Rente von Ärzteversorgung

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Rente von Ärzteversorgung

23 Juni 2006 09:55
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Mein Mann ist als Arzt im Krankenhaus angestellt, ist nun aber länger selber krank.
Er ist seit über 20 Jahren Diabetiker und nun seit 2 Jahren Dialyse-Patient. Hinzu kamen Probleme mit dem Diabetischen Fuss die man nicht in den Griff bekam, so dass ihm im Okt.05 der Unterschenkel amputiert wurde. Arbeiten konnte er seit Beginn der Dialyse kaum, auch wg. der Probleme mit dem Fuss. Sein damals bestehender befristeter Arbeitsvertrag lief aus und er bekam Arbeitslosengeld. Nun hat er seit Jan.06 wieder im Krankenhaus gearbeitet, ist aber seit dem schon das zweite Mal wieder stationär selber im Krankenhaus, da er noch immer Probleme mit dem Stumph am Bein hat und daran ein 2. Mal operiert werden muss. Jetzt hat sein Chef ihm zum Rentenantrag geraten, was über die Ärzteversorgung laufen muss. Hat jemand hier damit Erfahrung?

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Re: Re: Rente von Ärzteversorgung

23 Juni 2006 10:05
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Ich denke das ist das gleiche Verfahren wie bei der BfA,
Man mus vor dem 15.11.2000 einen GdB von mindestens 50% haben und vor dem 15.11.1950 georen sein um Rente ohne Abzüge zu bekommen, das heißt ,
man bekommt Rente als wenn man 60 oder 63 Jahre ist.
Sonst las Dich mal bei der Ärzteversorgung beraten.

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Re: Re: Rente von Ärzteversorgung

23 Juni 2006 11:02
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Hallo elvi,
danke für die schnelle Antwort!
Mit der Ärzteversorgung habe ich gesprochen, die haben mir auch den Rentenantrag geschickt. Soweit ist alles klar, auch mit der Höhe der Rente. Es geht uns darum, ob jemand Erfahrung mit den Gutachtern hat und damit, ob mein Mann überhaupt Aussicht darauf hat, dass seinem Antrag stattgegeben wird. Er ist 100% Schwerbehindert, macht Bauchfelldialyse und ist Unterschenkelamputiert. Hat vielleicht jemand hier nur aufgrund von Dialyse eine Berufsunfähigkeitsrente von der Ärzteversorgung bekommen oder kann uns sonstige Erfahrungen berichten?

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Re: Re: Rente von Ärzteversorgung

23 Juni 2006 11:33
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Ich vermute mal dem Rentenantrag wird schon stattgegeben. Die Frage ist, ob in voller Höhe. Wenn es so wie bei der LVA/BfA ist, bedeutet eine Arbeitsfähigkeit Deines Mannes von mehr als 3 Stunden täglich nur noch eine Teilrente. Für die Versicherung darf also kein Zweifel bestehen, dass Dein Mann nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kann. Das würde ich als den wichtigsten Punkt ansehen und besonders darauf achten.
Der Schwerbehindertenausweis (GdB, Merkzeichen) spielt übrigens beim Rentenantrag keine Rolle. Maximal vielleicht als Indiz für den Gutachter der Rentenversicherung.
Grundsatz: Jeden quersitzenden Bubs im Antrag mit angeben! ;-)
Viele Grüße
MaRIO

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Re: Re: Rente von Ärzteversorgung

23 Juni 2006 17:48
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was ist ein Bubs?

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Re: Re: Rente von Ärzteversorgung

23 Juni 2006 20:31
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ein Furz mit B [lol]

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Re: Re: Rente von Ärzteversorgung

23 Juni 2006 20:32
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Hallo Roxanne,

Mario hat schon Recht. Man sollte alle Beschwerden angeben.

MfG
Peter

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