Gleichstellung
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Gleichstellung
14 Mai 2006 08:28
hallo zusammen,
Eine Kollegin von mir hat 30% bekommen und einen Gleichstellungsantrag gestellt beim Arbeitsamt. Firma möchte Kollegin loswerden daher hat sie Gleichstellungsantrag gestellt in der Hoffung unkündbar zu sein usw.
Ich weis das ab 50% mehr Urlaub einen zusteht, wie sieht es bei 30% aus? was steht da einen an Urlaub zu? oder gibt es da keinen. Hatte mich bisher nie darum gekümmert was es gibt wenn man unter 50% liegt.
Ich bin zwar in meiner Firma kein Schwerbehindertenvertreter, aber die Mitarbeiter mit Schwerbehinderdenausweiss kommen alle zu mir wenn fragen aufkommen. So wie jetzt oben beschrieben. Personalbüro klärt keinen auf wenn Mitarbeiter seinen Ausweis abgibt. Oder wenn hilfe nötig ist im Betrieb.
Danke für eure Antwort.
blume
Eine Kollegin von mir hat 30% bekommen und einen Gleichstellungsantrag gestellt beim Arbeitsamt. Firma möchte Kollegin loswerden daher hat sie Gleichstellungsantrag gestellt in der Hoffung unkündbar zu sein usw.
Ich weis das ab 50% mehr Urlaub einen zusteht, wie sieht es bei 30% aus? was steht da einen an Urlaub zu? oder gibt es da keinen. Hatte mich bisher nie darum gekümmert was es gibt wenn man unter 50% liegt.
Ich bin zwar in meiner Firma kein Schwerbehindertenvertreter, aber die Mitarbeiter mit Schwerbehinderdenausweiss kommen alle zu mir wenn fragen aufkommen. So wie jetzt oben beschrieben. Personalbüro klärt keinen auf wenn Mitarbeiter seinen Ausweis abgibt. Oder wenn hilfe nötig ist im Betrieb.
Danke für eure Antwort.
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- Dani
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Re: Re: Gleichstellung
14 Mai 2006 11:37
Hallo Blume,
den Zusatzurlaub gibt es für Gleichgestellte nicht.
Nähere Infos findest Du hier:
www.integrationsaemter.de/webcom/show_le...c-578/_nr-173/i.html
Gruß
Dani
den Zusatzurlaub gibt es für Gleichgestellte nicht.
Nähere Infos findest Du hier:
www.integrationsaemter.de/webcom/show_le...c-578/_nr-173/i.html
Gruß
Dani
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Re: Re: Gleichstellung
14 Mai 2006 12:30
hi.
unkündbar ist man keineswegs, es ist nur etwas schwerer einenschwerbehinderten bzw. einem gleichgestellten zu kündigen, da das versorgungsamt dabei ein wörtchen mitzusagen hat.
aber mal vorausgesetzt, die firma kann belegen, dass sie hart am limit wirtschaftet und der arbeitsplatz des schwerbehinderten der grund ist, dass das limit überschritten wird, was bei einem gesunden nicht der fall wäre z.b. wenn ein schwerbehinderter aufgrund seiner krankheit öfter ausfällt, dann wird das versorgungsamt dem wohl zu stimmen müssen.
und was den urlaub und die anderen vergünstigungen eines schwerbehinderten angeht (steuervergünstigung, mehr urlaub, etc.) das gilt, wie oben schon gesagt erst ab 50% GdB. unter 50% ist man nur etwas geschützter vor einer kündigung.
nicht umsonst sind die versorgungsämter in manchen fällen sehr knauserig, wenn es um die vergabe von mind. 50% GdB geht. bedeutet schliesslich auch ausgaben.
unkündbar ist man keineswegs, es ist nur etwas schwerer einenschwerbehinderten bzw. einem gleichgestellten zu kündigen, da das versorgungsamt dabei ein wörtchen mitzusagen hat.
aber mal vorausgesetzt, die firma kann belegen, dass sie hart am limit wirtschaftet und der arbeitsplatz des schwerbehinderten der grund ist, dass das limit überschritten wird, was bei einem gesunden nicht der fall wäre z.b. wenn ein schwerbehinderter aufgrund seiner krankheit öfter ausfällt, dann wird das versorgungsamt dem wohl zu stimmen müssen.
und was den urlaub und die anderen vergünstigungen eines schwerbehinderten angeht (steuervergünstigung, mehr urlaub, etc.) das gilt, wie oben schon gesagt erst ab 50% GdB. unter 50% ist man nur etwas geschützter vor einer kündigung.
nicht umsonst sind die versorgungsämter in manchen fällen sehr knauserig, wenn es um die vergabe von mind. 50% GdB geht. bedeutet schliesslich auch ausgaben.
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- Anonym
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Re: Re: Gleichstellung
14 Mai 2006 12:48
Hi Blume,
im öffentlichen Dienst ist es so, daß ein Schwerbehinderter mit 30%, der im Arbeiterverhältnis beschäftigt ist, 3 Tage Zusatzurlaub bekommt. Ist er Angestellter oder Beamter, gibt es erst ab 50% 5 Tage Zusatzurlaub jährlich.
Gruß, Roxanne
im öffentlichen Dienst ist es so, daß ein Schwerbehinderter mit 30%, der im Arbeiterverhältnis beschäftigt ist, 3 Tage Zusatzurlaub bekommt. Ist er Angestellter oder Beamter, gibt es erst ab 50% 5 Tage Zusatzurlaub jährlich.
Gruß, Roxanne
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- blume
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Re: Re: Gleichstellung
15 Mai 2006 23:37
Ich Danke euch füreure Antwort.
habe mir das schon fast so gedacht.
Gruss
blume
habe mir das schon fast so gedacht.
Gruss
blume
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- kaimana
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Re: Re: Gleichstellung
05 Juli 2006 22:15
es ist bei gleichstellung immer ratsam genau in der tarifvertrag und in die entsprechenden betriebvereinbarungen zu schauen. daraus kann sich ergeben, dass in dieser firma auch den gleichgestellten zusatzurlaub gewährt wird.
eine anfrage beim schwerbehinderten vertreter ist auch hilfreich.
gruss
kaimana
eine anfrage beim schwerbehinderten vertreter ist auch hilfreich.
gruss
kaimana
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