Lebendspende - arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Spender?

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Lebendspende - arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Spender?

15 Apr. 2007 18:33
#
Halle - ich habe mal eine Frage für den Fall der Lebendspende.
Gibt es evtl. arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Spender? Kann er seitens des
Arbeitgebers (Lohnfortzahlung) mit Schwierigkeiten rechnen? Ferner wie lange ist normalerweise die Vorlaufzeit für alle erforderlichen Voruntersuchungen? Wer hat da
Erfahrung? Bin für jegliche Info zu diesem Thema dankbar.
Liebe Grüße Beate

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Re: Re: Lebendspende - arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Spender?

15 Apr. 2007 20:29
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Hallo Beate,
ich habe vor gut 1 Jahr meinem Mann eine Niere gespendet. Arbeitsrechtliche Konsequenzen gibt es eigentlich nicht. Ich habe allerdings meinen Behinderungsgrad von 20% auf 40 % nach Antrag erhöht bekommen.
Es geht mir absolut gut und ich habe durch das Fehlen einer Niere keine Nachteile. Nur muß einem Klar sein, dass man nur noch eine Niere hat. Wenn da was drann kommt, bist du selber Dialysepatient. (Soll es auch schon gegeben haben)
Was deinen Arbeitgeber angeht, so mußt du unbezahlten Urlaub nehmen.
Deinen Nettoausfall bekommst du von der Empfängerkrankenkasse ersetzt. Aber wie gesagt, nur deinen Nettoausfall. Krankenkassen und Rentenbeiträge trägt die Kasse nicht.
Bis ich alle erforderlichen Untersuchungen hinter mir hatte war etwa ein halbes Jahr vergangen.
Solltest du noch Fragen haben, kannst du mich gerne kontakten!!!
E-Mail petrastaut@t-online.de

Gruß
Ellen

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Re: Re: Lebendspende - arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Spender?

16 Apr. 2007 11:24
#
Hallo Sabine,
da hast du natürlich Recht, aber dann ist dein Urlaub futsch und die Empfänger KKH ersetzt dir nichts. Auch muß man bedenken, dass man eventuell 4 - 6 Wochen Arbeitsunfähig ist. Ich habe ganze 6 Wochen gebraucht bis ich wieder arbeiten konnte. Wer hat schon so viele Urlaubstage?
Gruß
Ellen

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Re: Re: Lebendspende - arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Spender?

16 Apr. 2007 12:58
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Hallo Beate,
ich möchte dir dringend raten, im Vorfeld mit der Krankenkasse des Emfängers alles abzuklären. (wir sind beide in der KKH versichert)

Bei uns lief das vor 5 Jahren anders. Der volle Bruttolohn ging an den Arbeitgeber, der hat Krankenkasse/Rentenversicherung an die entsprechenden Stellen bezahlt und ich habe mein normales Gehalt erhalten. Das war mir wichtig, da ich somit keine Ausfallzeiten bei der Rente habe, was ja bei unbezahltem Urlaub der Fall ist.
Insgesamt waren das bei mir 1 Woche für die Voruntersuchung (stationär) und 8 Wochen für die Zeit nach der Op (einschließlich 3 Wochen Anschlußheilbehandlung).

Wenn du noch weitere Fragen hast, kannst du mir eine Mail senden oder mich mal anrufen. Die Daten stehen auf meiner Userseite.

Alles Liebe und viele Grüße von Kerstin und Heinz

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