erneute Reha
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erneute Reha
24 Mai 2007 22:34
Hallo,
ich wurde im Oktober 2005 transplantiert und kam anschließend zur AHB nach Bad Wildungen.
Da es mir momentan psychisch nicht sehr gut geht, würde ich jetzt gerne noch mal zur Reha fahren, um einfach mal abzuschalten.
Besteht bei mir noch ein Anspruch auf eine weitere Reha???
Viele Grüße,
Nicole
ich wurde im Oktober 2005 transplantiert und kam anschließend zur AHB nach Bad Wildungen.
Da es mir momentan psychisch nicht sehr gut geht, würde ich jetzt gerne noch mal zur Reha fahren, um einfach mal abzuschalten.
Besteht bei mir noch ein Anspruch auf eine weitere Reha???
Viele Grüße,
Nicole
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Re: Re: erneute Reha
25 Mai 2007 10:05
Hallo,
darf ich fragen in welcher Klinik du warst und wie es dort so war?
john
darf ich fragen in welcher Klinik du warst und wie es dort so war?
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Re: Re: erneute Reha
23 Juni 2007 07:45
Hallo Nicole,
das kann ich dir leider auch nicht sagen. Aber lass deine Lage doch durch unsere gemeinsame Ärztin ziemlich ausführlich darstellen und probier es einfach.
Oder vielleicht rufst du mal bei der Krankenkasse an.
Ich werde nächstes Jahr auch eine Kur beantragen, allerdings als Mutter-Kind-Kur.
Das ist eine Pflichtleistung mitlerweile....
Viele Grüße
Nicole
das kann ich dir leider auch nicht sagen. Aber lass deine Lage doch durch unsere gemeinsame Ärztin ziemlich ausführlich darstellen und probier es einfach.
Oder vielleicht rufst du mal bei der Krankenkasse an.
Ich werde nächstes Jahr auch eine Kur beantragen, allerdings als Mutter-Kind-Kur.
Das ist eine Pflichtleistung mitlerweile....
Viele Grüße
Nicole
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Re: Re: erneute Reha
23 Juni 2007 18:14
Hallo, Nicole,
die Frage des Anspruchs ist eher zweitrangig. Der Anspruch ist nach Ablauf von 4 Jahren gegeben. Wichtiger für Dich ist die Frage der Begründung. Du kannst jederzeit einen Reha-Antrag stellen. Als erstes mußt du klären, ob du eher wegen deines körperlichen Zustands (Schwerpunkt nephrologisch, mit vielleicht begleitender psychischer Betreuung) oder wegen des psychischen Zustands (dann Schwerpunkt psychosomatisch) zur Reha willst. Dementsprechend muß der Antrag gestellt werden. Im Antrag muß begründet werden, warum vorzeitige Reha notwendig ist. Bei Schwerpunkt psychosomatik solltest Du zumindest einen Bericht über Deinen psychischen Zustand haben, vom Neurologen, Nervenarzt oder Psychiater, oder besser gleich den Antrag über diese stellen.
Bist Du berufstätig oder berentet? Bei Berufstätigen ist die Rentenversicherung zuständig, bei Zeitberentung meist ebenfalls, bei Dauerrente die Krankenversicherung.
Wenn Du eine Ablehnung bekommst, macht das nix, dann mußt Du Widerspruch einlegen und eine ärztliche Begründung wieder nachreichen. Man muß dann hartnäckig bleiben.
Gerade in den Krankenkassenanträgen wird aber sehr genau nach der aktuellen ambulanten Therapie gefragt, wenn da nix läuft, wird abgelehnt, nach dem Grundsatz ambulant vor stationär.
LG Tobias
die Frage des Anspruchs ist eher zweitrangig. Der Anspruch ist nach Ablauf von 4 Jahren gegeben. Wichtiger für Dich ist die Frage der Begründung. Du kannst jederzeit einen Reha-Antrag stellen. Als erstes mußt du klären, ob du eher wegen deines körperlichen Zustands (Schwerpunkt nephrologisch, mit vielleicht begleitender psychischer Betreuung) oder wegen des psychischen Zustands (dann Schwerpunkt psychosomatisch) zur Reha willst. Dementsprechend muß der Antrag gestellt werden. Im Antrag muß begründet werden, warum vorzeitige Reha notwendig ist. Bei Schwerpunkt psychosomatik solltest Du zumindest einen Bericht über Deinen psychischen Zustand haben, vom Neurologen, Nervenarzt oder Psychiater, oder besser gleich den Antrag über diese stellen.
Bist Du berufstätig oder berentet? Bei Berufstätigen ist die Rentenversicherung zuständig, bei Zeitberentung meist ebenfalls, bei Dauerrente die Krankenversicherung.
Wenn Du eine Ablehnung bekommst, macht das nix, dann mußt Du Widerspruch einlegen und eine ärztliche Begründung wieder nachreichen. Man muß dann hartnäckig bleiben.
Gerade in den Krankenkassenanträgen wird aber sehr genau nach der aktuellen ambulanten Therapie gefragt, wenn da nix läuft, wird abgelehnt, nach dem Grundsatz ambulant vor stationär.
LG Tobias
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