäbe es die Möglichkeit, wenn Dein Dermatologe das häufigere Screening nicht macht auf Krankenkassenkosten, Dir jemand anderen zu suchen? Oder bietet Dein Tx-Zentrum vielleicht auch so eine Möglichkeit wie das UKE an?

Liebe Grüße, Ulrike
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Dermatologe 14 Jun 2026 18:05 #529721

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Soweit ich weiß. ist die jährliche Untersuchung der Haut, sogar mit Auflichtmikroskop (Dermatoskop) fester Bestandteil der TX-Nachsorge und Kassenleistung, die Dir zusteht.
Wenn die Praxis das verweigert und Dir eine IGeL-Vereinbarung aufnötigt und Dir bei Nichtunterschreiben die Leistung verweigert, bricht sie eine vertragliche Vereinbarung mit den Krankenkassen. Und sollte sie vllt. sogar alle 2 Jahre neben Deiner privaten Zahlung noch zusätzlich mit Deiner Kasse abrechnen, wäre es Betrug.
Ich würde die Krankenkasse kontaktieren und den Fall schildern. Und vllt. die KV Deines Bundeslandes anschreiben.
Ich finde gerade, dass das eine Riesensauerei ist....

Arztwechsel fällt mir sonst nur noch ein, aber wir alle wissen, wie schwer es für Kassenpatienten ist, überhaupt Facharzttermine zu bekommen und noch vielmehr einen neuen Facharzt.... :buhuu:

Ganz viel Glück!
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Dermatologe 14 Jun 2026 19:47 #529722

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Liebe Skjaldbaka, wo ich Deine Antwort lese, fällt mir ein, dass ich nach der Tx (11/2025) eine Anfrage an meine Krankenkasse geschickt und zur Antwort bekommen habe, es bestehe Anspruch auf alle 2 Jahre. Das jährliche Screening liege im Ermessen des Dermatologen (DAK). Dann bezahle das die Krankenkasse.

Puh, das ist richtig blöd, wenn man da als Txlerin noch kämpfen muss. Ich würde mich auch an die Krankenkasse wenden. Und ans Tx-Zentrum.

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Hi :)