hallo steffila2,
für befristete arbeitsverträge gilt der besondere kündigungsschutz nicht. wurde dein befristeter vertrag evtl bereits mehrmals verlängert?
werden bei deinem arbeitgeber arbeitsplätze abgebaut? würde dir schon mitgeteilt, dass dein vertrag weder verlängert wird noch in einen festen arbeitsvertrag verändert werden soll?
gruss
kaimana
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.