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Vorteile einer Dialyse-Kurzzeitpflege
Die Patienten werden weiter von dem Personal und Ärzten
des Dialysezentrums betreut. (Vertrauen, Geborgenheit)
Es ist nicht auszuschließen, daß durch
die Kurzzeitpflege ein Patientenzuwachs in den Dialysezentren
erfolgt. (Arbeitsplatzsicherung)
Die Kosten und der Zeitaufwand für externe
Dialyse entfallen. (Techniker, Ärzte, Schwestern)
Für die Krankenkassen fallen keine Fahrkosten
während des Aufenthaltes in der Kurzzeitpflege an.
Da der Tagessatz in der Kurzzeitpflege
2/3 niedriger gegenüber dem eines Krankenhauses liegt, bedeutet
auch das eine Kostenersparnis für die Kassen.
Kurzzeitpflege
Welche Patienten können Kurzzeitpflege verordnet
bekommen?
Erkrankte Menschen jeden Alters, bei denen
vorübergehend eine intensive und zeitaufwendige Pflege sichergestellt
werden muß. (Durch die Möglichkeit von Dialysebehandlung
am Ort besonders für terminal niereninsuffiziente Patienten
geeignet.)
Vorübergehend heißt: für einen Zeitraum
von mindestens 1 Tag bis zu max. 4 Wochen. In Ausnahmefällen
ist auch ein längerer Aufenthalt nach Kostenklärung möglich.
Kostenübernahme wird im Regelfall durch
die Einrichtung abgeklärt.
Warum ist Kurzzeitpflege nötig?
Um einen Krankenhausaufenthalt bei Pflegebedürftigkeit
zu verkürzen oder zu vermeiden, wenn häusliche Krankenpflege
verordnet wurde.
Um die Pflegeperson vorübergehend, z.B.
während eines Urlaubes, einer Krankheit oder einer Kur, zu
entlasten.
Exemplarische Kooperationspartner bei verschiedenen Aufnahmeanlässen
Entlastung von Angehörigen bei Angehörige
Urlaub, Erkrankungen, Kur, Hausarzt
psychischer Überforderung ggf. Sozialstation
Krankenhausnachsorge Angehörige
Krankenhaus
Sozialstation
therapeutische Fachkräfte (z.B. KG)
niedergelassene Ärzte
Abklärungsaufenthalt Angehörige
Hausarzt
Sozialstation
Pflegeheim
(vorübergehend) Hausarzt
erhöhter Pflegebedarf Sozialstation
Tagespflege
Überbrückungspflege Krankenhausarzt
Hausarzt
Krankenhaus/Reha-Einrichtung
Pflegeheim
Sterbebegleitung Angehörige
niedergelassene Ärzte
ggf. Seelsorger
Was bietet die Einrichtung?
Eine Gesamtzahl von zur Zeit ..... Betten
in ..... Einzelzimmern und ..... Doppelzimmern.
Ein kleines interdisziplinäres Team zur
Rundumbetreuung bestehend aus qualifiziertem Pflegepersonal
der Kranken- und Altenpflege mit speziellem pädagogischem,
psychosozialem und geriatrischem Wissen sowie mit Dialyseerfahrung
und besonderen diätetischen Kenntnissen.
Individuelle, fachkundige und engagierte
Betreuung der Patienten sowie aktivierende Mobilisierung
für eine Rückkehr in die Häuslichkeit.
Vermittlung von ärztlich verordneter Krankengymnastik,
Logopädie, Ergotherapie und anderen Diensten, um die Selbständigkeit
zu aktivieren und zu erhalten.
Ständige medizinische Betreuung auf Wunsch
durch die Ärzte im Hause oder durch den Hausarzt möglich.
Die Möglichkeit der fachkundigen Beratung
in sozialen Fragen.
Die Möglichkeit der Dialysebehandlung im
Hause.
Grundpflege und Behandlungspflege.
Informieren Sie sich über diese neue Möglichkeit
der Pflege für eine begrenzte Zeit, besonders auch für Dialysepatienten
und Nierentransplantierte.
Eine auf hohe Auslastung ausgerichtete Belegungspraxis zeichnet
sich durch folgende Merkmale aus:
Eine zentral organisierte Anmeldung und
Belegung, die von einer qualifizierten Kraft wahrgenommen
wird (in der Regel eine Aufgabe für die Pflegesdienstleitung
und eine sie unterstützende Verwaltungskraft)
Eine gezielte und steuernde Information
und Beratung von Kurzzeitpflege-Interessenten, die durch
eine kontinuierliche und aussagefähige Öffentlichkeitsarbeit
gestützt wird.
Ein über Urlaubspflege hinausgehendes Aufnahmekonzept
und damit die Möglichkeit zu einer flexiblen, d.h. sowohl
lang- als auch kurzfristigen Belegungsplanung.
Die variable, befristete Nutzung von Einzel-
als Doppelzimmer
Die Festsetzung von Mindest- bzw. Höchstgrenzen
hinsichtlich der Aufenthaltsdauer
Welche Vertrags- und Finanzierungswege sind einzuleiten,
um eine Kurzzeitpflegeeinrichtung zu finanzieren?
Die Vertragsverhandlungen für die Pos. 1
- 3 gestalten sich in der Regel problemlos, da der Gesetzgeber
die Kassen ausdrücklich auffordert, Modellvorhaben zu erproben.
(§ 63 SGB V)
"Die Kassen sollen auf verstärkte Anreize
hinwirken, Leistungen kostengünstig zu erbringen."
Mit den PKK (Pos. 4) müssen jeweils Einzelverträge
abgeschlossen werden.
Verfasser/Referent:
Rüdiger Miosga
Dialyse-Kuratorium-Hamburg e.V.
Alte Landstr. 284
22391 Hamburg
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