Altersrentenfrage
- albertine
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Altersrentenfrage
27 Apr. 2008 16:56
Ich habe da eine Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich müßte nämlich 35 km zur nächsten BFA Stelle fahren, was ich ja dann machen mß, nur wenn ich schon eine Vorinfo babe , geht es einfacher. Ich habe ab 1975 selbständig als Veterinärmedizinerin gearbeitet bis 1988. Dann Kind bekommen, ab 30.10.88 Dia, sofortige 100% mit G, ab 1996 mit AG . (Kindererziehungszeit 10 Jahre dazu) Nun werde ich nächstes Jahr 60, Frage: Da ich in meiner Studienzeit mit Lohnsteuerkarte in Jobs gearbeitet habe, dann in der Selbstädigkeit weiter freiwillig Rente einbezahlt, bis vor 4 Jahren, da der Steuerberater gemeint hat, dass es in meinem Fall nichts bringen würde und das Geld besser anlegelegt werden kann. Einen Rentenbescheid über die Rentensumme habe ich bereits erhalten. Stimmt es nun, dass Schwerbehinderte mit 60 ohne Abzug in Altersrente gehen können? Ich habe weder Rente in Erwerbsunfähigkeit noch andere Rente bisher bekommen. Kann mir jemand dies bestätigen. Habe mich schon im Internet umgeschaut, bin mir aber nicht 100%ig klar darüber. Vielen Dank im voraus, Albertine
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Re: Re: Altersrentenfrage
27 Apr. 2008 17:53
Hallo Albertine,
wenn ich die Informationen auf
www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9573&SID...DQ5vK2FOGzpGRQcdWnxw ,
www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de15139&SI...DQ5vK2FOGzpGRQcdWnxw
und
db03.bmgs.de/Gesetze/sgb06x037.htm
richtig interpretiere (und in den SGBs bin ich eigentlich mittlerweile recht gut) kannst Du die vorzeitige Altersrente sogar ohne Abschlag beantragen, wen Du 35 Jahre Wartezeit erfüllst. Zur Wartezeit zählen neben Beitragszeiten auch Ersatzzeiten. Ob Du auf 35 Jahre kommst, musst Du anhand Deiner Renteninformation auszählen. Nach Deiner Aufstellung komme ich nicht auf 35 Jahre. Im Übrigen würdest Du jetzt eventuell die Voraussetzung für eine EU-Rente erfüllen, wenn Du auf 20 Jahre Wartezeit kommst, obwohl Du in den letzten 5 Jahren nicht eingezahlt hast. Da habe ich jetzt nur oberflächlich recherchiert.
Anm.: In SGB VI, § 37 ist (wie Du gelesen haben dürftest) von 62 Lebensjahren die Rede, wie auch in §35 bereits die 67 Jahre stehen. Als Jahrgang 49 fällst Du aber unter eine Übergangsregelung, deshalb müssten für Dich noch die 60 gelten (s. auch 2. Link).
Tip insgesamt: Frag die Deutsche Rentenversicherung, die müssen Dich in Deinem Sinne beraten. Aber das hast Du ja eh vor.
HTH
joe
wenn ich die Informationen auf
www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9573&SID...DQ5vK2FOGzpGRQcdWnxw ,
www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de15139&SI...DQ5vK2FOGzpGRQcdWnxw
und
db03.bmgs.de/Gesetze/sgb06x037.htm
richtig interpretiere (und in den SGBs bin ich eigentlich mittlerweile recht gut) kannst Du die vorzeitige Altersrente sogar ohne Abschlag beantragen, wen Du 35 Jahre Wartezeit erfüllst. Zur Wartezeit zählen neben Beitragszeiten auch Ersatzzeiten. Ob Du auf 35 Jahre kommst, musst Du anhand Deiner Renteninformation auszählen. Nach Deiner Aufstellung komme ich nicht auf 35 Jahre. Im Übrigen würdest Du jetzt eventuell die Voraussetzung für eine EU-Rente erfüllen, wenn Du auf 20 Jahre Wartezeit kommst, obwohl Du in den letzten 5 Jahren nicht eingezahlt hast. Da habe ich jetzt nur oberflächlich recherchiert.
Anm.: In SGB VI, § 37 ist (wie Du gelesen haben dürftest) von 62 Lebensjahren die Rede, wie auch in §35 bereits die 67 Jahre stehen. Als Jahrgang 49 fällst Du aber unter eine Übergangsregelung, deshalb müssten für Dich noch die 60 gelten (s. auch 2. Link).
Tip insgesamt: Frag die Deutsche Rentenversicherung, die müssen Dich in Deinem Sinne beraten. Aber das hast Du ja eh vor.
HTH
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- albertine
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Re: Re: Altersrentenfrage
27 Apr. 2008 19:40
Vielen herzlichen Dank, die 35 Jahre habe ich batürlich nicht beisammen. Ich wollte nur mal, wie gesagt, einige Vorinfos haben, man muß sich bei der früheren LVA in der Stadt immer einen Termin geben lassen, ich hätte am 21.5, einen , aber leider war ich da wieder im KH, Shunt war zu und nun muß ich warten, bis die Dame mich zurückr ruft und einen neuen miir zuteilt. AQber nochmals Danke, die Links helfen mir weiter. LG Albertine
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- kaimana
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Re: Re: Altersrentenfrage
27 Apr. 2008 21:55
hi albertine,
da ich wegen meiner anderen krankheit schon lange vor 11/2000 schwerbehindert war ( anfangs 80%) konnte ich ohne abzüge nach meinem 60. wiegenfest ohne abzüge in rente gehen. ich hatte jedoch inkl schul- und studienzeiten mehr als 35 beitragsjahre vorzuweisen.
ich habe mich damals bei der BfA am viktualienmarkt beraten lassen und konnte als schwerbehinderte sofort rankommen, als ich am termintag dort war.
gruss
kaimana
da ich wegen meiner anderen krankheit schon lange vor 11/2000 schwerbehindert war ( anfangs 80%) konnte ich ohne abzüge nach meinem 60. wiegenfest ohne abzüge in rente gehen. ich hatte jedoch inkl schul- und studienzeiten mehr als 35 beitragsjahre vorzuweisen.
ich habe mich damals bei der BfA am viktualienmarkt beraten lassen und konnte als schwerbehinderte sofort rankommen, als ich am termintag dort war.
gruss
kaimana
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- albertine
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Re: Re: Altersrentenfrage
27 Apr. 2008 23:47
Danke Elvi, aber es trifft schion auf mich zu, denn ich bin vor 1950 geboren, bin seit 20 Jahren 100 % Schwerbehinderung, außerdem ist kein Berater in der Nähe, waas ich auch schon mit allen Angaben beschrieben habe. Aber wie gesagt, tritzdem danke. Albertine
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- albertine
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Re: Re: Altersrentenfrage
27 Apr. 2008 23:57
Danke Kaimana, ist guter Tipp, die wollten mich nämlich nach Neuhausen schicken. Ich bin ja auch seit 20 Jahren 100 & schwerbehindert, meine Studienzeiten (die rechnen sie ja nicht mehr voll an, genau wie die Schulzeit), dann bringe ich mit Berufsleben (habe mich ja bald selbständig gemacht und mit Grundbetrag bei der BFA versichert) und alles insgesamt, werden keine 35 Jahre zusammen ausmachen, das beunruhigt mich halt. Aber danke für Deine Mitteilung, konnte noch nicht antworten, weil ich von Donnerstag, 21.4, bs 29. das Vergnügen mit Prof. Scherberich , Dr. Brückner und Dr. Wiese 1 e hatte. Schreibe Dir in den nächsten Tagen, Einstweilen viele Grüße aus der Heimat bei heute schönem und warmen Wetter. Albertine.
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