Schwerbehindertenpass
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Schwerbehindertenpass
03 März 2008 16:54
Hallo,
weiß jmd ab wann (z.B. Kreatininwert) man den Pass beantragen kann und welche Vorteile sich aus z.B. 40% ziehen lassen?Bringt das was für Studiengebühren befreiung?
Wäre sehr dankbar für Antworten
Lucky
weiß jmd ab wann (z.B. Kreatininwert) man den Pass beantragen kann und welche Vorteile sich aus z.B. 40% ziehen lassen?Bringt das was für Studiengebühren befreiung?
Wäre sehr dankbar für Antworten

Lucky
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Re: Re: Schwerbehindertenpass
03 März 2008 17:53
Hallo Lucky,
google unter Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit. Da erscheint die komplette Broschüre des Sozialministeriums, die Du herunterladen kannst.
Im Kapitel 26.12 erscheinen die Harnorgane:
Krea unter 2mg% (Kreaclearance 35-50ml): GdB 20 -30
Krea zw. 2und 4: GdB 40
Krea zw. 4 und 8: GdB 50-70
Zusätzliche Befunde, z.B. Polyneuropathie. werden je nach Sachlage angerechnet, ebenfalls andere Erkrankungen (war bei mir der Fall).
Wie das im Studium berücksichtigt wird, kann ich Dir leider nicht sagen.
LG Nephroline
google unter Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit. Da erscheint die komplette Broschüre des Sozialministeriums, die Du herunterladen kannst.
Im Kapitel 26.12 erscheinen die Harnorgane:
Krea unter 2mg% (Kreaclearance 35-50ml): GdB 20 -30
Krea zw. 2und 4: GdB 40
Krea zw. 4 und 8: GdB 50-70
Zusätzliche Befunde, z.B. Polyneuropathie. werden je nach Sachlage angerechnet, ebenfalls andere Erkrankungen (war bei mir der Fall).
Wie das im Studium berücksichtigt wird, kann ich Dir leider nicht sagen.
LG Nephroline
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Re: Re: Schwerbehindertenpass
03 März 2008 20:08
Hi Lucky.
So pauschal wirst du nicht von der Studiengebühr befreit. Ich habe 100% und musste einen Antrag auf Befreiung stellen wegen gesundheitlichen Gründen. Mein Doc musste dazu eine Bescheinigung beilegen, da sollte stehen, dass man zu mind. 50% eingeschränkt ist beim Folgen der Vorlesungen im Vergleich zu gesunden Mitstudenten.
LG, Elena.
So pauschal wirst du nicht von der Studiengebühr befreit. Ich habe 100% und musste einen Antrag auf Befreiung stellen wegen gesundheitlichen Gründen. Mein Doc musste dazu eine Bescheinigung beilegen, da sollte stehen, dass man zu mind. 50% eingeschränkt ist beim Folgen der Vorlesungen im Vergleich zu gesunden Mitstudenten.
LG, Elena.
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