Der Ethikrat und der Vorschlag
- Roland
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Der Ethikrat und der Vorschlag
26 Apr. 2007 09:44In diesem wurde vorgeschlagen, wie es euch sicher bekannt ist, quasi eine Widerspruchslösung bei der Organentnahme einzuführen.
Die Entscheidung wurde nach Pressemitteilungen einstimmig vom Ethikrat getroffen.
Ich persönlich war hoch erfreut, von dieser Meldung und zugleich überrascht von diesem plötzlichen Vorstoß.
Ich dachte jetzt ist es geschafft.
Aber nun ist die Diskussion in der Öffentlichkeit in eine ganz andere Richtung gegangen.
Alle Parteien scheinen plötzlich diese Regelung abzulehnen, und die Kommentartoren der Tageszeitungen sprechen davon, daß mit diesem Schritt jetzt der Staat auch noch nach dem Tod über uns bestimmen will und das gehe schließlich zu weit. Wenn auch das Leid der Patienten beachtet wird und zumeist noch davon gesprochen wird, daß es in der Tat zu wenig Spenderorgane gibt.
Vor zwei Tagen habe ich noch gedacht wie mutig der Ethikrat doch ist, aber langsam glaub ich fast das es ein Fehler war und wir wieder um Jahre zurückgeschmissen werden.
Die aufkommenden Diskussionen werden wieder vom Ausweiden und Unregelmäßigkeiten bei der Hirntoddiagnostik sprechen. Wie ich es schon in einem Kommentar gelesen habe. (Der bezog sich auf Vorkommnisse in den USA)
Das wird wieder die Unsicherheit zu diesem Thema in der Bevölkerung verstärken.
Werden wir je in Deutschland eine Widerspruchslösung erlangen oder ist das unmöglich?
LG Roland
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Re: Re: Der Ethikrat und der Vorschlag
26 Apr. 2007 11:59Grüsse Grille
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- Roland
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Re: Re: Der Ethikrat und der Vorschlag
26 Apr. 2007 13:38ich denke mal das Vertrauen in die Ärzteschaft ist da.
Natürlich werden bei Behandlungen auch Fehler gemacht, so was ist bedauerlich aber nicht vermeidbar. Lediglich die Anzahl der Fehler könnte durch Verbesserungen im Klinikablauf vermindert werden.
Und der Vorwurf, daß die Ärzte es nicht auf die Reihe bekommen vernünftig mit den Angehörigen zu reden kann man so auch nicht stehen lassen.
Wie soll es denn zu einem behutsamen Gespräch kommen, im normalen Klinikalltag?
Erstmal sind die Angehörigen nicht immer sofort greifbar, dann erleben sie den Verstorbenen ja noch als lebenden Organismus, und der Arzt wenn er mal Zeit hat zwischen zwei Terminen ist ja dann auch meist im Stress.
Nein das kann nur mit mehr Personal umgesetzt werden, was ja auch nicht gewünscht ist.
Andere Länder haben schon lange Ihre Widerspruchslösung, trotz regelmässigen Ärzteskandalen auch in deren Medien. Aber das da raus eine Diskussion zur Abschaffung der Widerspruchslösung entstanden wäre, ist mir nicht bekannt.
Den schwarzen Peter darf man nicht der Ärzteschaft in die Schuhe schieben, das Problem sind verbindliche Regeln. Sei es pro Widerspruchslosung oder klare Regeln bei der Umsetzung des bestehenden Transplantationgesetz.
Also Verpflichtung zur Ausschöpfung aller Möglichkeiten.
Für mich wäre die Widerspruchslösung der bessere Weg, weil dadurch jeder im Vorfeld in der Pflicht steht sich zu dieser Frage zu äussern. Dadurch wird viel Verantwortung von den Angehörigen genommen, die in der jetzigen Situation oft überfordert sind.
Das gleiche gilt für die Ärzteschaft denn die sind ja selbst in einem Konflikt.
Zum einen haben Sie gerade eine Niederlage im Kampf um ein Patientenleben erlitten und zum anderen sollen Sie diese dann eingestehen und zugleich die bereitschaft zur Organspende abfragen. Sowas ist nicht einfach.
LG Roland
LG Roland
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Re: Re: Der Ethikrat und der Vorschlag
26 Apr. 2007 16:23Siehe dazu auch: Deutsches Ärzteblatt, Organspende: Der Schlüsel liegt im Krankenhaus ( www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=45218 ). Darin steht z.B. dass sich nur 40% der möglichen Kliniken am Programm Organtransplantation beteiligen. Wäre es da nicht sinnvoller ein Gesetz zur Pflichtteilnahme dieser Kliniken zu erlassen, anstatt den ethischen Kompromiss einer ganzen Nation zu verschieben?
Grüsse Grille
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Re: Re: Der Ethikrat und der Vorschlag
26 Apr. 2007 17:51Werner
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Re: Re: Der Ethikrat und der Vorschlag
26 Apr. 2007 22:48Du Schriebst Wäre es da nicht sinnvoller ein Gesetz zur Pflichtteilnahme dieser Kliniken zu erlassen, anstatt den ethischen Kompromiss einer ganzen Nation zu verschieben?
Genau das ist der Punkt. Dieses Gesetz gibt es bereits seit dem 5.11.1997 (BGBl. I S. 2631). Es heißt Transplantationsgesetz . Dort ist im § 11 (1) die Zusammenarbeit bei der Organentnahme geregelt. „Die Entnahme von vermittlungspflichtigen Organen einschließlich der Vorbereitung von Entnahme, Vermittlung und Übertragung ist gemeinschaftliche Aufgabe der Transplantationszentren und der anderen Krankenhäuser in regionaler Zusammenarbeit.“
Soweit das Gesetz. Aber was nutzt es, wenn nur 40% der Krankenhäuser mitmachen. Das Entscheidende ist, daß Verstöße gegen dieses Gesetz keinerlei Sanktionen nach sich ziehen. Da liegt meiner Meinung nach der berühmte Hase im Pfeffer.Strafen sind sicherlich kein Allheilmittel. Vielleicht könnte man es „Erinnerungskonsequenz“ oder so ähnlich nennen. Solange es egal ist, ob man sich an ein Gesetz hält oder nicht, wird es sicherlich immer Menschen Geben, die sich für ihren eigenen Weg (der manchmal auch der leichtere ist) entscheiden.
Limo
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Re: Re: Der Ethikrat und der Vorschlag
27 Apr. 2007 00:45Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re: Der Ethikrat und der Vorschlag
30 Apr. 2007 08:09obwohl ich das sonst nie tue:
FACK.
Oder länger: Ich freue mich immer wieder, wenn Du Dich zum Thema Organspende äußerst, weil Du die Angelegenheit aus ethischer Sicht sehr genau durchdenkst und in der Lage bist, Deine eigenen Interessen hinter das, was Du für richtig hälst zu stellen.
Dafür danke.
Gruß
joe
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Re: Re: Der Ethikrat und der Vorschlag
30 Apr. 2007 11:06Meiner Meinung nach ist eine Organspenderegelung wie sie in Österreich praktiziert wird, ethisch/moralisch eher vertretbar als unsere bisherige Regelung.
In Österreich werden die Angehörigen nur danach gefragt, ob ein nach dem
Gesetz zu beachtender Widerspruch des Verstorbenen vorliegt; von der vorgesehenen Organentnahme wird jedoch auch abgesehen, wenn die Angehörigen ihr nachdrücklich widersprechen.
Denn bei uns werden die Angehörigen, durch die notwendige Zustimmung, in einem schweren Moment mit einer Verantwortung belastet, die so kaum zu tragen ist.
Der ethisch geradeste Weg aus Spendersicht, wäre dann eher eine Regelung, die es nur zulässt Spender zu werden, wenn eine eindeutige schriftliche Zusage vom Spender vorliegt.
Ob dies aber aus Empfängersicht ethisch vertretbar ist, ist widerum eine andere Frage. Denn mus eine Gesellschaft nicht alles mögliche tun um das Leben von schwerkranken zu retten?
Auch da gibt es eine ethische Verantwortung und von daher bin ich der Meinung, daß die Widerspruchslösung eine ethisch vertretbarere Regelung ist als die bisherige.
LG Roland
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Re: Re: Der Ethikrat und der Vorschlag
02 Mai 2007 10:05kurze Anmerkung 94-98% dieser ethisch und moralisch so in anspruch genommenen Deutschen Bevölkerung die sich nicht darum kümmert wo Organe herkommen solange es Ihnen gut geht erwarten das Sie im bedarfsfall bedient werden. Organspende ist ein Gesamtgesellschaftliches Anliegen in eine ungewisse Zukunft nur wenn viele bereit sind in diesen Topf einzuzahlen kann an die Bedürftigen ausgezahlt werden.
Da offensichtlich seit Jahren die meisten nicht gewiilt sind sich zu entscheiden
(dafür oder dagegen) beides ist OK, finde ich es durchaus vertretbar statt einer Entscheidung dafür, eine dagegen abzuverlangen. Übrigens hat der Ethikrat eine Erweiterte Widerspruchlösung angeregt bei der die Angehörigen widersprechen können.
Ist nun doch keine so kurze Anmerkung geworden
Gruß Lothar
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Re: Re: Der Ethikrat und der Vorschlag
02 Mai 2007 13:08darüber habe ich einen Bericht gesehen in dem aufgezeigt wurde, das diese Organe ins Ausland verkauft werden und viele wegen eher geringer oder sogar politscher Gründe zum Tode verurteilt werden. Also wirklich entsetzlich bis eigent-lich kaum kommentierbar. Es fehlen einen wirklich die Worte.
Gruß lolo
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Re: Re: Der Ethikrat und der Vorschlag
02 Mai 2007 14:00@Sabine
da ich selbst in Österreich gelebt habe, kann ich Dir etwas zu der Akzeptanz der Widerspruchsregelung in Österreich berichten.
Mein Eindruck war, daß es genau wie hier ein großes desinteresse zu diesem Thema gibt. Was nicht ungewöhnlich ist, denn wer befasst sich schon gerne mit Themen wie Krankheit oder Tod.
Wenn im Gespräch es zum thema Organtransplantation kam, habe ich eigentlich nie erlebt, daß es eine negative Äusserung zur Widerspruchslösung gab.
Es gibt aber auch in Österreich Kritiker die den Hirntod nicht als wirklichen Tod ansehen. Und in der Organentnahme einen Eingriff in den Sterbeprozess sehen.
Dialysepatienten empfinden im übrigen die Wartezeiten in Österreich oft als zu lang.
LG Roalnd
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Re: Re: Der Ethikrat und der Vorschlag
02 Mai 2007 14:41ich möchte deine Fragen natürlich noch beantworten.
1.
Kann man einen Menschen dazu verpflichten, sich zu einer Spende nach dem Tod verbindlich zu äußern (egal um was es sich handelt)?
Ich denke schon, denn die gesetzliche Erbfolge ist genau genommen ja auch eine Spende, und wenn man kein Testament aufsetzt, tritt die gesetzliche Erbfolge in kraft.
2.
Ist es ethisch, moralisch und rechtlich vertretbar, einen Menschen der sich nicht zur Organspende geäußert hat, vielleicht noch nie etwas davon gehört hat oder auch nicht hören will (muss man das nicht auch akzeptieren?) automatisch zu einem Spender zu erklären? Kurz: Kann man Schweigen als ein Ja werten?
Das ist ungleich schwieriger, da ich die unversehrtheit des Menschlichen Körpers nicht mit seinen marteriellen Hinterlassenschaften vergleichen möchte.
Aber ich denke, daß die Widerspruchslösung eigentlich jedem die Chance gibt sich zu äussern, wenn er nicht mit einer Spende einverstanden ist.
Voraussetzung ist natürlich, daß die Widerspruchslösung auch genügend thematisiert wird. (Schulunterricht, Anzeigen usw.) Schwierig wird es natürlich bei Personen die den Sachverhalt aufgrund einer geistigen Behinderung nicht verstehen können. Das muss natürlich irgendwie geregelt werden.
Aber im allgemeinen kann man das Schweigen als ja werten.
Auch wenn sie dabei anderen Menschen ethische und moralische Wertvorstellungen aufzwingen will, die diese Menschen nicht teilen können oder wollen?
Da ist doch gerade die Widerspruchslösung der beste Weg, wer nicht will sagt bescheid. Bei der Zustimmungslösung kann es doch viel eher passieren, daß jemand ungewollt zum Organspender wird. Wenn einer kein Organspender sein will und meint darüber mit niemanden reden zu müssen und lediglich der nichtbesitz eines Organspendeausweises schützt ihn vor einer Organspende. Wenn dem was zustöst und die Angehörigen werden dann zur Organspende befragt.- Wenn die dann sagen ja der war immer so sozial eingestellt das hätte ihm bestimmt gefallen.
Was dann?
Natürlich ist das konstruiert aber im Grunde auch ein Schweigen als akzeptiertes ja.
Jetzt beantworte mir doch noch bitte wie du dazu stehst, dass durch die Widerspruchslösung die Angehörigen auch von einer schweren Verantwortung befreit werden. Ist das nicht auch ein Argument?
LG Roland
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Re: Re: Der Ethikrat und der Vorschlag
02 Mai 2007 14:42Grüsse Grille
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- grille
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Re: Re: Der Ethikrat und der Vorschlag
05 Mai 2007 09:43www.morgenweb.de/meinung/leserbriefe/ber...rv0000000697649.html
Ein noch schlimmerer, sehr emotionaler, Leserbrief war heute im Mannheimer Morgen, der aber noch nicht ins web gestellt ist. Da so eine Reaktion vorhersehbar war, stellt sich die Frage nach der Zielrichtung des Ethikrates. Stecken weitere Ineressen dahinter? Und wie ist eigentlich die tatsächliche Meinung in der Bevölkerung?
Als Patienten können wir nur eines tun: sachliche Leserbriefe schreiben und so die zweite Welle die hoffentlich folgen wird, die Anti-Gegenwelle, zu unterstützen. Also ich setze mich mal hin, versuche was zu antworten...
Grüsse Grille
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- pit
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Re: Re: Der Ethikrat und der Vorschlag
05 Mai 2007 23:30...versuche was zu antworten...
... das ist Dir sehr gut gelungen! Hoffentlich lesen es recht viele!
pit
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