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Österreich legalisiert Suizidbeihilfe

Dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Erwachsene können demnach künftig Sterbehilfe in An­spruch nehmen. Voraussetzung ist die Aufklärung durch zwei Ärzte, von denen einer über eine Qualifika­tion in Palliativ­medizin verfügen muss. weiter ...
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