zuzahlungsbefreiung

  • Anonym
  • Anonyms Avatar Autor
  • Noch wenige Beiträge
  • Noch wenige Beiträge
  • Thanks: 0

zuzahlungsbefreiung

25 Mai 2005 11:15
#
hallo an alle,

es gibt bestimmt welche von euch die im laufe des jahres von der zuzahlung (medikamente) befreit werden, da ich ja noch nicht ungefähr weiss wieviel ich dieses jahr verdiene soll ich das ganze erst mal bezahlen und würde dann halt eine rückerstattung kriegen, wie handhaben eure kk die sache?

lg
simone

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Anonym
  • Anonyms Avatar Autor
  • Noch wenige Beiträge
  • Noch wenige Beiträge
  • Thanks: 0

Re: Re: zuzahlungsbefreiung

25 Mai 2005 12:16
#
Hallo Simone,
erst im Februar 2005 stellte ich fest (endlich alle Rechnungen vom KH da), dass ich für 2004 zu viel bezahlt hatte. Die Einreichung aller Unterlagen und nach Ausfüllung irgendwelcher Formblätter haben wir jetzt im April 2005 die Rückerstattung für 2004 erhalten. War problemlos.
Lieben Gruss
Elke

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.


Rendering Error in layout Topic/Item/Message: The image file does not exist.. Please enable debug mode for more information.
  • Anonym
  • Anonyms Avatar Autor
  • Noch wenige Beiträge
  • Noch wenige Beiträge
  • Thanks: 0

Re: Re: zuzahlungsbefreiung

25 Mai 2005 13:53
#


so steht es aber nirgends, hatte ich ja auch gedacht (letztes jahr wurde es ja auch so berechnet) und jetzt sind sie der meinung man muss erst mal bezahlen, dann können sie aber nicht von zuzahlungsbefreiung sprechen dann ist es ja lediglich eine rückerstattung, dann weiss ich eben demnächst immer genau was ich verdiene im laufenden jahr.

simone

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • schminki
  • schminkis Avatar
  • Offline
  • Hyperaktiv
  • Hyperaktiv
  • Beiträge: 338
  • Thanks: 29

Re: Re: zuzahlungsbefreiung

25 Mai 2005 14:08
#
Hallo simone,
läuft bei unserer KK auch so. Ich als Rentner würde sofort die Befreiung bekommen, aber da mein Mann unterschiedlich im Monat verdient wollen die nicht ran. Eigendlich sind die nur zu faul zweimal abzurechnen. Am Ende des Jahres kann man doch die Gesamtabrechnung machen.
gruß schminki

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Limo
  • Limos Avatar
  • Noch wenige Beiträge
  • Noch wenige Beiträge
  • Thanks: 0

Re: Re: zuzahlungsbefreiung

25 Mai 2005 18:13
#
Hallo Simo,

ich habe es wahrscheinlich von allen am einfachsten. Ich bekomme meine Rente. Die ist feststehend. Allein lebe ich auch. es gibt also kein Partnereinkommen. Mit der Abrechnung der Fahrtkosten vom Januar und der Medikamentenzuzahlung Januar habe ich die 1% weit überschritten. Den ganzen Kram zur Krankenkasse geschaft und ca. 10 Tage später war das Geld auf meinem Konto. Also sehr unproblematisch.

Limo

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • caissa
  • caissas Avatar
  • Offline
  • Hyperaktiv
  • Hyperaktiv
  • Beiträge: 631
  • Thanks: 6

Re: Re: zuzahlungsbefreiung

25 Mai 2005 19:30
#
Hallo simone,
das wird offenbar sehr unterschiedlich gehandhabt. Mir hat meine KK (DAK) zum Jahresanfang angeboten, die 1 % vorauszuzahlen und sofort befreit zu werden. Ließ sich bei meiner Rente leicht machen.
Das ginge aber auch bei wechselndem Einkommen (offenbar wird nicht das des Vorjahres genommen). Man könnte ja eine Schätzung vornehmen, dann zu Jahresbeginn des Folgejahres korrekt nachrechnen und gleichzeitig die Zuzahlung des neuen Jahres festlegen, also hätte man auch nur eine Berechnung pro Jahr. Aber man (sprich die KK) müssten halt wollen.
Aber ich befürchte, dass die Zuzahlungen weiter steigen, auch und gerade für uns Chonisch Kranke. Fangt schon mal an sparen.
Trotzdem LG Hans-Dieter

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • beuteltier
  • beuteltiers Avatar
  • Offline
  • Hyperaktiv
  • Hyperaktiv
  • Beiträge: 663
  • Thanks: 22

Re: Re: zuzahlungsbefreiung

25 Mai 2005 19:32
#
Hallo liebe User,

dieses Thema hat mich dieses Jahr sehr genervt. Voriges Jahr, als das Ganze eingeführt wurde, lief es so:

Von mir als Selbständigem wurde von meiner GKV verlangt, den letzten aktuellen Einkommenssteuerbescheid, also den von 2003, vorzulegen. Von dem daraus ersichtlichen Bruttojahreseinkommen wurde 1% genommen, und das war die Grenze. Ich konnte bereits im Juni 2004 die Befreiung beantragen und bekam sogar noch etwas raus.

Dieses Jahr wußte ich ja, wie mein Einkommen 2004 war, als ich den Steuerbescheid hatte. Ich hatte die 1% schon erreicht, stiefelte also zur Kasse und beantragte die Zuzahlungsbefreiung. Aber nun hieß es: Im Herbst 2004 hätten sich alle gesetzlichen KK zusammen gesetzt und beschlossen, dass bei Selbständigen nicht das Einkommen des Vorjahres zugrunde gelegt werden dürfe, sondern das des laufenden Jahres. Soll heißen, man wartet ab, bis 2006 der Steuerbescheid für 2005 da ist und bekommt dann anhand dieses Einkommens eine Rückerstattung zuviel gezahlter Gelder.

Auf meinen Einwand hin, dass aber für die Höhe der KK-Beitragszahlung das vergangene Jahr als Bemessungsgrundlage für die diesjährigen Zahlungen herangezogen würde und diesbezüglich auch nicht etwa erst ein Mindestbeitrag pauschal zu zahlen wäre und dann später die genaue Nachberechnung anhand des Steuerbescheides erfolge, meinte man nur: Irgendetwas müsse man ja als Bemessungsgrundlage für Beitragszahlung heranziehen.

Fazit: Es wird so ausgelegt, wie es der Kasse genehm ist. Man spekuliert damit, dass man als Patient bis 2006 oder 2007 vergessen habe, die Quittungen für 2005 aufzuheben, so dass dann einige keinen Erstattungsantrag stellen werden. Aber sobald die KK Geld braucht, muß sofort gezahlt werden, egal, ob die Beitragsberechnung dem aktuellen Einkommensniveau entspricht oder nicht.

Eine Schweinerei sondergleichen!

Alles Liebe für Euch!

Euer beuteltier Björn

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • blume
  • blumes Avatar
  • Offline
  • Hyperaktiv
  • Hyperaktiv
  • Beiträge: 369
  • Thanks: 0

Re: Re: zuzahlungsbefreiung

26 Mai 2005 07:14
#
Hallo beuteltier,
So wie du geschrieben hast wurde es im Jahr 04 bei meiner KK gehandhabt, und ich bin nicht selbständig. ICh muss bis jahres ende alles vorstrecken im neuen Jahr kann ich erst einreichen für das vergangene Jahr. Mir wurde auch gesagt es zählt das laufende Jahr. Man hat auch von mir meinen Steuerbescheid verlangt ich bin daraufhin zu einer anderen Sachbearbeiterin gegangen und die hat keinen Steuerbeschseid verlangt musste aber alles erst voraus bezahlen.

Einen schönen Feiertag wünsch ich euch.
blume

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Anonym
  • Anonyms Avatar Autor
  • Noch wenige Beiträge
  • Noch wenige Beiträge
  • Thanks: 0

Re: Re: zuzahlungsbefreiung

26 Mai 2005 09:24
#
Bei mir wurden für die Auslagen 2004 auch die Einkünfte 2004 zur Berechnung herangezogen. Einen Steuerbescheid brauchten wir aber nicht vorlegen - es reichte die Ausfüllung eines einfachen Formblattes (Techniker KK).
Elke

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Anonym
  • Anonyms Avatar Autor
  • Noch wenige Beiträge
  • Noch wenige Beiträge
  • Thanks: 0

Re: Re: zuzahlungsbefreiung

26 Mai 2005 16:57
#
Hallo Simone!

Offensichtlich hat jede Krankenkasse ihr eignes Verfahren, ihre Mitglieder von der Zuzahlung zu befreien. Damit ich mich nicht irgendwie im Voraus abspeisen lassen musste, habe ich so ungefähr abgeschätzt, wieviel Eigenleistung für dieses Jahr zu erbringen ist. Nach Erreichen dieser Grenze, bin ich dann mit den Quittungen, dem Antrag auf Befreiung und den Kopien der letzten drei Lohnabrechnungen zur Hauptgeschäftsstelle meiner KK gefahren. Dort habe ich dann höflich, aber bestimmt, darum gebeten, schnellstmöglich die Befreiungsausweise zu erstellen und den bereits zuviel gezahlten Betrag zurüchzuserstatten. Nur drei Tage später war der Ausweis in der Post und das Geld auf unserem Konto. Dies ist sehr ungewöhnlich für die BKK! Bisher wurde meistens jeder erdenkliche Antrag abgelehnt, es sei denn man hat den Antrag persönlich eingereicht. (Wer weiß, vielleicht hatten die ja Angst vor mir [lol] ).

LG

Danijelle

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • caissa
  • caissas Avatar
  • Offline
  • Hyperaktiv
  • Hyperaktiv
  • Beiträge: 631
  • Thanks: 6

Re: Re: zuzahlungsbefreiung

26 Mai 2005 21:54
#
Zwei Meter groß und 150 kg sowie Preisboxer? [lol] LG Hans-Dieter

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Anonym
  • Anonyms Avatar Autor
  • Noch wenige Beiträge
  • Noch wenige Beiträge
  • Thanks: 0

Re: Re: zuzahlungsbefreiung

27 Mai 2005 23:55
#
NÖ...eigentlich ganz normal!!!!!!!!!!!!!!! Schau selbst................... :-] ;-)


www.kinoweb.de/film98/AmericanWerewolf/pix/aw6.jpg


LG

Danijelle

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • chrisi
  • chrisis Avatar
  • Noch wenige Beiträge
  • Noch wenige Beiträge
  • Thanks: 0

Re: Re: zuzahlungsbefreiung

31 Mai 2005 15:21
#
Hi Danni,

und ich schaue die ganze Zeit für nichts und wieder nichts die alten Schinken von King-Kong. Wunderte mich schon immer, dass du lieber mit Hubschraubern spielst, anstatt mir mal zu winken :-p

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Anonym
  • Anonyms Avatar Autor
  • Noch wenige Beiträge
  • Noch wenige Beiträge
  • Thanks: 0

Re: Re: zuzahlungsbefreiung

31 Mai 2005 15:24
#

[cool] [cool] [cool]

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • bammentaler
  • bammentalers Avatar
  • Offline
  • Hyperaktiv
  • Hyperaktiv
  • Beiträge: 494
  • Thanks: 6

Re: Re: zuzahlungsbefreiung

01 Juni 2005 20:24
#
Hi,
bin bei der TK versichert, dort läufts wie folgt: einfach eine aktuelle Gehaltsabrechnung von jedem Familienmitglied mitbringen. Danach wird der Jahresverdienst hochgerechnet. Falls sich was ändern sollte, hat der Versicherte die Pflicht die Änderungen zu melden. Der Nachweis der chronischen Erkrankung muß natürlich auch vorliegen. War bei meiner Versicherung in 2 Tagen erledigt - inkl. der Rückerstattung der Überzahlung und meine Frau wurde ohne Antrag ebenfalls befreit.
Grüsse

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.