Schwerbehindertenrechtsangelegenheit
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Schwerbehindertenrechtsangelegenheit
02 Juni 2004 07:55
Hallo zusammen,
wer kann mir bitte Auskünfte bezüglich der Schwerbehinderung geben. Bin 01 transplantiert worden. Krea konstant 1,3 . Habe aber trotzdem eine unbefristete Rente, die auch nach der TP verlängert wurde.
Kann auch diese Rente nachträglich noch wegfallen oder gekürzt werden ? Eigentlich verändert sich ja der TP nichts mehr. Besser wirds sicher nicht. Habe einen neuen Schwer.Ausweiss beantragt,der von 100% auf 50% gekürzt wurde. Ist das zulässig ? 50% und berentet ???? Was macht das für einen Sinn ? Nach Einspruch wurde er von 50% auf 60 % gesetzt. Sollte ich noch mal Einspruch erheben ? Habe ich eine Chance ?
Ich danke Euch schon mal im Voraus
Nicole
wer kann mir bitte Auskünfte bezüglich der Schwerbehinderung geben. Bin 01 transplantiert worden. Krea konstant 1,3 . Habe aber trotzdem eine unbefristete Rente, die auch nach der TP verlängert wurde.
Kann auch diese Rente nachträglich noch wegfallen oder gekürzt werden ? Eigentlich verändert sich ja der TP nichts mehr. Besser wirds sicher nicht. Habe einen neuen Schwer.Ausweiss beantragt,der von 100% auf 50% gekürzt wurde. Ist das zulässig ? 50% und berentet ???? Was macht das für einen Sinn ? Nach Einspruch wurde er von 50% auf 60 % gesetzt. Sollte ich noch mal Einspruch erheben ? Habe ich eine Chance ?
Ich danke Euch schon mal im Voraus
Nicole
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Re: Re: Schwerbehindertenrechtsangelegenheit
03 Juni 2004 16:38
Also in der 19. Ausgabe Taschenbuchverlag Beck-Texte
steht geschrieben,
Nach Nierentransplantation ist eine Heilungsgewährung abzuwarten(im allgemeinen zwei Jahre),
wähend dieser Zeitist eine MdEum 100 v. H.anzusetzen.
Danach ist die MdE entscheidend abhängig von der
verbliebenen Funktionsstörung;
unter Mitberücksichtigung der erforderlichen
Immunsuppression ist jedoch die MdE nicht niedriger als 50 v.
H.zu berwerten.
Gruß Elvi
steht geschrieben,
Nach Nierentransplantation ist eine Heilungsgewährung abzuwarten(im allgemeinen zwei Jahre),
wähend dieser Zeitist eine MdEum 100 v. H.anzusetzen.
Danach ist die MdE entscheidend abhängig von der
verbliebenen Funktionsstörung;
unter Mitberücksichtigung der erforderlichen
Immunsuppression ist jedoch die MdE nicht niedriger als 50 v.
H.zu berwerten.
Gruß Elvi
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Re: Re: Schwerbehindertenrechtsangelegenheit
04 Juni 2004 08:32
Nur eine kurze Anmerkung:
Der Grad der Behinderung und die Verrentung hängen nicht so eng zusammen, wie man oft meint. Ich kann mit 100 % GdB Vollzeit arbeiten, umgekehrt kann man erwerbsunfähig sein, ohne Schwerbehindertenstatus zu haben.
Die Prüfung dieser beiden Tatbestände findet unabhängig voneinander statt. Obwohl die Korrelation natürlich hoch ist.
Gruß
joe
Der Grad der Behinderung und die Verrentung hängen nicht so eng zusammen, wie man oft meint. Ich kann mit 100 % GdB Vollzeit arbeiten, umgekehrt kann man erwerbsunfähig sein, ohne Schwerbehindertenstatus zu haben.
Die Prüfung dieser beiden Tatbestände findet unabhängig voneinander statt. Obwohl die Korrelation natürlich hoch ist.
Gruß
joe
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Re: Re: Schwerbehindertenrechtsangelegenheit
04 Juni 2004 12:46
Hallo Joe,
vielen Dank für Deine Info. Das ist ja interessant. Ich vermute, das mein Krea ausschlaggebend ist. Natürlich freue ich mich über 1,3 Krea und verzichte dann gerne auf die Prozente.
Danke Dir
Gruß
Nicole
vielen Dank für Deine Info. Das ist ja interessant. Ich vermute, das mein Krea ausschlaggebend ist. Natürlich freue ich mich über 1,3 Krea und verzichte dann gerne auf die Prozente.
Danke Dir
Gruß
Nicole
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