Frage zum Schwerbehindertenrecht
- Christine
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Frage zum Schwerbehindertenrecht
22 Apr. 2009 07:47ich bin zwar in dieser Rubrik nicht so ganz richtig; war mir aber unsicher, wo ich meine Frage einstellen solll...
Kann mir jemand sagen, ob es eine Stelle/Stellen gibt, bei der/denen ein Schwerbehinderter kostenlos eine Auskunft auf eine Frage zum Schwerbehindertenrecht bekommen kann, ohne dass er gleich einen Rechtsanwalt konsultieren muss?
Mein Mann hat eine Frage hinsichtlich seiner Arbeitszeit (Mehrarbeit) und wir sind auf der Suche nach einem Ansprechpartner. Beim KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales) hat er es schon probiert; aber da hat man ihm empfohlen, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Viele Grüße
Christine
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- Anonym
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Re: Re: Frage zum Schwerbehindertenrecht
22 Apr. 2009 08:41wendet euch doch an den VDK. Die haben Beratungsstellen, wo euch dann sicher weiter geholfen wird, ohne gleich einen Anwalt nehmen zu müssen.
Ob die Beratung umsonst ist weiß ich nicht, für Mitglieder ist es jedenfalls kostenlos.
Mitgliedsbeitrag liegt bei ca.40€ im Jahr, die sich meiner Ansicht aber lohnen.
www.vdk.de
Grüßle
Olli
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- sabine
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Re: Re: Frage zum Schwerbehindertenrecht
22 Apr. 2009 10:35vielleicht beim Integrationsamt (wo man den Schwerbehindertenantrag gestellt hat).
Liebe Grüße
Sabine
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- kaimana
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Re: Re: Frage zum Schwerbehindertenrecht
22 Apr. 2009 13:39kaimana
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- Christine
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Re: Re: Frage zum Schwerbehindertenrecht
22 Apr. 2009 16:54dann werden wir dort nochmal nachhaken. Mein Mann ist nämlich Mitglied beim VdK und hat auch versucht, von dort eine Auskunft zu bekommen.
Allerdings wurde er von der zuständigen Geschäftsstelle an den Betriebsrat bzw. die Schwerbehindertenvertretung seiner Firma (die es leider beide nicht gibt...) oder alternativ dazu an den KVJS, an den er sich ja als erstes gewandt hatte, verwiesen.
Daher war ich mir gar nicht mehr ganz sicher, ob ich mich richtig erinnert habe, dass der VdK für seine Mitglieder eine kostenlose Rechtsberatung anbietet.
Viele Grüße
Christine
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Re: Re: Frage zum Schwerbehindertenrecht
22 Apr. 2009 16:59wenn ich die Zusammenhänge richtig verstehe, ist das Integrationsamt an das KVJS (das ich in meiner Frage erwähnt hatte) angegliedert. Und dort haben wir momentan den Eindruck, dass man uns keine Auskunft geben kann oder will. LEIDER!
Viele Grüße
Christine
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- pluri
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Re: Re: Frage zum Schwerbehindertenrecht
22 Apr. 2009 17:19Und dafür sorgen dass der Arbeitsplatz behindertengerecht gestaltet wird und der Behinderte damit im Beruf verbleiben kann. Wie wollen die Mitarbeiter denn das leisten wenn sie sich nicht mal im Arbeitsrecht auskennen?
Also nicht locker lassen . Gruß pluri
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- Hobbit
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Re: Re: Frage zum Schwerbehindertenrecht
22 Apr. 2009 20:20vielleicht hilft Dir dieser link ja schon weiter.
Grundsätzlich muss man sich natürlich fragen, ob man den Job riskiert, um seine Rechte durchzusetzen. Wenn es weder Schwerbehindertenvertretung noch Betriebsrat gibt spricht das nicht unbedingt dafür, dass den AG Arbeitnehmerrechte interessieren (oder der Betrieb ist sehr klein).
Gruß
joe
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- Christine
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Re: Re: Frage zum Schwerbehindertenrecht
23 Apr. 2009 13:08ich fühle mich jedes Mal hilflos, wenn wir uns an eine Stelle wenden, die sich aufgrund ihrer Zuständigkeit für die Rechte von Schwerbehinderten einsetzt (oder eher einsetzen sollte): Vor knapp 10 Jahren, ganz zu Beginn seiner Dialysezeit (seit 01/08 ist er transplantiert) , wurde mein Mann von einem Aufgabengebiet entbunden, und man wollte ihm deswegen das Gehalt kürzen. Begründet wurde das Ganze damit, dass er aufgrund der Dialyse Fehlzeiten hätte, was nicht stimmte. Auf Nachfrage beim Versorgungsamt wurde meinem Mann mitgeteilt, er solle der Gehaltskürzung mal lieber zustimmen; sein Gesundheitszustand würde sich in den nächsten Jahren ja eh nur noch verschlechtern, und da solle er sich lieber nicht wehren. Wir kannten zum Glück eine Rechtsanwältin, mit der wir erfolgreich Widerspruch gegen diese Maßnahme formulierten.
Im aktuellen Fall haben wir die Frage ausführlich per E-Mail formuliert und auch zuerst eine kurze grundsätzliche Aussage zum Thema Mehrarbeit bekommen, mit dem Angebot, meinem Mann den Problembereich telefonisch zu erörtern. Nach drei erfolglosen Versuchen einen telefon. Termin zu vereinbaren (der Sachbearbeiter kann oder will zu dem Zeitpunkt, zu dem mein Mann abends von der Arbeit kommt, keinen Termin anbieten) kam die Antwort, dass er schon das Wesentliche der Frage beantwortet hätte und es ggf. sinnvoll wäre, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu befragen. Wir wissen immer noch nicht mehr als wir vorher auch schon wussten, haben aber den Eindruck, dass der Sachbearbeiter kalte Füße bekommen hat (warum auch immer...). Ich komme mir vor, als ob wir gegen Windmühlen kämpfen würden.

Viele Grüße
Christine
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Re: Re: Frage zum Schwerbehindertenrecht
23 Apr. 2009 13:14vielen Dank für den Link.
Selbstverständlich lohnt es sich nicht, den Job aufs Spiel zu setzen. Aber gerade deswegen wollen wir ja herausfinden, wie die Sachlage aussieht. Mein Mann arbeitet lt. Vertrag 40 Std., schiebt zwischen 2,5 und 8 Überstunden/Woche. Da sind zusätzliche Samstagsdienste schon eine große Belastung, weil er die Wochenenden eigentlich zum Erholen braucht.
Die Firma sollte von der Größe her längst einen Betriebsrat haben und logischerweise auch eine Schwerbehindertenvertretung (mein Mann ist nicht der einzige MA mit Schwerbehindertenausweis). Aber Du hast Recht, die Rechte der Mitarbeiter interessieren dort nicht wirklich; das Motto lautet, den Mitarbeiter klein zu halten.
Liebe Grüße
Christine
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- elvi
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Re: Re: Frage zum Schwerbehindertenrecht
23 Apr. 2009 14:40Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- pluri
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Re: Re: Frage zum Schwerbehindertenrecht
23 Apr. 2009 16:24Wenn es doch wichtig ist kann man dafür auch mal einen Tag Urlaub nehmen.
Ich würde einfach einen schriftlichen Antrag auf ein Beratungsgespräch stellen. Und dann könnt Ihr die Arbeitszeiten Deines Mannes dazu schreiben. Paralell geht Ihr zum Arzt und lasst Euch ein Attest geben dass Dein Mann keine Überstunden machen kann. Er ist doch schwerbehindert da geniesst er doch einen Kündigungsschutz und wenn deshalb der Job auf dem Spiel steht muss das Integrationsamt tätig werden.
Ich bin deshalb immer für einen schriftlichen Antrag. Und der Weg sich über den VDK einen Anwalt zu nehmen bleibt Euch ja noch.
Andererseits muss ich die Leute auch etwas in Schutz nehmen. Die haben ihre Dienstzeiten und die sind ausgefüllt mit Gesprächen und Aussendienstterminen.
Da müsst Ihr es schon möglich machen deren Dienstzeiten einzuhalten.
Wünsch Euch gute Nerven pluri
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- Christine
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Re: Re: Frage zum Schwerbehindertenrecht
23 Apr. 2009 22:58Wenn Du von schriftlichen Antrag auf ein Beratungsgespräch stellen schreibst, meinst Du vermutlich ein formloses Schreiben, z.B. per E-Mail. Verstehe ich das richtig?
Dass der Sachbearbeiter mit ausreichend Arbeit eingedeckt ist, bezweifle ich nicht. Und dass wir uns nach ihm richten müssen, ist mir auch klar. Aber das wäre auch grundsätzlich kein Problem, da er mir beim telefonischen Erstkontakt gesagt hat, dass er auch gelegentlich noch nach 17 Uhr im Büro erreichbar ist. Das wäre eine Zeit, zu der mein Mann ihn anrufen könnte. Aber vielleicht haben wir seine letzte Antwort ja auch einfach in den falschen Hals bekommen oder reagieren zu empfindlich. Vermutlich ist es am Besten, den Verweis auf den Rechtsanwalt zu ignorieren und nochmal nach einem neuen Terminvorschlag zu fragen.
Viele Grüße
Christine
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- sabine
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Re: Re: Frage zum Schwerbehindertenrecht
24 Apr. 2009 09:14Du schriebst:
>Er ist doch schwerbehindert da geniesst er doch
> einen Kündigungsschutz und wenn deshalb der Job auf dem Spiel
> steht muss das Integrationsamt tätig werden.
Leider bringt das gar nichts, wenn es der Firma nicht gut geht und sie Leute entlassen muß/will. Es genügt eine Begründung, daß man betriebsbedingt gekündigt wird und es keinen Alternativarbeitsplatz gibt und schon stimmt das Integrationsamt zu. Also (im Moment sowieso) sitzen die Firmen schon am längeren Hebel, insbesondere, wenn es keine Schwerbehindertenvertretung gibt (bei kleineren Firmen).
Liebe Grüße
Sabine
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