Freie Fahrten im Personenverkehr

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Freie Fahrten im Personenverkehr

03 Juni 2010 22:38
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Ist die freie Fahrt aufgrund des Schwerbehindertenausweises + Bescheinigung des Versorgungsamtes eigentlich auf einen Nahbereich beschränkt oder kann man bundesweit fahren?(Natürlich mit Nahverkehszügen!)

Werner

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Re: Re: Freie Fahrten im Personenverkehr

04 Juni 2010 00:23
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Hallo Geierlein,

soviel ich weiß, benötigt man neben dem Sondermerkmal G auf der Rückseite des Ausweises auch noch eine Wertmarke (60,00€ für 12 Monate). Die bekommt man vom Versorgungsamt. Damit kann man meines Wissens nach in ganz Deutschland den öffentlichen Personennahverkehr benutzen -Bus, Strassenbahn, S-Bahn, U-Bahn-
Zusätzlich zur Wertmarke, die auf einem Beiblatt aufgedruckt ist, bekommt man eine Auflistung aller Strecken der DB die man im Umkreis von 50,00 Km um den Heimatort ebenfalls kostenlos benutzen darf.

Limo

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  • Roland
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Re: Re: Freie Fahrten im Personenverkehr

04 Juni 2010 00:30
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Der Gesetzgeber sagt man darf mit allen Zügen bis im Umkreis von 50 KM vom Wohnort aus fahren. Dazu gibt es es dann ein Streckenverzeichnis wo die Züge aufgeführt sind.
Dann sagt er aber auch, daß man alle Angebote des jeweiligen Öffentlichen Personennahverkehrs, in dem man sich gerade aufhält, nutzen darf.
Da fast alle Regionalzüge auch im Verbund zu den jeweilige ÖPNVs unterwegs sind kann man fast alle Strecken nahtlos mit den Regionalzügen der DB umsonst nutzen.

Gruss Carnivora

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Re: Re: Freie Fahrten im Personenverkehr

04 Juni 2010 05:21
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Also ich habe die Wertmarke und nutze sie auch häufig. Nur ne Streckenliste habe ich nie bekommen und mir dämmerte es auch da was mit den 50 Kilometern - nur steht auf der Wertmarke nichts vom Nahverkehr oder ne Begrenzung.

Werner

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Re: Re: Freie Fahrten im Personenverkehr

04 Juni 2010 10:46
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Hallo Werner,

die richtigen Antworten hast Du ja schon weitgehend bekommen. Wenn Du as alles nochmal nachlesen willst: auf dieser Seite finden sich alle Informationen sehr komprimiert. Insbesondere kannst Du hier alle Strecken shen, die Du unabhängig vom Streckenverzeichnis nutzen darfst. Du siehst dort, dass die Aussage von Roland (fast) richtig ist, Du kommst mittlerweile fast durch ganz Deutschland, auch wenn das ursprünglich nicht das Ziel des Nachteilsausgleichs war.

Gruß
joe

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