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Ausnahmeregelungen für mobilitätsbehinderte Menschen

Viele erheblich mobilitätsbehinderte Menschen sind auf das eigene Auto zum Erhalt ihrer Mobilität zwingend angewiesen, aber oft finanziell nicht in der Lage, ein neues und damit schadstoffarmes Kraftfahrzeug zu kaufen. Für diese Menschen gelten unter bestimmten Umständen Ausnahmen bei der Plaketten-Verordnung und den damit verbundenen umweltbezogenen Fahrverboten.

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