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III.Fachtagung des ASD e.V. Arbeitsgemeinschaft Sozialarbeit in der Dialyse

Professionalisierung von Sozialarbeit - eine offene Entwicklung
  Die generalistische Entwicklung Sozialer Arbeit
  Sozialarbeit in ihrem Verhältnis zu Therapie
  Alltags- und lebensweltorientierte Sozialarbeit
  Betriebswirtschaftliche Fundierung
  Sozialarbeit im Management der Unterstützung
  Der spezifische Versorgungsauftrag im Gesundheitswesen
  Sozialarbeit und Selbsthilfe: zivile Kompetenz
Lebensqualität in der urologischen Onkologie
  Überblick über Lebensqualtitätsmeßinstrumente
  Aktuelle Studien zur Beurteilung von Lebensqualität in der urologischen Onkologie
  Zusammenfassung und Ausblick
 
Aspekte der schulischen und beruflichen Rehabilitation nierenkranker Kinder und Jugendlicher
   
Sozialrechtliche Situation ausländischer Dialysepatienten
  Ausländische Urlauber/Grenzgänger
  Immigranten
  Asylbewerber
  Zusammenfassung
Kurzpflegeeinrichtungen für Dialysepatienten
  Vorteile einer Dialyse-Kurzzeitpflege
Bewältigung von Krisen
  Wie läßt sich Krisen vorbeugen?-- Lösungsansätze --Zusammenfassung der Diskussion
 

 

 3. Fachtagung des ASD e.V.
Asylbewerber

Die Personen, die kein Einreisevisum für die Bundesrepublik bekommen und illegal einreisen, sind ohne Zweifel die Gruppe mit den größten Problemen. Spätestens wenn sie erkranken und eine teure medizinische Behandlung ansteht, müssen sie sich bei den Behörden melden, damit die Kosten der medizinischen Behandlung übernommen werden und dadurch die Behandlung vorläufig gewährleistet ist. Üblicherweise wird ein Asylantrag gestellt. Während dieses Verfahrens werden die Kosten - in unserem Fall die der Dialysebehandlung - übernommen.

In dem beigefügten Schema ist das Asylverfahren dargestellt.

Für Dialysepatienten, die einen Asylantrag gestellt haben, ums den Behörden eine Bescheinigung vorgelegt werden, woraus hervor geht, das der betreffende Asylantragsteller Dialysepatient ist, und das diese lebensnotwendige Behandlung dreimal wöchentlich jeweils ca 5 Stunden in Anspruch nimmt. Mit dieser Bescheinigung kann die unmittelbare Abschiebung vorerst vermieden werden. Auch bei der Abschiebung in einen sicheren Herkunftstaat ums zunächst die Fortsetzung der Dialysebehandlung schriftlich mit Orts- und Zeitangabe gesichert werden.

Beispiel: ein nigerianischer Asylbewerber, der angibt, über Belgien eingereist zu sein, kann als Gesunder sofort nach Belgien abgeschoben werden. Als Dialysepatient ginge dies nicht, ohne das ihm ein Dialyseplatz zugesichert worden ist. In Belgien gibt es ausreichend Dialyseplätze, so das die Abschiebung nicht lange auf sich warten ließe.

Ein anderer, direkt aus Nigeria eingereiste nigerianische Asylbewerber, dessen Antrag zu den "offensichtlich unbegründeten" zählt, da Nigeria zu den sgn "sicheren Herkunftsstaaten" gerechnet wird, kann nicht nach Nigeria abgeschoben werden, bevor ihm dort ein Dialyseplatz zugesichert worden ist. Ohne diesen Dialyseplatz wäre ja sein Leben in Gefahr. In Nigeria gibt es aber nicht ausreichend Dialyseplätze. Außerdem gibt es dort kein staatliches Gesundheitssystem, das auch mittellose Bürger medizinisch versorgt. Deshalb wurde in den mir bekannten Fällen eine Duldung nach §53 AuslG. erteilt.

Wenn ein Patient transplantiert worden ist, besteht die Gefahr, das er von der Behörde als "geheilt" betrachtet wird. Eine Bescheinigung, das transplantierten Patienten ihr Leben lang von entsprechenden Medikamenten abhängig bleiben und einer intensiven Nachsorge bedürfen, sowie die Mitteilung, das beide in dem betreffenden Heimatland nicht zu bekommen ist, weil es dort kein Transplantationszentrum gibt, kann eine Abschiebung verhindern.

 


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