Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur?
- Anonym
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Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur?
26 Jan. 2009 13:40hat mein Mann als CAPD-Patient evtl. auch Anspruch auf eine Vater-Mutter-Kind-Kur? Habt Ihr Erfahrungen damit?
Wir wollen für mich wegen Bandscheibenvorfällen und Migräne und unseren astmakranken Sohn evtl. eine Kur beantragen und ich möchte meinen Mann nicht so lange zuhause alleine lassen und bei seinem schlechten Allgemeinzustand könnten Kuranwendungen wie Massage etc. sicherlich auch nicht schaden.
Liebe Grüße
Moskito
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- deejay
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Re: Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur?
26 Jan. 2009 16:41Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- elvi
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Re: Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur?
26 Jan. 2009 18:56Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- elvi
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Re: Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur?
26 Jan. 2009 18:58ich würde lieber erst dort hingehen, die helfen auch bei den Anträgen
www.muettergenesungswerk.de
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- deejay
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Re: Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur?
26 Jan. 2009 19:38bundesrecht.juris.de/sgb_5/__23.html
bundesrecht.juris.de/sgb_5/__24.html
bundesrecht.juris.de/sgb_5/__41.html
alles klar?
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- Antonio
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Re: Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur?
26 Jan. 2009 21:15LG Antonio
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- elvi
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Re: Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur?
26 Jan. 2009 21:32Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt oder DRK,also
www.muettergenesungswerk.de
je nach Wohnort sind die oben genannten zuständig, erst wenn alles fertig ist
dann damit zur Kasse, dann wird es sicher klappen.
Grüsse
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- dknoppers
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Re: Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur?
27 Jan. 2009 20:53bin seit langem dia-patient.
meine ex-frau war 2-mal mit unserem sohn zur mutter-kind kur.sie ist versichert bei der DAK.mann als dia-patient,haushalt etc..gilt als grosse belastung für dich.
als dia-pat.würde ich es besserempfinden.wenn dein mann ohne seinen sohn zur reha fährt.es gibt leider keine speziellen reha-kuren für dia-pat.
ohne dir nahe treten zu wollen,dir als mutter und partner eines dia-pat ist eine mutter kind-kur sehr wichtig.
euch dreien alles glümck der welt
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- deejay
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Re: Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur?
27 Jan. 2009 21:02@ Antonio, wenn moskito keinen Grund für eine Kur hat wer denn dann?
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- elvi
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Re: Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur?
27 Jan. 2009 21:55Ja, mann kann die Kur auch ohne Kinder beantragen.
Es gibt heute
Mütterkuren
Mutter Kind KurenVater/Kindkur
dementsprechend sind die Häuser
mal ne Frage , was hat sie denn bezahlt?
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- elvi
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- Antonio
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Re: Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur?
28 Jan. 2009 15:02ich kann den Kurbedarf von Moskito gar nicht beurteilen, ich wollte nur klarstellen, dass zwischen dem damals bei Einführung groß angepriesenen Anspruch auf Rehabilitation und der heutigen Wirklichkeit doch Welten liegen und viele Anträge mit Hinweis auf fehlende Notwendigkeit oder ähnlichen Argumenten abgelehnt werden.
Es dürfte ja auch klar sein, dass sowohl Rentenversicherungsträger als auch Krankenkassen als Kostenträger momentan bei der derzeitigen Wirtschaftslage sparen, wo es geht.
LG Antonio
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- deejay
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Re: Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur?
28 Jan. 2009 19:06Bei den ständigen Pessimismus hier im Forum wundert es mich, das hier noch Leute Fragen einstellen!
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- TinaW
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Re: Wasn los?
28 Jan. 2009 19:30es ist doch wunderbar, wenn verschiedene Leute mit unterschiedlicher Erfahrung
diese dann hier im Forum zum Besten geben. Es geht in den wenigsten Fällen um
Recht haben, bei diesem Thema auch nicht, sondern um Erfahrungsaustausch.
Dein zuletzt verlinkter Artikel z.B. verweist ausdrücklich zum
Müttergenesungswerk, womit der Kreis zu elvi doch schon fast geschlossen ist.
Mir geht es aber weniger um Inhaltliches , mehr um den Stil ...
Cest le ton qui fait la musique.
Nimm halt maln bißchen Gas raus.
Entspannten Abend wünscht allerseits
Tina
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- Limo
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- Antonio
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Re: Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur?
28 Jan. 2009 20:48Schau mal in den von Dir zitierten Artikel:
Grundsätzlich haben seit dem 1. April 2007 alle Frauen (und Männer) in Familienverantwortung Anspruch auf stationäre Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation von Müttern (und Vätern). Die Krankenkassen müssen medizinisch notwendige Kuren bewilligen. Sie sind fester Bestandteil der Pflichtleistungen im SGB V und stellen somit die Grundlage zur Sicherung dieses einzigartigen Gesundheitsangebotes für Mütter und Väter dar.
Ansprechpartner ist der Haus- oder Frauenarzt, der die Kur bei der Krankenkasse beantragt. Der Arzt prüft vor der Beantragung, ob bei der Patientin eine Vorsorge- oder Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegt. Außerdem legt er sowohl die Prognose als auch das Ziel der Maßnahme fest.
Auch hier steht nur drin: Die Krankenkassen müssen medizinisch notwendige Kuren bewilligen.
Also nochmal: Die Diskussion rankt sich um das medizinisch notwendige.
Sonst müsste man auch nix beantragen, sondern würde der Kasse nur noch mitteilen, wohin man zu fahren gedenkt, die Kasse regelt dann den Rest.
Antonio
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- silvia
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Re: Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur?
05 Feb. 2009 11:05In der Kurklinik in der ich war (das haus ist einfach traumhaft und die Organisation annähernd perfekt, es gibt umfangreiche Freizeitangebote mit balsteln, Sport, Ausflügen und die Anwendungen sind auf jeden persönlich abgestimmt. Was besonders wichtig ist, die Kinderbetreuung ist einfach toll, auch für Schulkinder. Die Internetseite der Klinik ist toll und wahrheitsgetreu gestaltet, siehe: Ostseeklinik.de) wurden us auch einige Anregungen gegeben wie ein Kurantrag auszusehen hat, dass er ohne Probleme genehmigt wird. Eine reine Mutter Kind bzw Vater Kind Kur ist eine Krankenkassenpflichtleistung. Eine Familinkur ist schwerer zu bekommen, da es oft ausgelegt wird, dass man billib Urlaub machen will. Viel Erfolg bie der weiteren Planung wünscht Dir Silvia
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