Zuzahlungen bei Medikamenten
- Geierlein
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Zuzahlungen bei Medikamenten
29 Okt. 2015 08:11
Ich lebe ja nun inn einem Pflegeheim und bekomme nur ein Taschengeld (meine Rente geht für die Heimkosten komplett drauf). Wie ist das nun mit der Zuzahlungsbefreihung - muss ich nun 1 % vom Taschengeld als Grundlage nehmen?
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- annas
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Re: Re: Zuzahlungen bei Medikamenten
29 Okt. 2015 10:24
Hallo Geierlein,
Grundlage für das 1 % ist Dein letzter Steuerbescheid.
Versteuert werden im Steuerbescheid Deine Rente mit einem niedrigen Ertragsanteil.
Du kannst Pflege und Feibeträge für Alter absetzen.
Dann dürfte Dein Einkommen eigentlich so gering sein, das Du Zuzahlungsbefreit bist. Die Krankenkasse
hat hier eine Beratungspflicht. Lass Dir doch einen kommen der das mit Dir zusammen erledigt.
Grundlage für die ist aber die Rente und nicht das Taschengeld. Aber wie gesagt, die Pflegekosten werden
dagegen gerechnet. Bei Dir darf normal keine Zuzahlung anfallen.
Grundlage für das 1 % ist Dein letzter Steuerbescheid.
Versteuert werden im Steuerbescheid Deine Rente mit einem niedrigen Ertragsanteil.
Du kannst Pflege und Feibeträge für Alter absetzen.
Dann dürfte Dein Einkommen eigentlich so gering sein, das Du Zuzahlungsbefreit bist. Die Krankenkasse
hat hier eine Beratungspflicht. Lass Dir doch einen kommen der das mit Dir zusammen erledigt.
Grundlage für die ist aber die Rente und nicht das Taschengeld. Aber wie gesagt, die Pflegekosten werden
dagegen gerechnet. Bei Dir darf normal keine Zuzahlung anfallen.
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- Geierlein
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Re: Re: Zuzahlungen bei Medikamenten
29 Okt. 2015 14:06
Danke, ich hatte nachher bei der Krankenkasse angerufen ..... gute Beratung
< nix mit Gegenrechnung, volle 1 % auf die Rente!
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Re: Re: Zuzahlungen bei Medikamenten
01 Nov. 2015 12:45
Aber da deine Rente wohl nicht für die Heimkosten reichen dürfte, gilt vielleicht das:
Bei Personen die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherungsleistungen oder Arbeitslosengeld II beziehen, beträgt der maximale jährliche Zuzahlungsbetrag
ab 01.01.2015 bei 1% = 47,88 EUR
Bei Personen die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherungsleistungen oder Arbeitslosengeld II beziehen, beträgt der maximale jährliche Zuzahlungsbetrag
ab 01.01.2015 bei 1% = 47,88 EUR
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- sylvie
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Re: Re: Zuzahlungen bei Medikamenten
05 Nov. 2015 15:25
Hallo Geierlein,
47,88€ und nächstes Jahr sind es 48,48€, da sich der Grundbarbetrag (Taschengeld) auf 109,08€ erhöht.
Ich habe 9 Jahre Pflegeheimverwaltung gemacht.
Viele Grüße
Sylvie
47,88€ und nächstes Jahr sind es 48,48€, da sich der Grundbarbetrag (Taschengeld) auf 109,08€ erhöht.
Ich habe 9 Jahre Pflegeheimverwaltung gemacht.
Viele Grüße
Sylvie
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