Parkausweis Light - die 3.

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Parkausweis Light - die 3.

16 Feb. 2012 13:16
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Heute war ich wieder beim Versorgungsamt und man riet mir einen Verchlimmerungsantrag zu stellen (was ich am Wochenende mache), Ziel ist das AG oder B Kennzeichen zu bekommen!

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Re: Re: Parkausweis Light - die 3.

16 Feb. 2012 17:30
#
Also ich würde nur wegen verbilligtem Parken nicht meinen Führerschein aufs Spiel setzen. B heißt ja immerhin, daß man nur mit Begleitung unterwegs sein kann. Da geht dann ganz schnell mal eine Meldung ans Straßenverkehrsamt und Du musst dich u.U. einer Untersuchung (MPU) unterziehen, ob Du überhaupt noch in der Lage bist ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Da ist man dann ganz schnell raus aus der Nummer und braucht gar keine Parkgebühren mehr zahlen da man nicht mehr selbst fahren darf.

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Re: Re: Parkausweis Light - die 3.

16 Feb. 2012 17:39
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soweit ich weiß ,bekommen diese parkgenehmigungen auch behinderte,die nicht mehr selber fahren ,sondern gefahren werden --das auto darf dort parken ,wenn der behinderte mit an bord ist ...lg taffi

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Re: Re: Parkausweis Light - die 3.

16 Feb. 2012 18:33
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Meine Mutter hat auch diesen Parkausweis bekommen obwohl sie nie selber gefahren ist. Ich war da der Fahrer. Diese Ausweise sind dann nicht Fahrzeug oder Fahrer gebunden.

Gruß Cosima

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Re: Re: Parkausweis Light - die 3.

16 Feb. 2012 18:50
#
Ja klar, meine Mutter hat auch nen blauen Parkausweis und wird immer von ihrer Haushälterin gefahren. Aber soweit ich Geierlein verstehe, fährt er selbst Auto. Und wenn man ein B im Ausweis hat, wurde medizinisch festgestellt, daß man eine ständige Begleitperson benötigt. Da würde ich mich als zuständige Strassenverkehrsbehörde schon fragen, ob so jemand noch in der Lage ist selbständig Auto zu fahren. Das Thema Dialysepatient und Autofahren ist ja sowieso kontrovers. Man sollte da keine schlafenden Hunde wecken.
Ich bekam letztens ein Schreiben von meinem Diazentrum in dem darauf hingewiesen wurde, daß ich meine Fahrtüchtigkeit einmal jährlich von einem unabhängigen Arzt untersuchen lassen müsse. Das sollte ich unterschreiben. Dient sicherlich nur der juristischen Absicherung. Habe ich allerdingsvergessen zu unterschreiben und zurückzugeben:D.

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Re: Re: Parkausweis Light - die 3.

16 Feb. 2012 20:25
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wir hatten das thema schon mal ,wenn ich mich recht erinnere : wo steht in welchem gesetz,daß dialysepatienten sich jährlich untersuchen lassen müssen ?und auf welche der 1000 anderen kranken trifft das noch zu ??? herzinfarktgefährdete,diabetiker......die straßen wären ganz schön leer ....----allerdings finde ich es schon sehr wichtig ,daß jeder seine eigene fahrtüchtigkeit ehrlich einschätzt !
dann ist da natürlich noch die frage ,ob der arzt für unfälle verantwortlich gemacht werden kann ,wenn er einen dialysepatienten mit eigenem pkw fahren läßt ?????? wir haben hier ja auch juristen .......rein logisch würde ich es so sehen ,daß einzig der fahrer selbst die verantwortung trägt ----aber vielleicht weiß es jemand genauer .....lg taffi (ein bißchen vom ausgangsthema wech :?)

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Re: Re: Parkausweis Light - die 3.

16 Feb. 2012 20:41
#
Ich bin z.B. in der Dialysezeit recht wenig selbst gefahren. Das war aber dem zu niedrigen BD geschuldet. Mir war so trieselig das ich mich garnicht getraut hab zu fahren. Am Dialysefreien Tag ging es dann besser.


Gruß Cosima

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Re: Re: Parkausweis Light - die 3.

17 Feb. 2012 15:14
#
Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14 Straßenverkehrsordnung) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Zitat aus dem Schreiben meines Diazentrums:
Wer wegen einer Nierenunsuffizienz in ständiger Dialysebehandlung ( Dialyseverfahren)steht, darf unter besonderen Bedingungen ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 führen, wenn nicht bestimmte Komplikationen und/oder Begleiterkrankungen ein sicheres Verhalten im motorisierten Straßenverkehr einschränken oder ausschließen.

Voraussetzung dafür ist eine entsprechend positive Begutachtung mit der gleichzeitigen Bedingung einer ständigen ärztlichen Betreuung und Kontrolle.Die verantwortliche Straßenverkehrsbehörde fordert jährliche Nachbegutachtung, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu garantieren


(Anm. unter Gruppe 1 fallen Autos bis 3,5t und Motorräder/Mopeds)

Ist wieder mal so ne Gummivorschrift. In der o.a. Richtlinie ist auch beschrieben unter welchen Vorraussetzungen Diabetiker, Schwerhörige, Gelähmte u.a. fahren dürfen.
Ich selbst mache seit 17 Jahren Dialyse und fahre seit 30 Jahren unfallfrei Auto. Würde aber jedem raten bei Verkehrskontrollen oder Unfällen bloss nichts von Dialyse zu erwähnen. Ein Mitpatient hatte mal auf der Heimfahrt von der Dialyse einen Unfall. Hat auch gesagt, er komme gerade von der Dialysebehandlung und hatte prompt nen Termin zur MPU.
Gruß.... Krischan

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Re: Re: Parkausweis Light - die 3.

17 Feb. 2012 19:36
#
Meine Fahrtüchtigkeit habe ich dem STVA schon durch reichlich Gutachten bestätigt - das Problem ist eher meine Lauffähigkeit!

Leider setzt der Parkausweis light Kennzeichen G und B voraus! Wer immer sich ausgedacht hat und warum.

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Re: Re: Parkausweis Light - die 3.

17 Feb. 2012 19:39
#
Das mache ich eh aufgrund einer Auflage vom STVA jährlich - nur die Gutachten vom Neurologen benötige ich nicht mehr.

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Re: Re: Parkausweis Light - die 3.

17 Feb. 2012 19:42
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Steht in der Führerscheinordnung und wurde hier schon öfters verhackstückt.

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Re: Re: Parkausweis Light - die 3.

19 Feb. 2012 00:03
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Hallo Geierlein.
leider nicht nur G und B sondern du musst auch 80% der Behindeung auf deine Beine haben. Ich hab mich am Freitag rkundigt und die Antwort war sehr ernüchternd. Ich habe auf Grund meiner Beweglichkeit ein B 2004 bekommen, bekomme aber keine Parkerleichterung. Ich wünsch dir trotzdem viel Erfolg.

Gruß spaiky

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