Reiserücktrittsversicherung für Transplantierte


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Re: Re: Reiserücktrittsversicherung für Transplantierte

19 Jan. 2002 09:28
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Hallo,
bbin seit sechs jahren transplantiert; letztes jahr ist so ein versicherungsfall bei mir eingetreten: wegen einer schweren darmgrippe konnte ich meine gebuchte reise nach meran nicht antreten, die versicherung hat anstandslos und schnell gezahlt. allerdings weiss ich nicht, wie es ist, wenn man wegen einer erkrankung, die direkt mit der transplantation zu tun hat, zurücktritt.
grüsse, sara

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Re: Re: Reiserücktrittsversicherung für Transplantierte

23 Jan. 2002 19:07
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Hallo Ulli!
Also ich bin jetzt seit 11 Jahren transplantiert und ich war inzwischen einige Male im Urlaub. Ich habe eine Reisekrankenversicherung von der Bayerischen Versicherungskammer. Ich habe mich bei denen vorher erkundigt und die Auskunft erhalten, daß sie einen Rückflug bezahlen würden, wenn es das Krankheitsbild erfordert. Was heißt, wenn im Urlaub plötzlich eine Abstoßung auftreten würde, dann würde die Kammer die Kosten übernehmen. Reiserücktrittskostenversicherungen gibt es unterschiedliche. Es gibt welche mit Basisschutz und welche mit Vollschutz. Diese Versicherungen gibt es direkt bei dem Veranstalter, wo Du die Reise buchst. Ich fliege in 2 Wochen nach Sri Lanka und habe eine mit Basisschutz gebucht. Das heißt, bei Eintritt des Versicherungsfalls besteht ein Selbstbehalt von 25 EUR bzw. 20% des erstattungsfähigen Schadens, wenn der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst wurde (das ist Versicherungsdeutsch, stammt nicht von mir). Frag mal bei den Versicherungen nach. Und Achtung, es gibt ordentliche Preisunterschiede. Ich habe meine über die Sparkasse abgeschlossen. Kostet 20 EUR bei einem Reisepreis ab 1.000 EUR. Wenn Du mehr wissen willst zu Urlaub und Transplantation kannst Du mir gerne mailen. daniela_oltsch@web.de
Gruß und schönen Urlaub

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Re: Re: Reiserücktrittsversicherung für Transplantierte

02 Feb. 2002 23:33
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Uli,

ich kann nur bestätigen, daß bei Reisefähigkeit beim Abschluß des Verischerungsvertrages, die Versicherung im Leistungsfall die Kosten übernimmt.

rudi

2.2.02

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