Reha - Ablehnung

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Reha - Ablehnung

10 Mai 2012 17:39
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Hallo Zusammen,
vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.

Mein Mann (50 J.) ist am 26.03. mit Nierenversagen und Herzinfarkt ins Kh eingeliefert worden und ist seitdem an der Dialyse. Im Kh hat man ihm zu einer Reha angeraten und auch in die Wege geleitet. Vor 2 Wochen kam die Ablehnung der RV und auch der KK. Heute hatte er einen Termin bei der Vdk. Ihm wurde gesagt, daß die Ablehnung der RV rechtens ist. Er solle sich mit seinem Arzt in Verbindung setzen, damit die KK die Reha übernimmt. Nur als Dialysepatient wird die Krankheit durch eine Reha auch nicht besser (dieses Argument hat auch die RV geschrieben). Ich bin doch sehr enttäuscht über solche Argumente, da er ja auch noch einen Infarkt hatte.
Wer hat auch schon in dieser Hinsicht Erfahrungen machen müssen?
vielen lieben Dank im vorraus ChopperB)-

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Re: Re: Reha - Ablehnung

10 Mai 2012 18:53
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Die Kostenträger lehnen gerne erst einmal pauschal die Anträge ab, in der Hoffnung, die Patienten schlucken das. Leg mit Hilfe deines Arztes auf jeden Fall Widerspruch ein, solange, bis es klappt. Dranbleiben !

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Re: Re: Reha - Ablehnung

10 Mai 2012 20:44
#
Ich war auch mit Dialyse in Reha, ich war nicht die einzigste. Elvi

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Re: Re: Reha - Ablehnung

10 Mai 2012 22:40
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Die Krankheit geht durch die Reha nicht weg, aber ob sie nicht besser wird, das ist die Frage. Mit einer Reha kann man m.E. weitere Verschlechterungen und negative Folgen mindern oder gar vermeiden, wovon nicht nur der Patient, sondern auch die KK profitiert (kostenmäßig).

Wieso ist die Ablehnung durch de RV rechtens - ich nehme an, weil die KK der eigentliche Kostenträger ist?

LG, Uli

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Re: Re: Reha - Ablehnung

11 Mai 2012 12:27
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Hallo,
Bei Arbeitnehmern ist die RV zuständig. Ziel ist die Aufrechterhaltung und/oder Verbesserung der Arbeitsfähigkeit und Vermeidung einer Frühverrentung.
Ist man bereits Rentner, so ist die Krankenversicherung zuständig. Ziel ist eine Heilung oder Verbesserung des Gesundheitzustandes.
Auch ist zwischen einer Anschlußheilbehandlung, die hier infolge des Herzinfarktes beansprucht werden kann und einer Reha zu unterscheiden. Die Anschlußheilbehandlung muss jedoch innerhalb einer bestimmten Frist nach dem KKH Aufenthalt erfolgen.
Das Problem bei Reha von Dialysepatienten ist meist, daß der Versicherungsträger argumentiert, die Krankheit sei austherapiert, eine Verbesserung nicht mehr zu erwarten. Mit einem guten Arzt ist das jedoch auch machbar, da ja meist auch Nebenerkrankungen auftreten, die dann doch verbessert werden könnten.
In Deinem Fall hätte auf jeden Fall eine Anschlußheilbehandlung schon vom Krankenhaus beantragt werden müssen wegen des Herzinfarktes.
Eine REHA sollte ebenfalls drin sein. Du solltest mal mit den Ärzten bei der Dialyse sprechen, die haben da Erfahrungen wie man das am besten speziell in Eurem Fall begründet.
Gruß... Krischan

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Re: Re: Reha - Ablehnung

11 Mai 2012 13:51
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Hallo Krischan,
es ist andersrum. Wenn man Arbeitnehmer ist, ist die KK fuer die Rehamassnahme zustaendig. Bei Rentnern die RV.
14 Tage nach KH muss eine AHB angetreten werden. Wenn spaeter, ists ne Reha.

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Re: Re: Reha - Ablehnung

11 Mai 2012 13:59
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Hallo Mizzy,

ich bin Rentner und habe über die KK eine Reha bekommen. Mir wurde ebenfalls gesagt, das Rentner über die KK gehen müssen und Arbeitnehmer über die RV.


Gruß Cosima

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Re: Re: Reha - Ablehnung

11 Mai 2012 14:16
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Hallo Cosima,
Ich beziehe EU Rente und musste ueber die RV den Reha Antrag stellen.

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Re: Re: Reha - Ablehnung

11 Mai 2012 14:22
#
Hallo,

es ist in der Regel entweder die RV oder die KV zuständig.
Unabhängig davon ob Du Rentner oder Arbeitnehmer bist.
Nach Antragsstellung stimmen die beiden Träger sich ab,
wer im Einzelfall zuständig ist. An wen Du Dich wendest
ist im Zweifel erstmal egal, da der Träger den Antrag
bei Nichtzuständigkeit an den seiner Auffassung nach
zuständigen weiterleitet (vergl. § 14 SGB IX).

Im einzelnen ist die KV zur Leistung bei einer Reha
zur Abwendung, Beseitigung oder Minderung von
Pflegebedürftigkeit oder Behinderung. (Die KV ist
regelmässig zuständig im Falle von nicht erwerbstätigen
Erwachsenen, von Jugendlichen und Kindern, sowie Rentnern

Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn es um die
Abwendung von Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit geht.
Die RV ist regelmässig zuständig bei Erwerbstätigen, Arbeitssuchenden,
und Beziehern von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.


Schöne Grüße,

Boris

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Re: Re: Reha - Ablehnung

11 Mai 2012 17:20
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Hallo Mizzy!

Ich, Bezieher von Teilrente (weis grad nicht wie die sich momentan genau schimpft) arbeite 30 Stunden als Techniker in einem KH. AHB nach Bypass OP,2 Jahre später wegen Prostata Karzinom. Bezahlt von der AOK Nord-Ost.
Die AHB konnte in beiden Fällen nicht gleich angetreten werden weil die Ferkel in der Klinik mich beide male mit MRSA angesteckt haben.
Die AHB habe ich dann 4 bzw 6 Wochen später angetreten

VG DK

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Re: Re: Reha - Ablehnung

11 Mai 2012 17:35
#
Hallo DK,
ich beziehe bis April 2013 Erwerbsminderungsrente. Habe einen Reha Antrag gestellt ueber die BfA. Normalerweise ist eine AHB innerhalb von 14 Tagen nach KH Aufenthalt anzutreten. Egal. Ausnahmen gibts ja ueberall.
Ich finde Boris hats perfekt beschrieben. Danke dafuer.
LG

Michaela

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Re: Re: Reha - Ablehnung

11 Mai 2012 18:29
#
Hallo Uli,
es wurde bereits im Kh eine kardiologische AHB mit ortsnaher Dialyse beantragt.
Die RV hat es abgelehnt mt der Begründung, weil die Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Reha nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. Deshalb ist der Antag zur weiteren Bearbeitung an die AOK weitergeleitet worden. Die Kk hat das Gleiche als Begründung geschrieben und die MDK ist der selben Auffassung.
Gruß Chopper

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Re: Re: Reha - Ablehnung

11 Mai 2012 18:43
#
Hallo Krischan,
ja, die AHB ist bereits im Kh beantragt worden und genauso lauten auch die Argumente, daß die Krankheit so zu sagen aus therapiert ist. Bei dem VDK riet man mir mit meinem Arzt zu sprechen, denn auch als Dialysepatient könnte man noch arbeiten. Recht hat er, nur es wird nicht gefragt was man arbeitet. Im Büro zu arbeiten ist was anderes, als wenn man den Müllwagen fährt und den Kollegen mit Tonnen oder Rollcontainern beim laden hilft. Das ist keine leichte Arbeit. Daher riet mir mein Arzt, keinen Widerspruch einzulegen, weil dann angenommen wird, das ich wieder voll arbeiten gehen will. Aber er wäre mir auch bei einem Widerspruch behilflich. Das verstehe ich nicht so recht.:S

Chopper

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Re: Re: Reha - Ablehnung

11 Mai 2012 19:53
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So lange Widerspruch einlegen, bis die Reha genehmigt wird. Es ist nervenaufreibend und erfordert viel Geduld. Aber es lohnt sich.

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Re: Re: Reha - Ablehnung

12 Mai 2012 10:26
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Das tut mir leid. Es ist also alles komplizierter als es sich aufs Erste anhört. Man muss ja beinahe ein Jurastudium absolvieren, um da noch durchzusteigen. Ich hoffe, der VdK kann Euch zur Seite stehen?! Liebe Grüße, Uli

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Re: Re: Reha - Ablehnung

13 Mai 2012 08:53
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Vielen lieben Dank an alle, die mir geschrieben haben und die mir mit Tipps weitergeholfen haben. (tu) Gruß Chopper

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Re: Re: Reha - Ablehnung

13 Mai 2012 09:12
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GuMo Chopper,

dann wuensche ich Dir dass Du Erfolg hast, die Reha jetzt genehmigt zu bekommen.

Schoenen Sonntag.

Michaela

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