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Weltärztebund bestätigt Ablehnung des ärztlich assistierten Suizids und der Euthanasie

Berlin – Die 70. Generalversammlung des Weltärztebundes (WMA) hat in einer Deklaration die Ablehnung von Euthanasie und ärztlich unterstütztem Selbstmord bekräftigt.
Danach liegt Euthanasie dann vor, wenn ein Arzt bewusst eine tödliche Substanz verabreicht oder eine Intervention durchführt, um den Tod eines entscheidungsfähigen Patienten auf eigenen freiwilligen Wunsch des Patienten zu verursachen.
Ärztlich assistierter Selbstmord beziehe sich auf Fälle, in denen ein Arzt auf freiwilligen Wunsch eines entscheidungsfähigen Patienten bewusst einem Patienten ermögliche, sein eigenes Leben zu beenden, indem er medizinische Substanzen mit der Absicht verschreibe oder bereitstelle, den Tod herbeizuführen. weiter ...
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