Gericht zieht 7500-Euro-Wertgrenze für Autos von Hartz-Empfängern

Autos von Hartz-IV-Empfängern dürfen einen Wert von 7500 Euro nicht überschreiten. Diese Grenze hat das Kasseler Bundessozialgericht am Donnerstag in einem Musterverfahren gezogen und damit das bisherige Limit deutlich angehoben.

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