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Merkblatt zu Fragen der Lebendspende 25 Jun 2009 22:28 #449057

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Die Bayerischen Landesärztekammer hat ein Merkblatt zu Fragen der Lebendspende herausgegeben: KLICK (pdf-Datei)

Eine gute Sache, denke ich.
Ein ganz wichtiges Problem wird allerdings nicht angesprochen - wie soll der Lebendspender der Versicherung (z.B. Unfallversicherung) bei Spätschäden, die also nicht unmittelbar während oder direkt nach der Spende auftreten, den kausalen Zusammenhang mit der Lebendspende beweisen. Das wird in der Regel nicht gelingen. Das ist aber erforderlich um Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

Das Merkblatt ist aber ein guter Ansatz - mit kleinen Schwächen.

MaRIO

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Re: Merkblatt zu Fragen der Lebendspende 26 Jun 2009 12:58 #449058

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Hallo rio muss ich Dir ein klein wenig widersprechen. wegen der Beweisfrage.Da das Ereignis,die Organspende ja bewiesen ist reicht für die Zusammenhangsfrage die hinreichende Wahrscheinlichkeit. Und bei keiner anderen Kausalitätsfrage dürfte so eine lückenlose Vorgeschichte da sein wie nach einer Transplantation. Da wird dann halt ein Gutachten gemacht. Pluri

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Re: Merkblatt zu Fragen der Lebendspende 26 Jun 2009 15:09 #449059

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Keine Versicherung wird ungeprüft wegen einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit Geld bezahlen. Diese hinreichende Wahrscheinlichkeit wird man immer von einem Gericht mit Gutachten feststellen lassen müssen. Und das ist sicher nicht im Sinne der Lebendspender, unter Umständen zur Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht ziehen zu müssen-mit offenen Ausgang.
Was ist z.B. bei späterer Dialysepflicht des Spenders oder bei Bluthochdruck mit all den möglichen Folgen? Wie will man da nach 1-2 Jahren noch einen Zusammenhang mit der Spende und mit hinreichende Wahrscheinlichkeit herstellen? Das wird nicht funktionieren da die Versicherung immer sagen kann das wäre auch ohne die Spende eingetreten....

VG
MaRIO

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Re: Merkblatt zu Fragen der Lebendspende 26 Jun 2009 18:56 #449060

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Logisch aber wieso soll der Bluthochdruck später auch in Zusammenhang mit der Spende stehen?
Wie sollte man das denn anderst regeln ? Hast Du eine Idee?
Ich kenn das sehr gut von meiner Arbeit bei der BG. Und man kann nach Krankheitsverlauf schon durch Mediziner feststellen lassen was in Zusammenhang steht und was nicht. Die Gutachten veranlasst die BG von sich aus und zahlt sie auch. Man muss deshalb nicht gleich zum Gericht rennen. Das ist etwas ganz anderes als bei einer Haftpflichtversicherung. Die BG prüft von Amts wegen sobald ihr so etwas gemeldet wird.
Und natürlich wird es Probleme geben wenn es darum geht eine Volkskrankheit wie Bluthochdruck als Folge der Organspende anerkannt zu bekommen. Aber mal ganz ehrlich, das sind doch nicht die Risiken um die es geht. Es sind doch eher solche Sachen wie Narkoseunfälle, Infektionen, Unfälle auf den Wegen und so. pluri

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Re: Merkblatt zu Fragen der Lebendspende 26 Jun 2009 21:11 #449061

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Die BG prüft von Amts wegen sobald ihr so etwas gemeldet wird. -->> und natürlich nur im Sinne des Versicherten bzw. völlig neutral... [lol]

Auch die BG ist nur eine Versicherung die im Ernstfall ganz genau prüft und nach dem Haar in der Suppe suchen wird. Auch die BG hat nichts zu verschenken. Alles andere wäre blauäugig zu glauben.

Bluthochdruck ist neben einer Proteinurie die häufigste Folge von Nieren-Lebendspenden. Auch zu einer Dialysepflicht ist es nach Lebendspende schon gekommen.
Keiner wird in so einem Fall z.B. für den Verdienstausfall aufkommen.
Eine Lebendspende ist nach wie vor auch ein finanzielles Risiko. Das kann man nicht einfach wegwischen.
Deshalb setzen wir uns ja auch seit Jahren für klare gesetzliche Regelungen im Sinne der Lebendspender ein damit sie im Ernstfall nicht im Regen stehen. Bisher hat sich da aber leider nichts getan...

VG
MaRIO

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Hi :)