BGH Urteil Lebendspende


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Re: BGH Urteil Lebendspende

08 Feb. 2019 10:36 - 08 Feb. 2019 14:57
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Es ist für Aussenstehende natürlich unmöglich, abzuschätzen, wie die beiden Spender wirklich aufgeklärt wurden UND wie die Aufklärung bei ihnen angekommen ist. Was haben sie wie verstanden? War der Zeitpunkt der Aufklärung falsch gewählt, erfolgte die Aufklärung unter Zeitdruck, waren die Spender unter einem moralischen Druck und niemand hat es erkannt... oder berücksichtigt? Gibt es einen nachträgliche-Reue-Anteil, der nichts mit den medizinischen Problemen (Fatigue) zu tun hat? War die Betreuung nach der Spende ungenügend?

Ich kenne drei Ehepaare, bei denen jeweils der eine Ehepartner dem anderen eine Niere geschenkt hat.
Bei mir war es so: In einer Zystennierenfamilie gibt es normalerweise mehrere Generationen von Betroffenen, in verschiedenen Stadien. Meine Spenderin (eine nahe Verwandte) hat ihre Spendebereitschaft vor Jahrzehnten das erste Mal geäussert und als der Zeitpunkt näher kam, ca. 2 Jahre vor der Transplantation, hat sie es wieder getan, ohne dass ich sie gefragt hätte. Sehr wichtig war, dass ihre Familie, Ehemann und erwachsene Kinder, auch einverstanden waren und ihre Beweggründe verstanden. Es folgten medizinische Abklärungen und ein Gespräch zwischen ihr und meinem Nephrologen. Dann folgte eine Pause, bis ich dialysepflichtig wurde. Ich habe sie bis dahin mit Unterlagen versorgt (1) und geschaut, dass alle Fragen, die auftauchten, beantwortet wurden. Und natürlich blieben wir auch einfach so, wie vorher, in Kontakt. Etwa 1 Monat vor der Transplantation folgten nochmals medizinische Abklärungen und ein Gespräch mit einer Psychiaterin mit Spenderin und Empfängerin, einzeln und gemeinsam.

Was in ihrem Kopf vorging während dieser Zeit, den rund 2 Jahren, habe ich natürlich nur mitbekommen, wenn sie darüber mit mir gesprochen hat :) Natürlich wäre es für mich "schlimm" gewesen, wenn sie sich doch noch anders entschlossen hätte (sie hatte das Recht dazu, bis sie im OP war...), aber ich hätte es akzeptieren und eine andere Lösung suchen müssen, dh zuerst mal sofort an die Dialyse.

Die Betreuung "Vor-der-Spende" ist genau so wichtig, wie die "Nach-der-Spende":
Nach der Spende werden die Spender in der Schweiz von einer speziellen Organisation betreut, einem Verein, den es seit 2004 gibt. Die Beweggründe, die zur Gründung des Vereins geführt haben, sind hier beschrieben, kurz: "Die Lebendorganspendenden [] fühlen sich nach der Operation oft auf sich alleine gestellt, speziell in medizinischen und versicherungstechnischen Fragen und nicht zuletzt auch bei psychischen Schwierigkeiten." und der Verein setzt sich für die Lösung der daraus entstehenden Probleme ein.

Aber alles kann noch so optimal vorbereitet, durchgeführt, überwacht und angeboten werden. Ein Mensch ist immer ein Mensch und was das Leben bringt und mit dem Menschen macht, ist nicht voraussehbar.

(1) wen's interessiert: Der Verein hat einerseits eine Webseite, mit vielen Informationen. Aber wichtiger finde ich die Broschüre Schweizer Lebendspenderbroschüre , die man sich ausdrucken, x-mal durchlesen und darüber nachdenken kann. Notizen machen, Fragen notieren, von kompetenter Stelle beantworten lassen, in der Familie herumreichen und darüber diskutieren - so wäre es gedacht.

Es würde mich (und andere vielleicht auch) durchaus interessieren, wie eine Lebendspende normalerweise, unter optimalen Umständen, in Deutschland abläuft.

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Re: BGH Urteil Lebendspende

09 Feb. 2019 19:00
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Ja, wir wissen nicht, wie es gelaufen ist dort im Tx-Zentrum. Irgendwo, ich glaube, beim NDR, habe ich gelesen, dass einer der Spender bereits eine nicht mehr volle Nierenleistung hatte. Wenn das stimmt, müssen die Ärzte ihm sagen, wie gefährlich dann eine Spende ist und notfalls davon abraten.

Aber ich habe selbst erlebt, wie locker die Ärzte im TX-Zentrum damit umgehen. Als meine Spenderniere den Geist aufzugeben drohte, wurde mir von meinem Arzt nahagelegt, doch mal meine Schwester mitzubringen oder jemanden anderen aus meiner Familie wegen einer Lebendspende. Ich habe ihm gesagt, dass ich das ablehne wegen der Risisken für meine Schwester, aber das wollte er nicht hören. Was denn für Risiken? Dabei hat er nicht mal gefragt, ob meine Schwester gesundheitliche Probleme hat. NUn ist das ein Einzelfall, ich weiß nicht, wie andere Ärzte damit umgehen, aber ich war verwundert, wie "leicht" das doch vorgeschlagen wird. Vieleicht ist es auch einfach nur ungeschickt gewesen von ihm.

Ich bin immer beeindruckt, wenn ich von Lebendspenden höre. Ich ziehe meinen Hut davor! Aber für mich selbst kommt das nicht in Frage. Wenn meinem Angehörigen etwas passierte, würde ich meines Lebens nicht mehr froh werden.

Einen schönen unbeschwerten Sonntag, Ulrike
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Re: BGH Urteil Lebendspende

10 Feb. 2019 12:01
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dknoppers schreibt:
Die Familie Tietz hat einen langen Kampf geführt damit der Mann als Spender die Kosten von der KK erstattet bekommt.
Das soll heut angeblich besser geregelt sein.

Wiederum nur für die Schweiz: Die Kosten werden vollumfänglich über die Krankenkasse des Empfängers abgerechnet, inkl. Lohnausfall und Reisekosten. Es gibt dazu eine Art übergeordnete Organisation aller Krankenkassen (Schweizerische Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer SVK), über die unter anderem Transplantationen abgewickelt werden und die dann zwischen Krankenkasse und Spender/Empfänger geschaltet wird. In unserem Fall hat das sehr gut funktioniert. Ein paar Wochen vor der Transplantation und ein paar Wochen danach mussten ein paar Formulare ausgefüllt und eingereicht werden und 2-3 fehlgeleitete kleinere Rechnungen mussten an die richtige Adresse weitergeleitet werden.

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