Beschluss der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen anstelle der 264. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 19. März 2013 zur Bewertung der leistungsbezogenen Kosten pauschalen für Sach- und Dienstleistungen bei Behandlung mit renalen Ersatzverfahr
Berlin – Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) befristet auszuschreiben, hat sich aus Sicht des Bundesrechnungshofes (BRH) nicht bewährt. Das geht aus dem als vertraulich gekennzeichneten BRH-Prüfbericht der UPD hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) vorliegt. Als Grund gibt der BRH unter anderem eine hohe personelle Fluktuation an. Zudem führe das Vergabemodell zu einem „unwirtschaftlichen Einsatz“ von Fördermitteln. weiter ...