Erwerbsunfähigkeitsrnte

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Erwerbsunfähigkeitsrnte

12 Jan. 2005 13:56
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Hallo,

ich habe heute einen Bescheid von der BfA bekommen.
Darin wird gesagt, das mein bisher unbefristeter Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente aufgelöst wird und in einen befristeten Anspruch geändert wird.
Jetzt bekomme ich noch Rente bis zum 31.08.2007. Und danach hab ich keine Ansprüche mehr.
Gegen den Bescheid kann ich innerhalb von 4 Wochen Einspruch erheben.
Jetzt frag ich mich:
Macht es Sinn Einspruch zu erheben?
Was passiert wenn die Rente ausläuft, hab ich dann Ansprüche auf Wiedereingliederung durch Schulung oder ähnliches?

Ich persönlich schätze, dass ich bis dahin, eventuel auch jetzt schon wieder eine leichte Teilzeitarbeit aufnehmen könnte.
Nur wird es sicher schwierig ohne Staatliche Hilfe wieder in das Arbeitsleben integriert zu werden.
Wer stellt schon einen Schwerbehinderten bis dahin 40 Jährigen ein der bis vor kurzem eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhalten hat und bis auf seine Ausbildung keine Berufserfahrung vorweisen kann?



LG Roland

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Re: Re: Erwerbsunfähigkeitsrente

14 Jan. 2005 14:53
#
Hallo Elvi,

ich bin zwar im VDK, aber die nächste Sprechstunde mit Rechtsberatung ist erst wieder kurz vorm Ende der Widerspruchsfrist.
Von daher dachte ich , frag mal bei DO vieleicht weiss einer dort bescheid.

LG Roland

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Re: Re: Erwerbsunfähigkeitsrente

14 Jan. 2005 21:28
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Hallo Roland,
frage am besten einen professionellen Rentenberater, das kostet zwar etwas, kann sich aber trotzdem rentieren.
Viele Grüße
Rudolf Killer

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Re: Re: Erwerbsunfähigkeitsrente

14 Jan. 2005 23:32
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Hallo,

ich danke für Eure Antworten und ich werde beim VDK nochmal nachharken.

LG Roland

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Re: Re: Erwerbsunfähigkeitsrente

15 Jan. 2005 10:27
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elvi, dann bist du sicherlich bei keinem, der von der einzelberatung lebt. vielleicht arbeitet deiner für die BfA, LVA oder einer sozialbehörde oder selbige trägt die kosten für dich. von luft, liebe und kopierkosten kann nicht mal ein rentenberater leben.
kaimana

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Re: Re: Erwerbsunfähigkeitsrente

23 Jan. 2005 18:03
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hallo, hat man ein recht auf eine halb-tagsstelle wenn, nach ablauf der vollen erwerbsunfähigkeit auf zeit (2 Jahre) man wieder halb-tags arbeiten will ?

mir geht es mit der capd-dialyse jetzt wieder besser, ausserdem möchte ich meinen arbeitsplatz im öffentl. dienst nicht verlieren. nach einer transplantaion will ich wieder voll arbeiten! wer kenn so einen fall? ich bin bei der vdk aber dort sagt man das ist arbeitsrecht!
grüße tom

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Re: Re: Erwerbsunfähigkeitsrnte

22 Feb. 2005 23:33
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Erwerbsunfähigkeitsrente wird jetzt immer nur noch auf Zeit gewährt. Deshalb die Änderung. Du musst dann vor Ablauf der Rentenzeit einen Verlängerungsantrag stellen. Solange du Dialysepatient bist und es sich nichts an deinem Krankheitsbild geändert hat, wird die Verlängerung auch gewährt.
Ich habe von Anfang an nur eine befristete Rente bekommen.
Gruß Achim

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