Blutabnahme monatlich
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Blutabnahme monatlich
15 Apr. 2016 08:54mein Arbeitgeber hat bis heute die Zeit für meine monatlichen Blutabnahmen bezahlt.
Ab heute bekomme ich keine Stundengutschrift mehr, da wir ja Gleitzeit haben.
Wie ist das bei Euch geregelt?
Gibt es einen Paragraphen der das regelt?
Es geht bei mir um monatlich nur ca. 1 Stunde, aber wir haben hier mehrere chronisch Kranke, die es auch nicht mehr bezahlt bekommen.
DANKE
Gruß
Petra
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Re: Re: Blutabnahme monatlich
15 Apr. 2016 14:07Ich arbeite auch Gleitzeit. Ich muss das Soll meiner vertraglich geregelten Wochenstunden erfüllen, wann... ist bis auf Absprachen, die ich mit meinem Chef geregelt habe, ist mir überlassen.
D.h. wenn ich Montag Vormittag mal Zeit für einen Arzttermin brauche, arbeite ich diese Zeit an einem anderen Tag länger... oder verteile das auf mehrere Tage... oder setze einfach mein Überstundenkonto dafür ein.
Grüße, Elena.
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Re: Re: Blutabnahme monatlich
15 Apr. 2016 18:25Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- gabi
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Re: Re: Blutabnahme monatlich
15 Apr. 2016 20:13www.anwaelte-giessen.de/blog/2012/06/21/...rbeitszeit-zum-arzt/
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Re: Re: Blutabnahme monatlich
16 Apr. 2016 07:07den Arztbesuch freistellen ja,aber die fehlende Zeit brauch er nicht entlohnen.
Mfg
Balou
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- gabi
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Re: Re: Blutabnahme monatlich
16 Apr. 2016 08:38Steht auch im verlinkten Artikel.
Genauso wie Minijoblern bezahlter Urlaub zusteht. Wird von vielen Arbeitgebern auch einfach ignoriert.
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Re: Re: Blutabnahme monatlich
16 Apr. 2016 10:28
Da der Termin planbar ist und sie Gleitzeit hat, trifft das leider nicht zu....
Handelt es sich um Vorsorgeuntersuchungen, die an sich planbar sind, wegen der Terminvergabepraxis des Arztes aber in die Arbeitszeit fallen, so muss der Arbeitnehmer einen Termin außerhalb der Arbeitszeit finden, sich für einen Termin beurlauben lassen oder mit dem Arbeitgeber eine Einigung darüber erzielen, dass die Fehlzeit nach gearbeitet oder mit Überstunden verrechnet wird.
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- gabi
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Re: Re: Blutabnahme monatlich
16 Apr. 2016 11:29
Vor allem ob eine Blutabnahme eine Vorsorgeuntersuchung ist.
Dazu kommt, dass sie bisher bezahlt freigestellt wurde und das vom AG möglicherweise jetzt durch eine neue Gleitzeitregelung umgangen werden will.
Ganz so einfach ist das nämlich nicht.
Hier auch nochmal ein Gesetz dazu:
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html
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Re: Re: Blutabnahme monatlich
16 Apr. 2016 18:39Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Blutabnahme monatlich
18 Apr. 2016 07:46Ich möchte nicht meine Arztbesuche bezahlt bekommen. Dafür gibt es ja die Gleitzeit.
Es geht darum, dass mein Arbeitgeber mir bis jetzt die Blutabnahmen bezahlt hat und jetzt nicht mehr.
Es gib aber auch keine Begründung warum, oder warum nicht. Es wird einfach nicht mehr genehmigt.
Bei mir sind es knapp 40 Minuten im Monat. Das ist nicht so wichtig. Es gibt aber auch Mitarbeiter, die inklusive Fahrzeit 1 bis 2 Stunden benötigen. Und das leppert sich so zusammen.
Gruß
Petra
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Re: Re: Blutabnahme monatlich
19 Apr. 2016 15:41Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- silber
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Re: Re: Blutabnahme monatlich
21 Apr. 2016 18:43das hat für mich etwas von Erbsenzählerei. Blutentnahmen gehören doch zu einem Arztbesuch, auch, wenn man dabei nicht unbedingt den Arzt zu Gesicht bekommt. Für mich ist es logisch, dass das Bestimmen und Auswerten der Blutbefunde in der Regel einige Zeit erfordert und zu einem anderen Termin (oder telefonisch) mit dem Arzt besprochen wird.
Es geht doch wohl nicht um die Bezahlung der Blutentnahme ansich, dass übernimmt schließich die KK. Oder verstehe ich jetzt etwas komplett falsch?
Lieben Gruß
Anja
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Re: Re: Blutabnahme monatlich
21 Apr. 2016 20:18Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- gabi
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Re: Re: Blutabnahme monatlich
21 Apr. 2016 20:32> Es geht darum, dass der Arztbesuch zur Blutabnahme
> in der bezahlten Arbeitszeit stattfinden
> soll....Der AG möchte das aber
> verständlicherweise nun nicht mehr.
Naja...
wenn es jahrelang bezahlt wurde, ist es auch verständlich dass der Arbeitnehmer sich querstellt.
Es gibt ja nicht umsonst rechtliche Bedingungen, die einzuhalten sind.
Klar, dass manche Arbeitgeber versuchen, sich vor ihren Pflichten zu drücken. Und das weiß ich aus jahrelanger Erfahrung im Personalbereich.
Aber wenn man im Recht ist sollte man nicht zu allem Ja und Amen sagen und auch mal den Mund aufmachen.
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Re: Re: Blutabnahme monatlich
21 Apr. 2016 23:50www.verdi-bub.de/service/praxistipps/arc...end_der_arbeitszeit/
Und bei Gleitzeit gilt halt:
Eine Besonderheit besteht für eine betriebliche Gleitzeitregelung. Hier gilt, dass Arbeitnehmer/-innen für einen Arztbesuch in der Gleitzeit keine Zeitgutschrift verlangen können, wenn keine ausdrückliche anderweitige Regelung besteht
Sollte der AG vorher bezahlt haben, muss das doch auch irgendwo geregelt gewesen sein (Vertrag, allgemeine Regeln der Firma...). Haben sich diese geändert? Wenn ja, gibt es der gab es die Möglichkeit eines Einspruchs?
Grüße, Elena.
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