Zweifel am Engagement für Organspende


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Re: Re: Zweifel am Engagement für Organspende

16 Juni 2007 11:08
#
Hallo Rio,

wie du weißt, haben wir eigene Ausweise und da steht das auch drauf. Ich überlege gerade, ob wir das mit den Geweben bei der nächsten Auflage rausnehmen und ob das überhaupt was nützt. Damals hatten wir von der Gewebemisere noch keinen blassen Schimmer. Eigentlich kann da nur der Gesetzgeber was machen, denn Gewebe werden schließlich auch gebraucht - nur bitte nicht auf diesem Weg. Gewebe könnten ja vom potentiellen Spender ausgeschlossen werden, aber damit ist den Betroffenen auch nicht geholfen. Blöde Situation - das vermiest einem echt die Laune.
Alles Gute
chrisi

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Re: Re: Zweifel am Engagement für Organspende

16 Juni 2007 11:42
#
Hallo RIO!

Wenn man doch auf diesen neueren Exemplaren explizit differenzieren darf, welche Organe man von der Spende ausnehmen möchte, dann läßt sich doch diese Vorgehensweise problemlos auf alles kommerziell verwertbare Gewebe übertragen? Klassische Gewebe (Augenhornhäuten, Herzklappen, Blutgefäße) bleiben ja vom Handel ausgenommen. Diese Entscheidung sollte dann ebenso verbindlich sein wie das gesamte Dokument überhaupt.


Genaugenommen müsste der Ausweis also Organ- und Gewebespendeausweis heißen.

auf der Vorderseite ist nichts von einer Gewebespende zu sehen. Auf der Rückseite stimmt man aber immer auch mit der Gewebespende zu


Ich finde es schon sehr wichtig, daß das überhaupt konkret aufgeführt ist - auf welcher Seite des Dokuments --- das ist nun wirklich nachrangig in Anbetracht der Textlänge des Gesamtdokuments (-;
Im übrigen werden die allerallerallermeisten interessierten Menschen an Euren Ständen von den Modalitäten der Gewebespende noch viel weniger Vorstellung haben als von der Organspende. Insofern erweitert sich lediglich das Spektrum der Aufklärungsarbeit. Wenn diese an den Ständen ebenso kompetent und engagiert geleistet wird wie in Bezug auf so schwierige Teilthemen wie Hirntodkriterien etc., dann erfüllt sich zwar nicht die Erwartung der Profitnehmer, aber Ihr bleibt Eurer Ethik treu und i.d.R. wohl auch der Eures Gegenübers. Eine kommerzielle Verwertung meiner Körperbestandteile widerspricht nämlich auch allem, was ich mir 1993 beim Ausfüllen dazu überlegt hatte. Insofern wäre ich schon dankbar, wenn mich jemand darauf hinweist, daß ich mit einer Unterschrift auf dem Ausweis auch Dinge stütze, für die ich mich nicht hergeben mag. Vielleicht kommt dann auch eines Tages die Politik darauf, den Bereich Gewebespende anders zu regeln.

Nun brauche ich endgültig ein neues Ausweisexemplar, schade eigentlich... *nostalgisch seufz* (-:

Freundliche Grüße,
fabienne

PS: Nach welchen Kriterien und von wem werden denn die klassischen Gewebe eigentlich vergeben?

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Re: Re: Zweifel am Engagement für Organspende

16 Juni 2007 11:48
#
Hallo Mario, sicher es ist bein Gewissenskonflikt, aber Du kannst ja auf dem Ausweis differenzieren und nur eine Organspende ankreuzen und eine Gewebespende ausschließen. Andererseits, wenn die Organe genommen werden, wäre es mir egal, sollte auch Gewebe mit entnommen wird, aber das ist meine eigene Einstellung. Wenn Du normale Leute fragen würdest, wäre denen wahrscheinlich nicht klar, was eine Gewebeentnahme eigentlich besagt. Sicherlich müßten die Leute schon aufgeklärt werden, mit dem Hinweis, dass sie diese Entnahme mit unterzeichnen, aber glaube, dass dies kein so großes Problem werden kann und würde es nun nicht zu sehr dramatisieren. Ich wurde auch schon darauf angespochen, denn es wird schon genau gelesen , ich wies auf das Ausschließen hin und somit waren die Leute größtenteils einverstanden, wobei des den meisten dann egal war, was mit ihrem Körper geschieht, drastisch ausgedrückt. LG Albertine

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Re: Re: Zweifel am Engagement für Organspende

16 Juni 2007 12:33
#
Hallo albertine,

mein Problem wäre nicht ob ich Organe spende oder Gewebe oder auch beides. Mein Problem beginnt an der Stelle wo man aus Gewebeentnahmen ein Geschäft machen kann und das ist mit dem neuen Gesetz m.W. ermöglicht worden. Wenn mit meiner Gewebespende Geld machen kann, ist das nicht mehr in meinem Sinne.

Das bedeutet entweder:

1. Ich schließe alles aus was ich nicht möchte. Wobei die Frage steht ob ich auch wirklich alles weiß. Es wird vielleicht eine lange Liste werden

2. Im Gegenschluß schreibe ich alles rein was ich spenden möchte. Es wird vielleicht eine ebenso lange Liste werden.

3. Ich fülle keinen Organspendeausweis aus. Das wäre wohl die schlechteste aller Lösungen.

4. Ich fülle einen Organspendeausweis aus wie bisher und die Konsequenzen sind mir egal.


ein ebenso grübelnder Limo

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Re: Re: Zweifel am Engagement für Organspende

16 Juni 2007 13:01
#
Hallo Limo!

Ich schließe alles aus was ich nicht möchte. Wobei die Frage steht ob ich auch wirklich alles weiß. Es wird vielleicht eine lange Liste werden

Das sollte doch ganz kurz und präziese gehen, indem man all das ausschließt, was den Regelungen des Arzneimittelgesetzes unterworfen wird (natürlich mit einer dezidierteren Bezeichnung des Gesetzes)?

Freundliche Grüße,
fabienne

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Re: Re: Zweifel am Engagement für Organspende

16 Juni 2007 13:56
#
und was ist mit den Betroffenen, die das Gewebe dringend benötigen? Die sind mit der Ausschluss-Entscheidung angeschmiert. Es kann einfach nicht sein, das Organhandel verboten und Gewebehandel erlaubt ist. Damit spielt das Gesetz jenen in die Hände, die ohnehin vehement gegen die Organspende arbeiten und dafür auch noch eine Plattform in Talkshows bekommen. Die haben jetzt gute Argumente... Bin gespannt, wann die ersten uns am Stand drauf ansprechen... und ich bin einigermaßen ratlos, wie wir reagieren sollen.

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Re: Re: Zweifel am Engagement für Organspende

16 Juni 2007 20:28
#
Hallo Chrisi!

und was ist mit den Betroffenen, die das Gewebe dringend benötigen? Die sind mit der Ausschluss-Entscheidung angeschmiert.

Wenn dies aktuell die einzige Möglichkeit ist, mich dem zu entziehen, dann zu diesem Preis.

Welchen anderen Entscheidungsspielraum habe ich, um zu verhindern, daß einst vielleicht meine Urgroßcousine o.ä. als ... sagen wir Altenpflegehelferin mangels Finanzkraft für das Knie, das sie sich bei der Arbeit nachhaltig zerschunden hat, weder einen künstlichen noch einen wiederverwerteten natürlichen Eratz(knorpel) o.ä. bekommt - der ... beispielsweise Bereichsleiter des Maschinenbauunternehmens mit demselben Krankheitsbild hingegen ohne weiteres, weil er sich die richtige Krankenkasse leisten kann und gegebenenfalls was extra drauflegt? Eine langfristig funktionstüchtige Gesellschaft braucht beide gleichermaßen - niemand hat das Recht (im ethischen Sinne), die Lebensqualität und das Überleben von Menschen über derlei Mechanismen mehr oder weniger direkt zu selektieren.
(Gleichwohl geschieht dies auch in diesem privilegierten Land permanent und legal, das ist mir schon klar. Das ändert trotzdem nichts an der Legitimität gemäß meiner Ethik.)

Bei jedem noch so kleinen Schritt in eine solche Richtung wird doch die Gefahr greifbarer, daß bei einem florierenden Gewebeproduktehandel gemäß den Gesetzen des oligarchen Arzneimittelmarktes der westlichen Welt [Einblick in Argumente siehe Thomas Gebauer (medico international) , vollständig nachzuhören auch ohne RealOnePlayer als *.mp3 (Podcast): (Sendung vom 04.06.07) ] die politischen Entscheidungträger all die Diskussionen um den Komplex Organspende eines nicht allzu fernen Tages derart leid sind, daß sie mal eben auch Organe und die klassischen Gewebe den ethisch erwiesenermaßen von einer eklatanten Teilleistungsschwäche geprägten und egonzentrisch kurzsichtigen Gesetzen des Marktes überlassen, weil man sich der Problematik der sonstigen Gewebe anno 2007 schon auf diese Weise so bequem hat entledigen können.

Kurze Zwischenfragen:
Von welchen Geweben mit aktuell realer Anwendung sprechen wir da eigentlich, wenn Augenhornhäute, Herzklappen und Blutgefäße nicht gemeint sind? Haut, Knorpel, Eizellen, Knochenmark, Blutbestandteile? RIO hatte da bei seinem letzten oder vorletzten Thread zum Thema mal einen aussagekräftigen Link parat. Ich weiß aber weder, wohin ich den versemmelt habe noch ob der den aktuellen Entwicklungen noch standhält.
Wie lösten die anderen europäischen Länder, die alle nicht über das Arztneimittelgesetz gingen, die Umsetzung dieser EU-Richtlinie?


Zum Schluß noch etwas konstruktiveres:
Vielleicht fühlt sich jemand von Euch bereits fit genug in der Thematik, um an dieser Stelle ...

Deutscher Bundestag - Petitionsausschuss -

... einen auch für nicht-Informierte aussagekräftigen und fundierten Petitionstext zu formulieren, der für die Verwertung von Gewebespenden eine nicht kommerzielle alternative Zuweisung propagiert, die dem gültigen Verfahren der Organvergabe von Verstorbenenspendern näher steht und dabei selbstverständlich der Weitergabe von ganzen Organen fortdauernd einen unumstößlichen Vorrang zusichert. Von den Forenteilnehmern unterstützt und in die Selbsthilfegruppen hineingetragen, die durch einzelne Nutzer hier vertreten sind, oder sonstige Kontakte zu interessierten Personen kann so zusammen mit regelmäßigen und zufälligen Besuchern dieser Bundestagsseite eine ansehlichere Zahl von Stimmen und Stellungnahmen (letztere über das dort vorhandene Diskussionsforum) zusammenkommen, als über manch anderes örtliche Einzelengagement allein möglich.

[Bei der Übernahme der Kosten für die HPV-Impfung , die einem späteren Gebärmutterhalskrebs mit einiger Zuverlässigkeit vorbeugt, zum Beispiel gab es inzwischen Teilerfolge. Natürlich werden diese ~ 2200 Stimmen nicht ausschlaggebend gewesen sein, aber immerhin waren und sind sie ein überdurchschnittlich starkes Signal in den Grenzen dieses vermutlich noch recht mäßig bekannten virtuellen Ortes in Berlin.]


Das war jetzt recht weit gefaßt und vielleicht auch ein bißchen sehr dicht, tschuldigung (-;

Freundliche Grüße,
fabienne

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Re: Re: Zweifel am Engagement für Organspende

17 Juni 2007 19:35
#
... schluck... ich steh im Moment ideologisch auf einem Sackbahnhof...

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Re: Re: Zweifel am Engagement für Organspende

17 Juni 2007 19:54
#
Hallo Mario,
ich dachte bisher auch, die Todesfeststellung beziehe sich auf den Hirntod. Die beiden Quellen, die du angegeben hast, formulieren da aber sehr schwammig. Was genau ist ein Herz-Kreislauf-Tod? Das wird nicht erklärt. Genauso unklar ist die Beschreibung der gemeinnützigen Absicht.
Da besteht offensichtlich ein großer Aufklärungsbedarf. Ich bin auch etwas verunsichert, wie ich das in Zukunft im Unterricht erklären soll.
LG Nephroline

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Re: Re: Zweifel am Engagement für Organspende

17 Juni 2007 20:30
#
Das habe ich gerade schon getan!
LG Nephroline

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Re: Re: Zweifel am Engagement für Organspende

17 Juni 2007 23:46
#
Hallo RIO,

Mit dem Herz Kreislauf Tod ist der normale Sterbefall gemeint, bei dem in der Regel keine Hirntoddiagnostik vorgenommen wird, da das Herzkreislauf System unwiderbringlich aufgehört hat zu arbeiten.
Da macht eine Hirntoddiagnostik einfach keinen Sinn.

LG Roland

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Re: Re: Zweifel am Engagement für Organspende

18 Juni 2007 00:04
#
Hallo Mario,

>>>– gilt hier plötzlich der Hirntod nicht mehr?<<<<

Bei den Herz- Kreislauf- Toten handelt es sich um Leichen. Das bedarf keiner Definition. Die Feststellung des Todes ist in diesen Fällen einfach. Fehlt der Herzschlag und die Atmung, kann der Totenschein bei der Leichenschau ausgestellt werden. Dann kann es zur postmortalen Spende kommen.
Anders bei den Hirn-Toten.(sind KEINE Leichen) Hier bedarf es der Definition der UN-Gesundheitsorganisation. Die Todesfeststellung muss durch 2 unabhängige Ärzteteams erfolgen. Die eventuelle Spende erfolgt unmittelbar nach, dem Abschalten der lebenderhaltenden Geräte (Beatmung oder Herz-Lungen-Maschine)
Damit ändert sich die Qualität Hirntot in den Herz-Kreislauf-Tod. Erst jetzt kann die postmortale Spende erfolgen.

>>>Knochenspenden werden im Rahmen einer Organspende oder bei Herz-
Kreislauf-Toten entnommen. <<<<

Dieser für Dich fragliche Satz sagt eigentlich nur, dass die Orane/Gewebe (in diesem Falle Knochen) nur bei stillstehendem Herzen entnommen werden.

MfG
Peter

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Re: Re: Zweifel am Engagement für Organspende

18 Juni 2007 11:05
#
Hallo,

ich glaube, der entscheidende Unterschied liegt in der Todeserklärung.

Für eine Organentnahme bedarf es eines Toten mit lebendem -
künstlich am Leben erhaltenen - Organismus, deswegen das
Vehikel der Hirntotdiagnostik.

Die Gewebeentnahme wird am Toten vorgenommen.
Diese Spender sind gestorben, kein Herzschlag, keine
Atmung, Blässe, Totenflecken, Totenstarre ...
Da bedarf es keiner Hirntotdiagnostik,
denn der Organismus ist tot.

Oder verstehe ich Deine Verwirrung falsch?

VG
Tina

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Re: Apropos Verwirrung

18 Juni 2007 11:33
#
Hallo RIO!

An anderer Stelle zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise ausführlicher, aber dies vorab:

Es kann nur in heilloser Verwirrung enden, wenn Du nach dem Beschluß einer Gesetzesänderung weiter allein mit dem Text der dann veralteten Fassung (TPG, Fassung von 1997) arbeitest.

Ehe alle Seiten, die das Transplantationsgesetz im Netz eingestellt haben bzw. die Fassung mit den Änderungen als Ganzes gedruckt ist, wird es ein Weilchen bis sehr viel länger dauern. Die Bundesdrucksachen, die auf der von Dir verlinkten AOK-Seite unterlegt sind, mögen unscheinbar wirken, sie sind es aber, die aktuell maßgebend sind, d.h. sie enthalten alle veränderten Textteile der betroffenen Gesetze. Man kann an diese Papiere und weitere auch gelangen, wenn man auf der Bundestagsseite in den Drucksachen stöbert.

Ich gehe mir jetzt mein neues Ausweisexemplar besorgen.

Freundliche Grüße,
fabienne

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Re: Re: Zweifel am Engagement für Organspende

18 Juni 2007 14:37
#
Hallo RIO!

Danke erstmal für die Anregung dieser Diskussion, die mich veranlasst hat, mehr über das Thema Gewebespende und Gewebegesetzt nachzulesen, was meine unbekümmerte Haltung bei der Verteilung von Organspendenausweise in meinem Bekanntenkreis zum Wanken bringt. Das Problem ist sehr komplex für alle Beteiligten - Spender, Ärzte, Kranke, die auf die Gewebeprodukte angewiesen sind...
Hier habe ich übrigens noch interessanten Artikel von der Zeit, den Gewebehandel betreffend...

www.zeit.de/2007/08/Leichenteile?page=1
Lieben Gruß,
Antonina

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Re: Re: Apropos Verwirrung

18 Juni 2007 16:21
#
Hallo Fabienne und andere,

ich habe mal versucht mich schlau zu machen. In Ansätzen ist es mir auch gelungen.

Du hast natürlich völlig recht wenn Du sagst: Ehe alle Seiten, die das Transplantationsgesetz im Netz eingestellt haben bzw. die Fassung mit den Änderungen als Ganzes gedruckt ist, wird es ein Weilchen bis sehr viel länger dauern. Wir sollten wirklich abwarten bis es in gedrückter Form vorliegt.

Der Stand bzw. weitere Verlauf ist wie folgt:

Das Gewebegesetz wurde vom Bundestag verabschiedet nachdem sehr viele Änderungen eingearbeitet wurden.
Jetzt liegt das Gesetz beim Bundesrat. Am 20.06.2007 tagt der Gesundheitsausschuß des Bundesrates und berät u. a. dieses Gesetz. Am 06.07.2007 soll es dann im Bundesrat verabschiedet werden.
Danach wird es etwas kompliziert. Das Gewebegesetz ist ein sogenanntes Artikelgesetz . das Bedeutet das es nur ein Gesetz ist welches andere Gesetze ändert. Das wiederum heist, daß nach Annahme des Gesetzes durch den Bundesrat die ganzen Änderungen in die anderen Gesetze eingearbeitet werden müssen.
Laut Aussage eines der Beteiligten des Gesundheitsministeriums wird diese Arbeit 1 - 2 Monate dauern. Es wird damit gerechnet, daß die geänderten Gesetze in der dann neuen Fassung im Zeitraum August/September veröffentlicht werden. Erst dann werden wir möglicherweise/hoffentlich genauer wissen worüber wir reden.

Limo

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Re: Re: Gesetzgebungsverfahren

18 Juni 2007 17:10
#
Hallo Limo!

Herzlichen Dank für Deine sehr informative Weiterführung!

Ich bilde mir dennoch ein, daß wir nicht bis September warten müssen, um die Neuerungen im Detail zu erfahren. Da das Gesetz im Bundestag angenommen worden ist in dem Wortlaut, der in den Bundesdrucksachen verbrieft ist, darf der Bundesrat an einzelnen Artikeln doch nichts mehr ändern (- höchstens das Gesamtwerk nicht annehmen und so den ganzen Zauber (Beratungen, Änderungen, Abstimmungen) noch mal fast ganz von vorn lostreten, oder?

So haben wir jetzt zwar noch nicht in einem bzw. zwei Stücken (TPG, AMG) den neuen Stand der Dinge vor uns, aber immerhin alle Inhalte bereits beisammen - in einer zugegebenermaßen sehr erschwerten Lesbarkeit (altes TPG + altes AMG + jüngst beschlossene Veränderungen der beiden in den Bundesdrucksachen).

Oder übersehe ich dabei etwas ... außer der undankbaren (nicht undenkbaren) Zumutung für uns nicht-Juristen, dieses Puzzle zeitnäher selbst zusammenzusetzen und anschließend noch bzw. endlich durchzublicken?

Freundliche Grüße,
fabienne
- nachweislich sehr geübt darin den Zeitaufwand von Fleißarbeiten dieser und ähnlicher Art konsequent und unbelehrbar heillos zu unterschätzen -

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Re: Re: Apropos Verwirrung

19 Juni 2007 10:31
#
Als die ersten mitteilungen über Geschäfte mit Gewebespenden durch die Medien gingen, wurde ich mißtrauisch und verunsichert. Inzwischen habe ich den Eindruck, dass es gewollt ist, dass es unklar ist und dass wir nützliche Idioten (zumindest hinsichtlich der Geschäftemacherei) sind. Das kann es doch nicht sein.Wir haben jetzt viele Informationen über Gesetzgebungsverfahren usw usw. Das hilft, mehr zu wissen. Doch genau wissen wir immer noch nichts und die gewollten Grauzonen bleiben und damit diese unsagbaren Geschägftemachereien. Ich bin sowas von zornig und irgendwie auch hilf- und ratlos. Ich habe jetzt mal kontakt mit zwei MdBs aufgenommen, die darin eingebunden sind, mal sehen, ob der Nebel sich bei mir lichtet. hemago

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Re: Re: Zweifel am Engagement für Organspende

19 Juni 2007 11:40
#
Hallo,

ich zitiere dir mal aus dem Zeit Artikel den Pinguin/Antonina erwähnt hat, da wird ein Beispiel der Weiterverwertung erklärt.:

...Tutogen bearbeitet nach einem zertifizierten Verfahren Knochen und Sehnen aus Leichen oder auch die kugelförmigen Köpfe von Oberschenkelknochen, die bei Operationen übrig bleiben. Die Geschäfte gehen gut: Die Firma vertreibt ihre Waren in etwa 40 Ländern, bei Implantaten für die Zahnmedizin verzeichnet sie Zuwachsraten von bis zu 30 Prozent. Tutogen-Produkte haben ihren Preis. Ein kleiner Block schwammartiger Knochen mit nur einem halben Kubikzentimeter Volumen kostet bei der europäischen Versandapotheke DocMorris 366,94 Euro.

Das ist nur ein Beispiel aus dem ganzen Artikel. Ich kann auch nur empfehlen den mal zu lesen. Positiv ist ja an dem Gewebegesetz, daß jetzt doch nicht Herzklappen zur Handelsware werden. Denn wäre das der Fall gewesen, würden Klappen in der Wertigkeit vor den Herzen stehen. Dies hätte bedeutet, daß es wirtschaftlicher gewesen wäre zwei Klappen für den Verkauf zu präperieren anstatt ein Herz zur TX freizugeben.

Allgemein zum Thema möchte ich noch sagen, daß die ganze Entwicklung mit den Gewebespenden und der damit verbundenen industriellen Verwertung, anscheinend von allen Vertretern der DSO, Politik, Patientenverbänden soweit Sie davon wussten und Ärzten immer schön im Verborgenen gehalten wurde um eine allgemeine negative Haltung zur Organ und Gewebespende zu vermeiden.
Wenn in absehbarer Zeit Zahlen auf dem Tisch liegen wie hoch der Profit an einer Leiche sein kann, dann wird es auch nicht mehr länger dauern bis Forderungen nach Aufwandsentschädigungen für die Spender lautbar werden.
Und ich frage mich eigentlich langsam ob die nicht Entlohnung der Spender überhaupt ethisch vertretbar ist.
Warum soll ich kein Geld für meine Knochen bekommen, wenn bei Doc Morris ein halber Kubikzentimeter aufbereitete Knochenmasse 366 Euro kostet?

LG Roland

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Re: Re: Gesetzgebungsverfahren

19 Juni 2007 15:36
#
Hallo Fabienne,

Ich kann natürlich nicht einschätzen wie ausgeprägt Dein vermögen ist genau zu schätzen. Von mir weiß ich sehr genau, daß ich eigentlich ein fauler Mensch bin (Ausnahmen bestätigen die Regel). Deshalb mache ich mir nicht die Arbeit das neue Gewebegesetz auszudrucken und neben die betreffenden anderen Gesetze zu legen und dann Buchstaben etc. auszutauschen. Wer das gerne tun möchte, kann diesen Link anklicken und das Gesetz (109 Seiten) runterladen.

Viel Spass dabei

Wer zuerst fertig ist, kann die Ergebnisse ins Forum stellen.


In freudiger Erwartung

Limo

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Re: Re: Zweifel am Engagement für Organspende

19 Juni 2007 19:33
#
im Rahmen einer altruistischen Spende darf ich so eine Frage nicht stellen.
Aber wie kann eine Spende altruistisch sein wenn Sie am Anfang einer Wertschöpfungskette steht?
Wieso sollte ich einem Profit orientierten Unternehmen meine Knochen Spenden?
Und wenn ich es nicht täte dann würde es ja auch keinem Schaden, dann würden wir aufbereitetes Gewebe aus anderen Ländern kaufen.
In diesem Bereich gibt es keine Wartelisten, da geht es eher darum deutschen Firmen die Möglichkeit zu geben in diesem Marktsegment tätig zu werden und sich auch ein Stück vom Kuchen abzuschneiden.
Und das ist eben das Dilemma, bei vielen Gewebeteilen geht es eigentlich um Wirtschaftsförderung oder wenn man es gut meint um Produktsicherheit.
Aber das eigentliche Problem ist ja nun wie kann man versuchen den zu erwartenden Schaden für die Organspende abwenden?
Und da weiss ich im moment keinen Weg wie man diese beiden Sachverhalte auseinanderhält wenn man über das Thema Organspende spricht.


LG Roland

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Re: Re: Zweifel am Engagement für Organspende

19 Juni 2007 21:22
#
Hallo Mario,

>>Wenn Du schreibst, Herz-Kreislauftode sind Leichen und Hirntode sind keine Leichen schreibst Du ja nix anderes als das Hirntode noch leben, oder habe ich da was falsch verstanden? <<

Sicher hast Du da etwas falsch verstanden. Der Hirntote ist genau so tot wie der Kreislauftote. Der Unterschied ist nur, dass man den Hirntoten nicht als Leiche bezeichnen kann, und darf, weil bei ihm die die typischen Zeichen eines Leichnams nicht eintreten können und werden.(Starre, Flecken, Kälte, Hämolyse und Verwesung) Erst nach dem Herzstillstand bezeichnet man den toten Körper als Leiche.

MfG
lops15

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Re: TPG neu

21 Juni 2007 18:40
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Hallo Limo!

In freudiger Erwartung

Dank TinaW kann das Transplantationsgesetz mit den Änderungen, die am 23.05.2007 den Bundestag passierten, nun als *.pdf-Dokument heruntergeladen werden.

Das AMG gibts ein andernmal.

Freundliche Grüße,
fabienne

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Re: Re: TPG neu

22 Juni 2007 11:11
#
Hallo Fabienne,

ich liege im Staub und bewundere diese enorme Fleissarbeit. Muß man sich jetzt erst einmal in Ruhe zu Gemüte führen.



Mit gezogenem Hut

Limo

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Re: AMG neu

24 Juni 2007 12:18
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Hallo!

Das Arzneimittelgesetz ist nun ebenfalls als *.pdf-Dokument verfügbar.

Es werden weitere Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften berührt:
* Artikel 3: Änderung des Transfusionsgesetzes
* Artikel 4: Änderung der Apothekenbetriebsordnung
* Artikel 5: Änderung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe
* Artikel 6: Änderung anderer Rechtsvorschriften.

Doch die Anpassungen dort sind zum einen im Umfang so gering, daß man sie in der Bundesdrucksache 16/5433 ab Seite 78 selbst überblicken kann, und zum anderen berühren sie nicht den Kern unserer Fragestellungen.

Hinweisen möchte ich noch auf den Bericht des Abgeordneten Hubert Hüppe ab Seite 80 in dem Dokument 16/5433. Der erscheint mir (im Überfliegen) hilfreich und wichtig für das Gesamtverständnis.

Nach diesem handwerklichen Teil --- auf Wiederlesen auf der Inhaltsebene... (-;

Freundliche Grüße,
fabienne

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Re: Re: AMG neu

24 Juni 2007 19:45
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Hallo Fabienne,
vielen Dank für die große Mühe, Du hast das alles für uns sehr viel übersichtlicher gemacht.
LG Nephroline

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Re: Re: Zweifel am Engagement für Organspende

16 Juli 2007 17:56
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Hallo Roland,

ein zugegebenermaßen nicht konstruktiver Kommentar:

Warum soll ich kein Geld für meine Knochen bekommen, wenn bei Doc Morris ein halber Kubikzentimeter aufbereitete Knochenmasse 366 Euro kostet?

Du deswegen nicht, weil Du nicht mehr leben wirst, wenns so weit ist. Den Anspruch könnten dann höchstens Deine Erben stellen ;-) .


Und noch eine Frage zur ganzen Diskussion um die Unterscheidung zwischen Organen und Geweben: stehe ich gerade auf dem Schlauch oder vereinfache ich zu sehr, wenn ich als bedeutsamsten Unterschied sehe, daß Organe durchblutet sind, also dem durchbluteten Körper entnommen werden müssen und Gewebe eben nicht durchblutet, weswegen sie auch nach Herz-Kreislauftod entnommen werden können? LG Debi

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