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Suizidbeihilfe: DGHS plädiert für zivilrechtliche Regelung

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hält eine zügige neue strafrechtliche Regelung der Suzidbeihilfe nicht für „sinnvoll“ und plädiert für eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Ende Februar das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hat, sollte der Gesetzgeber zunächst Forschungsprojekte zur Freitodbegleitung initiieren, forderte der DGHS-Vizepräsident Robert Roßbruch heute im Rahmen einer Gesprächsreihe zum Thema Suizidbeihilfe, zu der Katrin Helling-Plahr, Expertin für Gesundheits- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion, eingeladen hatte. weiter ...
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