Schwerbehinderung 100 %
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Schwerbehinderung 100 %
09 Aug. 2005 10:23Wie hoch ist der Steuerfreibetrag ungefähr ?
Kann man auch eine Ermäßigung bei der Kfz.-Steuer erhalten, oder nicht ?
mfg
Sabine(Knerbelhoppe)
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Re: Re: Schwerbehinderung 100 %
09 Aug. 2005 11:47Rückwirden ab wann die 100% gültig sind 5 Tage Zusatzurlaub geltend machen oder evtl 6 Tage . 6 Tage nur wenn Du auch Samstags arbeitest.
Als 2004 5 oder 6 Tage 2005 5 Oder 6 Tage.
KfZ Steuer nur wenn Du das G dabeihast.
Liebe Grüsse.
Elvira
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- suselle
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Re: Re: Schwerbehinderung 100 %
13 Aug. 2005 00:22Den Steuerfreibetrag für die 100 % lässt du unterjährig mit Formular beim Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Dann wird der Freibetrag 5 Jahre lang von Amts wegen von der Gemeinde eingetragen. Mit Verlängerung des Rentenausweises kannst du dann wieder neu eintragen lassen.
Bei 100% beträgt der Schwerbehindertenfreibetrag
jährlich 1.420,-- Euro/monatlich 118,33 Euro.
Wenn du das Merkzeichen G hast, kannst du noch pauschal in deiner Steuererklärung 3000 km zu 0,30 cent für Privatfahrten absetzen.
Um bei der Kfz-Steuer 50% Ermässigung zu bekommen, brauchst du auch das
Merkzeichen G.
Das gibt es ab 80% auf Antrag oder weil du gehbehindert bist.
Dann bekommst du vom Versorgungsamt eine Wertmarke, damit kannst du beim Finanzamt, kfz-steuerstelle, die Vergünstigung beantragen.
Wieviel % hattest du bisher?
Rückwirkend kann man auch beantragen.
lieben gruss
suselle
*_*
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Re: Re: Schwerbehinderung 100 %
15 Aug. 2005 08:47Wegen der Kfz.-Steuer frage ich, weil ich 400 km von meinem Wohnort entfernt arbeite und jedes Wochenende nach Hause fahre, da braucht man schon ein etwas größeres Auto und da ist der Steuerbetrag ein wichtiger Kostenpunkt.
Gruß Knerbelhoppe
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- suselle
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Re: Re: Schwerbehinderung 100 %
15 Aug. 2005 21:55wenn du die 100% und das Merkzeichen G beantragt (Voraussetzung ist ab 80% erfüllt, Kreuz machen im Antrag!) und den Bescheid hast, kannst du in der Einkommensteuererklärung nicht nur für die Entfernungs-km, sondern für jeden gefahrenen km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 Euro geltend machen (kreuz machen!).
liebe grüsse
suselle
*_*
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Re: Re: Schwerbehinderung 100 %
20 Aug. 2005 14:13Habe eure Beiträge mit großem Interesse gelesen.
Eine unverschämte Frage: Wenn man 80% im Schwerbehindertenausweiß eingetragen hat, kann man dann so ohne weiteres ein G beantragen?
Was soll man da angeben, damit man eins bekommt?
Ich muß zugeben es ist nicht so, dass ich nicht weit gehen könnte, aber eine Hilfe (finanziell) wäre es doch schon.
[augenroll]
Danke im voraus für Deine Antwort.
Andrea
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Re: Re: Schwerbehinderung 100 %
20 Aug. 2005 21:25Du erwartest doch nicht ernsthaft eine Antwort auf so eine Frage?! Wenn Du wissen willst, wie man das Sozialamt besch... kann, bist Du hier mit Sicherheit im falschen Forum!
MaRIO
IGD Chemnitz e.V.
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Re: Re: Schwerbehinderung 100 %
20 Aug. 2005 21:49dem habe ich nichts hinzuzufügen!
LG
TeeWee
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Re: Re: Schwerbehinderung 100 %
21 Aug. 2005 16:27vor mir liegt ein Merkblatt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin. In Auszügen auf Deine Fragen folgendes:
Bei Ihnen wurde festgestellt, daß sie erheblich gehbehindert (Merkzeichen G) bzw. gehörlos (Merkzeichen GI ) sind.
Sie haben deshalb Anspruch auf Vergünstigte Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr ................. oder als Halter eines Kraftfahrzeuges auf Ermäßigung der Kfz-Steuer um 50 v.H.
Zwischen diesen Ansprüchen haben sie eine Wahlmöglichkeit
Sie müssen hierzu allerdings jeweils einen Antrag stelln.
.....
Wenn sie anstelle der Freifahrt die Kfz-Steuerermäßigung in Anspruch nehmen wollen, kreuzen sie das bitte auf dem Schwerbehindertenausweis beigefügten Antragsformular an und senden sie den Antrag an das Versorgungsamt ..... Ihnen wird dann ein Beiblatt zu Ihrem Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke übersandt.
Die Kfz-Steuerermäßigung beantragen sie anschließend unter Vorlage Ihres Schwerbehindertenausweises und des Beiblattes beim Finanzamt....Kfz-Steuerstelle.....
Achtung! Es erfolgt keine Beiblattausstellung ohne gültigen Schwerbehindertenausweis. ! (Die Merkzeichen G und GI berechtigen nicht zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen bzw. Parksonderrechten nach den Bestimmungen der Straßenverkerhsordnung.)
....Feststellung der Behinderungen, des GdB und weiterer Merkzeichen:
§69 Abs. 1-5 Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch- (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in der Fassung vom 19. Juni 2001 (BGBL. S. 1046ff)
§63 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vom 18.01.2001 (BGBL. I S. 130).
Anzeigepflicht:
§60 Abs. 1 Nr. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - vom 11. Dezember 1975 (BGBL. I S.3012/GVBL. S. 3032).
BGBL. = Bundesgesetzblatt
GVBL. = Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin
Das waren einige Auszüge die Dich betreffen (wegen Kfz-Steuer)
Nachfolgend noch ein Link zur Höhe der Fahrtkostenanrechnung bei der Steuererklärung:
www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb09/sgb09x053.htm
Beim nächsten Link geht es um die Schwerbehindertenpauschale bei der Steuererklärung:
www.intakt.info/information/steuer.htm
Das Merkzeichen G habe ich bekommern, nachdem ich widerspruch gegen meinen normalen Schwerbehindertenausweis eingelegt habe. Den hat sogar eine meiner Docs geschrieben. Begründung waren meine Gefühlsstörungen in den Gliedmaßen und Gangstörungen.
Zur Frage des Steuerfreibetrages, kann ich Dir nicht mit Zahlen helfen. Ich weiß nur, daß es Ihn gibt und das mein Steuerberater den automatisch zur Anwendung bringt.
Aber zu diesen themen hat Suselle schon ziemlich erschöpfend geantwortet.
Limo
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Re: Re: Schwerbehinderung 100 %
05 Sep. 2005 14:38Hab mich bisher noch gar nicht drum gekümmert.
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- suselle
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Re: Re: Schwerbehinderung 100 %
05 Sep. 2005 20:21Du kannst diese auch rückwirkend beantragen.
suselle*_*
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Re: Re: Schwerbehinderung 100 %
10 Nov. 2005 04:25bei mir wurde es abgelehnt da es sich ja um eine innere erkrankung handelt und ortsübliche strecken laufen kann.
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