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Rx-Preisbindung landet vor dem Bundesverwaltungsgericht

Im September 2017 schien der langjährige „Kuschelsocken-Streit“ beendet: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass es deutschen Apotheken auch nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung verboten ist, Kunden beim Erwerb preisgebundener Arzneimittel geldwerte Vorteile zu gewähren – beispielsweise Kuschelsocken. Doch nun hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision zugelassen. Es wird sich daher mit der Frage befassen, ob die nach dem EuGH-Urteil bestehende „Inländerdiskriminierung“ den Grundrechten zu vereinbaren ist. weiter ...

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