Rückforderung Erwerbsminderungsrente
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Rückforderung Erwerbsminderungsrente
22 Aug. 2012 15:28Mein Mann ist seit vier Jahren Dialysepatient, erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente und arbeitet noch 26 Stunden von zu Hause aus.
Seit vier Jahren lag/liegt sein Einkommen unter der Hinzuverdienstgrenze. Diese wird jährlich angepasst, so dass seine - ebenfalls jährliche - Gehaltsanpassung nie zu einer Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze geführt hat. Ehrlich gesagt haben wir zuletzt gar nicht mehr drauf geachtet, weil es eben immer locker gepasst hat.
Bei der diesjährigen Überprüfung wurde nun festgestellt, dass er letztes Jahr von August bis Dezember zuviel hinzu verdient hat und die komplette Rentenzahlung zurück gefordert. Seit Januar (Anpassung der Hinzuverdienstgrenze) passt es wieder. Der Clou - er hat monatlich genau 0,79 Euro zuviel verdient! Wegen dieser je 79 Cent in fünf Monaten soll er nun knapp 1.600 Euro Rente zurück zahlen!
Nun bin ich sozusagen vom Fach, was die rechtlichen Aspekte betrifft. Selbstverständlich dürfen die das. Aber gibt es vielleicht Erfahrungen mit Kulanzregelungen, Ermessensentscheidungen etc? Ich habe nun bereits mehrfach mit dem Rententräger telefoniert und bin immer an Leute geraten, die ziemlich offen sagten, wie gut sie uns verstehen würden und wie leid es ihnen täte, diesen Bescheid rausschicken zu müssen. Aber mit Verständnis allein ist uns leider nicht geholfen...
Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?
Vielen Dank schonmal!
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- annas
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Re: Re: Rückforderung Erwerbsminderungsrente
22 Aug. 2012 16:43kannst Du nicht den Lohn berichtigen lassen? Also ich rechne Löhne ab und ich würde das machen
Einkommensteuererklärung könntest du wg. neuer Tatsachen dann nochmal aufmachen lassen.
lg
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Re: Re: Rückforderung Erwerbsminderungsrente
22 Aug. 2012 16:54Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Krischan
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Re: Re: Rückforderung Erwerbsminderungsrente
22 Aug. 2012 23:54> Das geht so ohne weiteres, ohne sich gleich dem
> Betrugsvorwurf auszusetzen?
Ich denke Nein nicht so ohne weiteres, wenn schon ein Einkommensteuerbescheid ergangen ist. Aber wenn Du vom Fach bist, wie ich übrigens auch, frage ich wie das passieren konnte mit den € 0,79.
Vielleicht kann da ein Rechtsanwalt oder Steuerberater noch irgendwas drehen. Der Steuerbescheid müßte aufgehoben werden, ohne das Euch das als Sozialbetrug ausgelegt wird. Du weist ja wie schwierig das ist. Auf jeden Fall zum Fachmann/frau
(Ne Idee von mir wäre, ob da irgendwas mit 13. Gehalt geht, da gibt es oft im Sozialrecht Sonderregelungen für)
Gruß... Krischan
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Re: Re: Rückforderung Erwerbsminderungsrente
23 Aug. 2012 06:47Der Bescheid umfasste mehrere Seiten, man stieg da gar nicht durch. Es stand aber auch drin, er wäre seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen und alles klang ziemlich vorwurfsvoll. Er hat sich nichtmal getraut, dort anzurufen.
LG von beri
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- annas
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Re: Re: Rückforderung Erwerbsminderungsrente
23 Aug. 2012 09:48sondern der Arbeitgeber! Wenn vereinbart war bis zur Hinzuverdienstgrenze... dann ist richtig
bis zur Hinzuverdienstgrenze !
Und mir ist schon klar, wie so was passiert, wenn sich unterm Jahr die SV ändern
z.b. Anpassung Rv, Kv, pv , av kann ganz schnell passieren.
Dem Finanzamt ist egal wie Dein Lohn ist! Entscheidend ist, es liegt die richtige
Lohnsteuerbescheinigung vor.
Lieber bezahlst Du ans Steuerbüro fürs Lohnändern einige EUR als 1600 EUR
Rente zurückzubezahlen. Die DRV ist recht schnell mit solchen Sachen.
Versuchen würd ich es!
LG und viel Glück
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- Krischan
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Re: Re: Rückforderung Erwerbsminderungsrente
23 Aug. 2012 13:43ich glaube ich habe da was falsch verstanden. Ich dachte er ist selbständig und dann wäre es sehr schwierig, weil der Jahresabschluß geändert werden müsste. Wenn er Arbeitnehmer ist, ist das sicherlich leichter, wenn der Arbeitgeber den Lohn berichtigt. Muss man sich halt zusammen mit der Lohnabteilung des AG irgend was plausibles ausdenken.
Gruß... Krischan
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- Krischan
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Re: Re: Rückforderung Erwerbsminderungsrente
23 Aug. 2012 14:11Gruß Krischan
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- annas
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Re: Re: Rückforderung Erwerbsminderungsrente
23 Aug. 2012 21:05werden auch wenn die 4 Wo. Frist abgelaufen ist. Natürlich wenn er gar nicht erst Bestandskräftig ist
noch besser.
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- sabine
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Re: Re: Rückforderung Erwerbsminderungsrente
24 Aug. 2012 08:35LG
Sabine
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Re: Re: Rückforderung Erwerbsminderungsrente
03 Sep. 2012 20:54ich habe das gleiche Problem und war damit beim Anwalt. Leider kann man da nachträglich nichts drehen. Es ist ja auch nicht die Steuererklärung für das Jahr maßgeblich, sondern die Höhe des jeweiligen monatlichen Brutto-Einkommens. Und das hat der Arbeitegeber der Rentenversicherung bestätigt.
Einen unbegründeten Widerspruch haben ich trotzdem eingelegt.
Gruß Jette
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