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Reform der Lebendorganspende beschlossen: Überkreuzspenden künftig möglich 26 Mär 2026 21:15 #529233
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Berlin – Lebendnierenspenden sind künftig zwischen zwei oder mehr unterschiedlichen Paaren überkreuz sowie auch als „nicht gerichtete anonyme Nierenspende“ an nicht bekannte Personen möglich. Diese Änderung der Regelungen zur Lebendorganspende und damit Reform des Transplantationsgesetzes beschloss der Bundestag heute mehrheitlich mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen. Die Linken stimmten dagegen, die Fraktion der AfD enthielt sich.
Ziel der Novelle des Transplantationsgesetzes ist es, den Kreis der potenziellen Empfängerinnen und Empfänger sowie der Spendenden zu erweitern und bestehende Hürden bei der Organspende abzubauen. Gleichzeitig soll der Schutz der Lebendspender von Organen und Geweben gestärkt werden. „Heute ist ein Tag der Hoffnung für alle, die auf eine lebensnotwendige Spenderniere angewiesen sind“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Fehlende Übereinstimmung von Blutgruppen oder Gewebemerkmalen sollten nicht länger die Spende einer Niere an eine nahestehende Person unmöglich machen. Im Zentrum der Reform steht die Einführung der Überkreuzlebendnierenspende. Dabei können inkompatible Organspendepaare – etwa aufgrund nicht übereinstimmender Blutgruppen oder Gewebemerkmale – mit anderen Paaren kombiniert werden, sodass eine wechselseitige Spende möglich wird. Die beteiligten Paare müssen sich dabei nicht kennen, jedoch bleibt ein Näheverhältnis innerhalb der jeweiligen Paare weiterhin Voraussetzung. Bisher nur in engen Grenzen möglich Bislang ist eine Lebendorganspende in Deutschland nur in engen Grenzen zulässig, nämlich zwischen Menschen, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen. Zudem gilt derzeit noch der sogenannte Subsidiaritätsgrundsatz. Dadurch ist eine Lebendspende nur erlaubt, wenn zum Zeitpunkt der Organentnahme kein geeignetes postmortal gespendetes Organ zur Verfügung steht. Auch dieser Grundsatz soll künftig aufgehoben werden. Man könne sich mit dem Status Quo nicht zufriedengeben, erklärte Simone Borchardt (CDU) bei der heutigen Aussprache nochmals und warb um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Auch Christos Pantazis (SPD) betonte, dass die Novelle mehr sei als nur eine technische Anpassung eines Gesetzes. Bei Änderungen des Transplantationsgesetzes befinde man sich immer auch in einer ethischen Debatte, sagte er. Wo endet Solidarität und wo beginnt Überforderung – in diesem Spannungsfeld bewege sich die Novelle, so Pantazis. Freiwilligkeit sei deshalb das Fundament der neuen Regelung. Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen versicherte bei der Aussprache zwar die Zustimmung ihrer Fraktion zum Gesetz. Man sei überzeugt, dass es in die richtige Richtung gehe, sagte sie. Enttäuscht zeigte sie sich jedoch darüber, dass keiner der Änderungsanträge ihrer Fraktion Eingang in den Gesetzentwurf gefunden habe. Besonders bedauerte sie, dass es nicht zum Aufbau eines bundesweiten Lebendspenderegisters käme sowie die Streichung des Geschlechts aus der Dokumentation vorgesehen sei. Auch der Spenderschutz bleibe hinter seinen Möglichkeiten zurück, kritisierte die Ärztin. Was sich ändert Was wird sich nun künftig ändern? Um das neue Gesetz in Deutschland umzusetzen, soll ein nationales Programm zur Organisation und Vermittlung der Überkreuzspenden etabliert werden. Dieses schließt auch die nicht gerichtete anonyme Nierenspende ein. Die Auswahl der Empfänger soll ausschließlich nach medizinischen Kriterien und unter Wahrung der Anonymität erfolgen. Zudem wird künftig den Transplantationszentren im neuen System eine zentrale Rolle zukommen. Denn sie entscheiden der Novelle zufolge über die Aufnahme inkompatibler Spenderpaare sowie anonymer Spenderorgane, übermitteln relevante Daten an eine zentrale Vermittlungsstelle und organisieren nach erfolgter Zuteilung gemeinsam die Entnahme und Transplantation. Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf dem Schutz der Spenderinnen und Spender. Die Aufklärung über Risiken und mögliche Spätfolgen soll durch das neue Gesetz ausgeweitet werden, insbesondere im Hinblick auf psychosoziale Aspekte. Künftig ist zudem eine verpflichtende unabhängige psychosoziale Beratung und Evaluation vorgesehen. Die Betreuung der Spender durch die Transplantationszentren wird über den gesamten Prozess hinweg verbindlich geregelt. Darüber hinaus werden bundesweit einheitliche Vorgaben für die Arbeit der Lebendspendekommissionen eingeführt. Auch die Situation von Personen, die selbst eine Niere gespendet haben und später im Leben eine Transplantation benötigen, wird berücksichtigt. Ihre frühere Spende soll bei der Vermittlung postmortal gespendeter Organe angemessen einbezogen werden. Details hierzu sollen in Richtlinien der Bundesärztekammer ([BÄK](www.bundesaerztekammer.de/)) festgelegt werden. Neuerungen bei der Gewebespende Neben der Lebendorganspende enthält die Reform auch Neuerungen im Bereich der Gewebespende. Gewebeeinrichtungen sollen künftig an das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende angebunden werden, um die Spendebereitschaft potenzieller Spenderinnen und Spender schneller prüfen zu können. Zudem wird durch die Novelle die Spende von Organen und Gewebe in besonderen Fällen erweitert. So wird es künftig möglich sein, funktionstüchtige Gewebe, die im Rahmen medizinischer Eingriffe bei nicht einwilligungsfähigen Personen anfallen, für Transplantationszwecke zu nutzen. Ein Beispiel sind Herzklappen, die bislang häufig verworfen werden mussten. Ferner schließt die Reform auch eine bestehende Gesetzeslücke im Bereich der Fortpflanzungsmedizin: Künftig kann die gesetzliche Vertretung bei nicht einwilligungsfähigen Personen in die Gewinnung männlicher Keimzellen einwilligen, wenn eine keimzellschädigende Therapie bevorsteht. Dies ermöglicht insbesondere Kindern und Jugendlichen, vor einer Krebsbehandlung Spermien kryokonservieren zu lassen. In der medizinischen Fachwelt stößt die Gesetzesänderung auf viel Zustimmung. So begrüßt die Bundesärztekammer ([BÄK](www.bundesaerztekammer.de/)) die heutige Verabschiedung des Gesetzes zur Reform der Lebendorganspende als „wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schwerer Nierenerkrankung“. „Die Neuregelung der Lebendorganspende eröffnet einen verantwortungsvollen Weg, den Kreis der Spender zu erweitern“, erklärte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt. Betroffene Familien, in denen es Spendewillige, aber keine medizinische Übereinstimmung gebe, könnten nun mit anderen geeigneten Spender-Empfänger-Paaren zusammengebracht werden. Nach Einschätzung der BÄK haben die gesetzlichen Änderungen das Potenzial, die Versorgungssituation vieler Betroffener deutlich zu verbessern. „Die Chance auf langfristigen Therapieerfolg ist bei Lebendspenden besonders hoch. Die Reform des Transplantationsgesetzes ist daher für unsere Patientinnen und Patienten von großer Bedeutung“, betont Reinhardt. Die Bundesärztekammer hatte bereits 2021 eine solche Reform der Vorschriften zur Lebendorganspende und eine Ausweitung des Spenderkreises gefordert. Im parlamentarischen Verfahren wurde zudem ein Vorschlag von ihr hinsichtlich der Definition des Begriffs Inkompatibilität zwischen Spendern und Empfängern als Voraussetzung für eine Überkreuz-Lebendspende aufgegriffen. So wird nun statt des Begriffs „immunologische Gründe“ der Terminus „medizinische Gründe“ verwendet, der auch anatomische oder funktionelle Kriterien berücksichtigt. Auch die Deutsche Transplantationsgesellschaft ([DTG](d-t-g-online.de/)) begrüßt die Novelle des Transplantationsgesetzes als entscheidenden Fortschritt für Patientinnen und Patienten mit Nierenversagen. Besonders die Einführung der Überkreuzlebendnierenspende und die Stärkung des Spenderschutzes seien „längst überfällig“, erklärte DTG-Präsidentin Martina Koch. Die DTG stehe bereit, die Umsetzung fachlich zu begleiten, betonte sie. „Diese Reform schafft endlich die rechtlichen Grundlagen, um hoch immunisierten Patientinnen und Patienten bessere Transplantationschancen zu bieten – ein Meilenstein, der sich an internationalen Standards orientiert“, so Koch. Hintergrund der Bemühungen um eine gesetzliche Neuregelung der Lebendorganspende war der Mangel an Organen. Denn seit Jahren reicht die Zahl der verfügbaren Spendernieren nicht aus, um den Bedarf zu decken. So standen Ende des Jahres 2024 rund 6.400 transplantable Personen auf der Warteliste für eine Spenderniere, durchgeführt wurden 2.075 Nierentransplantationen. Quelle: www.aerzteblatt.de/news/reform-der-leben...4c-bce9-91a03ce5295e |
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