Falls die Laufzeit des Schwerbehindertenausweises 5 Jahre beträgt, erfolgt, sofern nur die Verlängerung beantragt wird, in aller Regel eine weitere Verlängerung um abermals 5 Jahre.
Grundsätzllich bedeutet eine 5jährige Laufzeit keine weitere Untersuchungen ets.
Gruß
Rudi
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