Befreiung von Zuzahlung
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Befreiung von Zuzahlung
17 Feb. 2009 15:50ich bin Dialysepatient und habe die Befreiung von Zuzahlungen bei meiner KK beantragt, welche mir nun den positiven Bescheid gegeben hat, dass sofern die Zuzahlungen 2% des Einkommens übersteigen, sie den Rest erstatten.
Gilt nicht die 1%-Grenze bei chronisch Erkrankten und weiss jemand wo im SGB das steht.
Ich bin sauer.
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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung
17 Feb. 2009 16:08ja es gilt die 1% Regel. Leg einen Widerspruch ein. Laß dir von deinem Arzt die chronische Krankheit bestätigen. Nichts läuft ohne Antrag und Bestätigung.
Gruß Logika
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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung
17 Feb. 2009 16:33Weisst du zufällig wo das steht im Sozialgesetzbuch?
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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung
17 Feb. 2009 16:40Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung
17 Feb. 2009 17:05Wenn Dir bis nä. Woche sonst niemand den § nennt schau ich nächste Woche nach ind schreib es Dir. Hab das SGB leider nicht zu Hause. Lass Dich nicht abwimmeln und auf eine Jahresabrechnung verweisen. Als Dia-Patient kann man sich sonst die Medis nicht mehr leisten. Hartnäckig bleiben Pluri
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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung
17 Feb. 2009 18:14laut deiner HP bist Du noch kein Jahr an der Dialyse, warst aber davor nachgewiesener Masen chronisch Nierenkrank. Man muß 1 Jahr chronisch erkrankt sein, um in die 1% bewilligt zu bekommen, auch bei Dialyse, obwohl man da zu 99,x% nicht wieder gesundet. Ob allerdings deine Vorerkrankung mitzählt, weiß ich nicht genau. Ich befürchte wenn Du deshalb keine 1% bereits hattest, zählt es nicht.
Mir ist es jedenfalls damls auch so gegangen, dass ich im ersten Jahr noch 2% zuzahlen mußte, allerdings war meine Vorerkrankung mir nicht bekannt und wurde nicht behandelt.
Viele liebe Grüße
Hati
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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung
17 Feb. 2009 19:54bin seit 1,5 Jahren an der Dialyse, das 1 Jahr zählt demnach also?
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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung
17 Feb. 2009 20:24dann müßtest Du auf jeden Fall die 1 % bekommen, also Widerspruch einlegen (da brauchst Du erst mal keine Paragraphen, die habe ich auch gerade nicht), berufe Dich darauf, dass Du seit über 1 Jahren Dialysepatient bist und damit als chronisch Kranker Anspruch auf die Chroniker-Regelung von max. 1% hast. Einen Widerspruch kann man immer einlegen und muß ihn erst mal auch nicht begründen(besser ist es natürlich, aber die 1% Regelung bei chronischer Erkrankung sollte jede KK kennen - da hat sicher ein Sachbearbeiter gepennt).
Viele liebe Grüße
Hati
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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung
17 Feb. 2009 20:36Den §§ habe ich leider auch nicht zu Hand, da meine juristischen Unterlagen alle in München ruhen!
Also Jessoica, lege bitte sofort Widerspruch ein.
kaimana
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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung
17 Feb. 2009 23:07Chroniker Regelung (pdf-Datei)
Umsetzung Chroniker Regelung (pdf-Datei)
Belastungsgrenze
VG
MaRIO
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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung
18 Feb. 2009 07:31Man braucht übrigens heutzutage keine Bücher mehr um etwas nachzuschlagen. Ich empfehle für Gestzestextes www.rechtliches.de , wo sich alle Bundesgesetze und viele Verordnungen recherchieren lassen. Für das KK-Recht konkret:
Liste SGB V
Gruß
joe
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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung
18 Feb. 2009 07:39mir fiel noch ein, die KK hatte mir ein Formular für den Arzt zugeschickt (und tut es alle 3 jahre wieder), das er ausfüllen muss. Falls noch nicht erhalten, fordere es ein.
Viele liebe Grüße
Hati
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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung
18 Feb. 2009 08:52
Wenn alle so arbeiten würden....
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- fabienne
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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung
18 Feb. 2009 11:57die KK hatte mir ein Formular für den Arzt zugeschickt (und tut es alle 3 jahre wieder), das er ausfüllen muss.
Dieses Formular habe ich einmal beantragt, als die Regelung eingeführt worden ist (2004), der Arzt füllte es aus (bestätigte, daß mindestens 2 der 4 Kriterien für die gesetzlichen Definition chronisch krank erfüllt sind) und alljährlich beziehe ich mich beim Einreichen meiner Ausgaben auf dieses Schreiben. Ich finde es unbedacht (überflüssige Arbeit), wenn die Krankenversicherung bei diesem Krankeitsbild dem Arzt jedes Jahr neu den Papierkram abverlangt. Weniger als einmal im Quartal wird man auch im Falle einer Transplantierter kaum zum Arzt einbestellt werden, vermute ich.
Freundliche Grüße,
fabienne
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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung
18 Feb. 2009 15:11Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung
18 Feb. 2009 15:21Wenn Du das sogar persönlich mit der Dame besprochen hast ist das ein starkes Stück. Sowieso können sie nicht auf ein bestimmtes Antragsformular pochen.
Schande über meine Kollegen bei der KK.
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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung
18 Feb. 2009 15:23mein Arzt mußte es nach 3 jahren erneut ausfüllen. ich hatte auch erst den Zwergenaufstand probiert, weil es mir unnützes bürokratisches Krimskrams erschien und eigentlich noch erscheint, mußte mich aber davon überzeugen, dass diese Vorgehensweise deren Richtlinien entspicht, egal was für Krankheit und wie unsinnig.
´Viele liebe Grüße
Hati
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Re: Re: Befreiung von Zuzahlung
19 Feb. 2009 14:40ich habe nun heute die mündliche Zusage über meine Befreiung bekommen!
Naja geht doch, man muss eben auch mal den Mund aufmachen
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