Aussichtlosigkeit
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Aussichtlosigkeit
11 März 2006 12:23Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Aussichtlosigkeit
11 März 2006 14:58natürlich hast du nichts eingezahlt und natürlich möchtest du
jetzt was raushaben.unterhalt?
[lol][lol][lol][lol].*schenkel klatsch klatsch *
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- elvi
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Re: Re: Aussichtlosigkeit
11 März 2006 15:41dieses thema ist aber wichtiger denje
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Re: Re: Aussichtlosigkeit
11 März 2006 17:55Hallo Kassa,
ich weiß zwar nicht was du für eine kinderstube du hast, aber sich über die not andere (gewollt oder ungewollt) lustig zu machen, ist glaube ich nicht angebracht.
Magnus
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Re: Re: Aussichtlosigkeit
11 März 2006 19:15Hallo,
von was bestreitest du dein leben denn jetzt??
Du kannst bestimmt SGB beantragen dann wärst du auch versichert,
zwar nicht mehr privat,aber das ist ja eigentlich egal,oder??
ich glaube dort bekommst du auch etwas extra wenn du kronisch krank bist.
einfach mal informieren...
wünsch dir viel glück..
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- elvi
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Re: Re: Aussichtlosigkeit
11 März 2006 19:42ist erst mal Plicht, aber da mus erst mal ein Job her ,oder Arbeitlosengeld 2,
ob man sich Arbeitslos melden kann , wenn man voeher nicht eingezahlt hat in die Arbeitslosenkasse , weis ich nicht.
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Re: Re: Aussichtlosigkeit
11 März 2006 19:52meine kinderstube war ganz ok.
mir wurde aber auch beigebracht, wenn man nichts gibt
kann man auch nichts verlangen.
wenn jemand seine steuern und andere beiträge nicht bezahlt,
kann er auch keinen unterhalt verlangen.ob krank oder gesund.
zuzukibicker tut mir schon leid, kein jop kein geld, krank und eine ungewisse
zukunft.
@ zuzukbicker.
meine antwort sollte sarkastich sein.aber wenn man seinen gegenüber nicht kennt,
ist so etwas unangebracht.
dafür möchte ich mich bei dir entschuldigen.
alles gute.
kassa
.
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Re: Re: Aussichtlosigkeit
11 März 2006 19:54Hallo elvi,
SGB ist doch sozialgeld bezug
(früher sozialhilfe) ,die müssen einen doch auch pflicht versichern???
das wär ja sonst der ober koffer....
AL kann man sich glaub nicht melden wenn man nix eingezahlt hat
aber SGB??????
Liebe Grüssle...
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- elvi
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Re: Re: Aussichtlosigkeit
11 März 2006 20:13aber bei der letzten Wiso Sendung war, da war auch einer Selbständig Privatversichert, ist dann da raus wegen Insolvents, dann Familienversichert
8 Monate. versuchte dann eine Rente zu bekommen wegen Schwerbehinderung, doch da kam er in die gesetzliche nicht rein, man mus ein Jahr Familienversichert sein um dann in die gesetzliche zu kommen.
zu öesen unter
www. WISO.de
Grüsse
Elvira
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Re: Re: Aussichtlosigkeit
11 März 2006 21:44entscheident, ob Du wieder in eine gesetzliche Kasse kommen kannst ist Dein Alter. Bist Du über 55 Jahre, hast Du keine Chance mehr. Jünger als 55, musst Du ein Jahr lang unter der Beitragsbemessungsgrenze arbeiten und bei einer Gesetzlichen Freiwilligversichert sein.
Du kannst Dich auch an die Landes- bzw. Bundesversichertenanstalt wenden um abzuklären, ob und wieviel Rente Dir aus den vor Deiner Selbstständigkeit gezahlten Beiträgen zusteht.
Um Geld zu sparen, musst Du Kontakt mit Deiner Kasse aufnehmen. Dort gibt es verschiedene Tarife, die entsprechend billiger sind, wenn auch deren Leistungen geringer sind, (z.B. Chefarztbetreuung, Einzelzimmer u.s.w.)
Aus der Sozialkasse bekomst Du so lange keinen Cent, bis nicht Dein Vermögen und das Deiner Frau (Geldanlagen, Immobilien, Versicherungen u.s.w.) vollkommen verbraucht ist.
Für Deine Zukunft wünsche ich Dir alles erdenklich Gute.
MfG
Lops15
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- Hati
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Re: Re:
11 März 2006 22:06ALG II bekommt man, wenn man überhaupt noch arbeitsfähig ist, wenn auch vielleicht nicht mehr im eigenen Beruf. Aber dein Vermögen, auch Versicherungen, müssen vorher verbraucht sein.
Vielleicht ermöglicht Dir auch ein Cycler, der ja tagsüber mehr Freiraum bietet zumindest soviel in einem leichteren Job zu arbeiten, dass Du dich wieder in die gesetzliche KV kannst und noch etwas für die Rente tun kannst.
Viele liebe Grüße
Hati
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- elvi
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Re: Re: Aussichtlosigkeit
11 März 2006 22:07liebe grüsse
sagten die in WISO auch
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- elvi
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Re: Re: Aussichtlosigkeit
12 März 2006 22:56ja es stimmt. Wenn man unter 55 ist und das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, fällt man im Prinzip unter die Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Da hat man eine Chance in die GKV zurückzukommen. Wenn man kein Einkommen hat, kann man sich auch familienversichern sofern der Partner in der GKV ist. Um aber Rentenleistungen in Anspruch nehmen zu können, muß man mindestens 1 Jahr in der GKV gewesen sein. Ist man über 55 ist dieser Weg verschlossen.
Gruß Logika
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Re: Re: Aussichtlosigkeit
13 März 2006 16:33Grundsätzlich: Ob Du Leistungen aus dem SGB II oder XII beziehen kannst (II ist ALG II oder Sozialgeld als Angehöriger eines Arbeitsfähigen Arbeitsuchenden und XII ist Sozialhilfe, falls Du komplett arbeitsunfähig bist) entscheidet sich nach der festgestellten Arbeitsfähigkeit. Grundsätzlich: Wenn Du an mehreren Tagen in der Woche mindestens 3 Stunden arbeiten kannst, bist Du eingeschränkt arbeitsfähig, hast also Anspruch auf ALG II, auch dann, wenn Du vorher selbstständig warst, denn ALG II ist KEINE Versicherungsleistung, sonder steuerfinanzierte Sozialleistung!
In diesem Fall würdest Du automatisch gesetzlich krankenversichert. Dies gilt grundsätzlich für alle arbeitsfähigen ALG II Bezieher! In Ausnahmefällen kann auch der Betrag der Privatversicherung durch die ARGE übernommen werden, aber nur bis zu der Grenze, die ohnehin an den gesetzlichen Versicherer zu zahlen wäre. Aber im Normalfall geschieht dies nur, wenn eine gesetzliche Versicherung ausdrücklich nicht gewünscht wird.
Lass Dich von Deiner ARGE oder Deinem Sozialamt hierzu beraten, es gibt immer eine Lösung!!
Wünsche Dir viel Glück und Kraft
VLG Bienchen
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