Herabsetzung des Schwerbehindertengrades
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Re: Re: Herabsetzung des Schwerbehindertengrades
22 März 2006 23:52
Hallo Uli,
Bei mir war es damals auch so, ich wurde nach ca. 3 jahren geprüft, Ausweis lief aus, wurde von 100% auf 50& herabgesetzt. Ich habe damals VDK eingeschaltet. Er hat alles geprüft und für richtig gefunden. Er meinte, wenn ich nicht damit eincverstanden sei, könne ich aufs Sozialgericht aber im voraus mit wenig erfolg. Ich habe es dann so angenommen, ist auch laut Gesetzt ok. Nach 2 Jahren TX wird man geprüft und wenn alles ok ist wird man auf 50% herabgesetzt.
Im Mai 04 verschlechterten sich meine Nierenwerte, ich Antrag gestellt auf verschlechterung und bekam daruaf hin 70% bei einen Krea im Mai 04 von 3,13 .Heute wieder ein Krea wie all die Jahre so zwischen 1,6 und 1,9.
Ich glaube kaum das du was deien NIerenwerte angehen etwas dagegen tun kannst. Vielleicht deine anderen erkrankungen mit angeben.
Dir alles Gute mit deiner Niere.
blume
Bei mir war es damals auch so, ich wurde nach ca. 3 jahren geprüft, Ausweis lief aus, wurde von 100% auf 50& herabgesetzt. Ich habe damals VDK eingeschaltet. Er hat alles geprüft und für richtig gefunden. Er meinte, wenn ich nicht damit eincverstanden sei, könne ich aufs Sozialgericht aber im voraus mit wenig erfolg. Ich habe es dann so angenommen, ist auch laut Gesetzt ok. Nach 2 Jahren TX wird man geprüft und wenn alles ok ist wird man auf 50% herabgesetzt.
Im Mai 04 verschlechterten sich meine Nierenwerte, ich Antrag gestellt auf verschlechterung und bekam daruaf hin 70% bei einen Krea im Mai 04 von 3,13 .Heute wieder ein Krea wie all die Jahre so zwischen 1,6 und 1,9.
Ich glaube kaum das du was deien NIerenwerte angehen etwas dagegen tun kannst. Vielleicht deine anderen erkrankungen mit angeben.
Dir alles Gute mit deiner Niere.
blume
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Re: Re: Herabsetzung des Schwerbehindertengrades
23 März 2006 11:13
Hallo Uli,
Vorsicht!
Uli schrieb:
>... Widerspruch ist erst möglich, wenn der Bescheid rechtsgültig
> ist. ...
M.E. läufst Du hier in eine Falle. Wenn der Bescheid erst einmal rechtskräftig ist, kannst Du ihn nicht mehr mit einem Widerspruch angreifen. Der Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrfung enthalten, der Du die einzuhaltenden Fristen entnehmen kannst.
Nähere Informationen zum Widerspruchsverfahren findest Du z.B. auf der Seite des <a href=http://www.versorgungsverwaltung.nrw.de/service/ihr_recht/index.php target=blank>Versorgungsamtes Köln.
Grundlage für die Beurteilung durch die Versorgungsämter sind die <a href=http://www.versorgungsverwaltung.nrw.de/aufgaben/SchwbR/anhaltspunkte/index.php target=blank>“Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht”. Hier mußt Du unter Punkt 26.12 nachsehen.
Ob ein Widerspruch sinnvoll ist, mußt Du dann zusammen mit Deinem Arzt entscheiden. Allerdings sollte man darauf achten, dass die Entscheidung des Versorgungsamtes nicht allein auf der Beurteilung des Krea-Wertes beruht, sondern dass Sekundärleiden zusätzlich zu bewerten sind!
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
Viel Glück
francis
Vorsicht!
Uli schrieb:
>... Widerspruch ist erst möglich, wenn der Bescheid rechtsgültig
> ist. ...
M.E. läufst Du hier in eine Falle. Wenn der Bescheid erst einmal rechtskräftig ist, kannst Du ihn nicht mehr mit einem Widerspruch angreifen. Der Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrfung enthalten, der Du die einzuhaltenden Fristen entnehmen kannst.
Nähere Informationen zum Widerspruchsverfahren findest Du z.B. auf der Seite des <a href=http://www.versorgungsverwaltung.nrw.de/service/ihr_recht/index.php target=blank>Versorgungsamtes Köln.
Grundlage für die Beurteilung durch die Versorgungsämter sind die <a href=http://www.versorgungsverwaltung.nrw.de/aufgaben/SchwbR/anhaltspunkte/index.php target=blank>“Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht”. Hier mußt Du unter Punkt 26.12 nachsehen.
Ob ein Widerspruch sinnvoll ist, mußt Du dann zusammen mit Deinem Arzt entscheiden. Allerdings sollte man darauf achten, dass die Entscheidung des Versorgungsamtes nicht allein auf der Beurteilung des Krea-Wertes beruht, sondern dass Sekundärleiden zusätzlich zu bewerten sind!
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
Viel Glück
francis
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Re: Re: Herabsetzung des Schwerbehindertengrades
23 März 2006 16:14
Hallo Uli,
Heinz hat nach den ersten 2 Jahren nach der TX den Schwerbehindertengrad von 100 % auf Dauer zugesprochen bekommen.
Sein Krea liegt immer so um die 140 umol/L (Umrechnung 1,6 mg/dL).
Keine Ahnung, warum es da so große Unterschiede gibt.
Liebe Grüße von Kerstin und Heinz
Heinz hat nach den ersten 2 Jahren nach der TX den Schwerbehindertengrad von 100 % auf Dauer zugesprochen bekommen.
Sein Krea liegt immer so um die 140 umol/L (Umrechnung 1,6 mg/dL).
Keine Ahnung, warum es da so große Unterschiede gibt.
Liebe Grüße von Kerstin und Heinz
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Re: Re: Herabsetzung des Schwerbehindertengrades
23 März 2006 16:43
Hi Uli,
ich bin seit 16 Jahren nierenkrank und jetzt seit fast 4 Jahren transplantiert und habe von Anfang an 100%. Mein Krea schwankt zwischen 1,7 und 1,9 allerdings brauche ich auch irgendwann noch eine neue Herzklappe, vielleicht liegt es ja auch daran.
Gruß
Corinna
ich bin seit 16 Jahren nierenkrank und jetzt seit fast 4 Jahren transplantiert und habe von Anfang an 100%. Mein Krea schwankt zwischen 1,7 und 1,9 allerdings brauche ich auch irgendwann noch eine neue Herzklappe, vielleicht liegt es ja auch daran.
Gruß
Corinna
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Re: Re: Herabsetzung des Schwerbehindertengrades
24 März 2006 12:56
Hallo Kerstin,
wurde hier bestimmt schon x Mal gesagt ... aber ist man als Spender dann vergleichbar schwerbehindert?
Gruss
Elke
wurde hier bestimmt schon x Mal gesagt ... aber ist man als Spender dann vergleichbar schwerbehindert?
Gruss
Elke
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Re: Re: Herabsetzung des Schwerbehindertengrades
24 März 2006 14:09
Hallo Elke,
als Spender wird man auch nach der TX als völlig gesunder Mensch eingestuft.
Ich hatte vor fast 4 Jahren noch das Glück, eine Anschlussheilbehandlung (Kur in Bad Wildungen) zu erhalten. Wie ich aber jetzt von einigen Spendern gehört/gelesen habe, soll es für den Spender sehr schwer bzw. unmöglich sein, eine Kur zu bekommen.
Ich persönlich fühle mich in keinster Weise krank oder behindert. Mir geht es sehr gut, alle Werte sind so, wie vor der TX. Ich gehe 1x pro Jahr zur Kontrolle.
Liebe Grüsse Kerstin
als Spender wird man auch nach der TX als völlig gesunder Mensch eingestuft.
Ich hatte vor fast 4 Jahren noch das Glück, eine Anschlussheilbehandlung (Kur in Bad Wildungen) zu erhalten. Wie ich aber jetzt von einigen Spendern gehört/gelesen habe, soll es für den Spender sehr schwer bzw. unmöglich sein, eine Kur zu bekommen.
Ich persönlich fühle mich in keinster Weise krank oder behindert. Mir geht es sehr gut, alle Werte sind so, wie vor der TX. Ich gehe 1x pro Jahr zur Kontrolle.
Liebe Grüsse Kerstin
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