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Ärztetag streicht berufsrechtliches Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe

Berlin – Ärzte können künftig frei und allein auf Basis ihres Gewissens entscheiden, ob sie Suizidwillige beim Sterben unterstützen. Der 124. Deutsche Ärztetag beschloss [...] [am 05. Mai], die Regelung zur Hilfe zur Selbsttötung in Paragraf 16 der (Muster-)Berufsordnung (MBO-Ä) zu streichen (Satz 3). weiter ...
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