Bulgarien

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Bulgarien

19 Aug. 2006 17:50
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In Bulgarien werden wohl in Zukunft mehr Organe transplantiert werden können.
In der Tagespresse war heute ein Artikel (5 Zeilen :-) )in dem erklärt wurde, dass Bulgarien die Widerspruchregelung einführt. Das bedeutet, dass von jedem Verstorbenen die Organe entnommen werden dürfen, solange er nicht zu Lebzeiten seinen Widerspruch schriftlich dokumentiert hat. Wie das bei verstorbenen Kindern geregelt ist, würde mich interessieren.
Ich glaube es wird Zeit, dass sich unsere Ulla einmal mit diesem heißen Eisen beschäftigt. Aufschlussreich wäre auch der Tenor der Parteien mit dem C in ihrem Namen.

MfG
Lops 15

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Re: Re: Widerspruchsregelung

19 Aug. 2006 19:02
#
Hallo lops15!

Wie das bei verstorbenen Kindern geregelt ist, würde mich interessieren.

In einem österreichischen (Dort gilt ebenfalls eine Widerspruchsregelung.) Elternforum habe ich vor einigen Monaten einen Thread zum Thema verfolgt, der riesige Wellen schlug. Dort ist es so, daß Eltern für ihre Kinder den Widerspruch führen müssen (Eintrag im Widerspruchsregister gegen Organentnahme ), um im Todesfalle eines Kindes das Entscheidungsrecht beanspruchen zu können. Allgemein bewußt war den dort schreibenden Eltern dies weit überwiegend nicht, so daß sie erst die Thematisierung in dem Forum zum Anlaß nahmen, um für ihre Kinder Widerspruch einzulegen.

Ob das der Weisheit letzter Schluß ist, wo doch langsam aber stetig in eine breitere Öffentlichkeit durchsickert, daß es ganz kräftig auch an anderen Stellen in dem Organspendegeschehen hakt als ausschließlich nur an der mangelnden Spendebereitschaft der angeblich ach so ignoranten Mitbürger?

Freundliche Grüße,
fabienne

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Re: Re: Widerspruchsregelung

19 Aug. 2006 19:39
#
Hallo fabienne,

danke für die Info. Das österreichische Transplantationsgesetz ist mir im Umriss schon geläufig. Wie das in Bulgarien geregelt wird, ist für mich interessant. Ob die auch ein Zentralregister haben? Und selbst wenn, wird ein Widerruf von Erwachsenen automatisch auf die Kinder übertragen? Habe entsprechende Informationen auf der bulgarischen Botschfts-HP nicht ausmachen können.

Viele Grüße
Lops15

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Re: Re: Bulgarien

20 Aug. 2006 12:04
#
Hallo,

ich frage mich nur, was eine Widerspruchslösung bringt, wenn sich an unseren Kliniken nichts ändert? Wenn Hirntote weiterhin nicht gemeldet werden, was deren gesetzliche Pflicht ist und dies weiterhin nicht konsequent geahntet wird, was soll da ein nichtvorhandener Widerspruchs-Ausweis bringen? Einzig und allein dort steckt das Problem. Wenn selbst Organspendeausweise still und heimlich ignoriert oder Angehörige nicht gefragt werden und der Gesetzgeber daran nichts ändert, sehe ich in der Widerspruchslösung keinerlei Hoffnung, davon mal abgesehen, dass diese in Deutschland eh nicht zu realisieren ist. Spezielle TX-Beauftragte an Kliniken und Krankenhäusern und eine Bezahlung für die zur Verfügung gestellten OP-Räume, um die Explantationen durchzuführen, wären ein Weg in die richtige Richtung. Aber da klemmts bei unseren Politikern und manchmal beschleicht mich der Verdacht, dass die ganz andere Sorgen haben und das Thema Transplantion nur eine politische Randerscheinung ist. Kopftücher bei Lehrerinnen und Kreuze in Schulen scheinen wesentlich wichtiger zu sein. Da ist es doch wesentlich einfacher und bequemer, der angeblich so spendeunwilligen Bevölkerung die Schuld zu geben - den Quatsch glaube ich schon lange nicht mehr. Siehe Fabiennes Beitrag.

Alles Liebe
Chrisi

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Re: Re: Bulgarien

20 Aug. 2006 12:22
#
Hallo Mario,
wie Du weißt, werden besonders Kinderorgane dringend benötigt.
Der Fall :Durch einen Autounfall (z.B. Urlaubsfahrt) wird eine ganze Familie schwer verletzt (ist ziemlich häufig der Fall). Die Eltern hatten Widerspruch eingelegt , aber für die Kinder noch nicht (aus welchen Gründen auch immer).Durch die schweren Verletzungen oder Tod können die Eltern nicht mehr entscheiden ob dem verstorbenem Kind Organe entnommen werden dürfen. Die Zeit ist knapp. Es muss herausgefunden werden, wer als nächster Angehöriger die Entscheidung übernehmen könnte. (z.B Großeltern väterlicher oder mütterlicher Seite. Wenn sie sich dann über eine Entscheidung einigen sollten)
Meine Überlegung und Frage ging dahingehend, ob der Widerspruch der Eltern automatisch auf die Kinder übergeht. (also keine Sonderregelung und auch kein Quatsch) In Österreich z.B. kann sich ein Kind schon mit 16 Jahren gegen eine Organentnahme entscheiden und dies amtlich dokumentieren. Dann haben auch die Eltern kein Recht, dieses verstorbene Kind zur Organspende frei zu geben.
Es sind halt klare Gesetzestexte vonnöten, die nur eindeutig ausgelegt werden können.

Viele Grüße
Peter

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Re: Re: Bulgarien

20 Aug. 2006 13:11
#
Hallo Rio,

da stellt sich mir die Frage, ob unsere Politiker (siehe Ulla Schmidt und Gefolgsleute) dümmer sind als du oder andere? Du weißt es doch auch besser oder? Das ist doch das beste Zeichen, dass sie uninformiert sind, sich scheinbar auf eine einzige Meinung verlassen und es dabei belassen. Da kann keine Entschuldigung sein, denn es ist deren Holschuld, sich bestmöglichst zu informieren, aber wenn kein Interesse da ist?... Dummheit schützt vor Strafe nicht (und wenn sie nur verbaler Art ist).

Dir alles Liebe
Chrisi

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Re: Re: Bulgarien

20 Aug. 2006 13:36
#
ein abschließendes Wort meinerseits: Das alles hat aber nichts damit zu tun, dass es ein klares Gesetz gibt, das Kliniken und Krankenhäuser dazu verpflichtet, Hirntote zu melden (müsste Frau Schmidt bekannt sein, sonst mailen wir ihr den Pharagraphen einmal zu). Das Unterlassen zieht keinerlei strafrechtliche Folgen nach sich. Ich will mal sehen, wenn du ne Flasche Wein im Supermarkt klaust... oder noch schlimmer, Steuern hinterziehst. Ob man dann auch so großzügig darüber hinwegsieht, wage ich zu bezweifeln.

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Re: Re: Widerspruchsregelung

24 Aug. 2006 21:24
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Die Frage ist ja auch: wie ist das, wenn die Kinder älter werden?. Gilt dieses Recht. das die Eltern beantragt haben, für das ganze Leben dieses Kindes oder muß es das ab einem bestimmten Alter selbst neu beantragen?

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Re: Re: Widerspruchsregelung

24 Aug. 2006 21:56
#
Wer ist der MDK - verzeih, aber ich bin aus Österreich :-)

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Re: Re: Widerspruchsregelung

24 Aug. 2006 22:05
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Ich glaub du verstehst hier was falsch.Wie soll ein Wiederspruch der Organspende mit dem MDK zu tun haben? Erstens gibt es den nur in Deutschland und hier gibt es keine Wiederspruchsregelung!

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Re: Re: Widerspruchsregelung

24 Aug. 2006 22:14
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MDK sind die Leute, die für Krankenkassen zum Beispiel die Bewertung und Untersuchung für die Einstufung in eine Pflegestufe durchführen. Haben aber nichs mit der TX und dem Gesetz zu tun. Liebe Grüße Albertine

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Re: Re: Widerspruchsregelung

25 Aug. 2006 17:07
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Hallo Safran,
das ist bei euch eindeutig geregelt. Ab dem 16. Lebensjahr hat jeder die Entscheidungsfreiheit.
Gruß
Lops15

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