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Immigranten
Unter Immigranten verstehe ich in diesem Fall,
diejenigen, die ihren festen Wohnsitz im Ausland aufgeben und
in die Bundesrepublik übersiedeln möchten.
Für deutsche Staatsbürger die ihren festen
Wohnsitz im Ausland haben, ist dies jederzeit möglich. Sie
haben grundsätzlich das Recht, sich in der Bundesrepublik niederzulassen.
Auch dann wenn Bedürftigkeit vorliegt und sie Sozialhilfe in
Anspruch nehmen müssen. Nichtdeutschen Staatsbürgern wird nach § 7
AuslG die Aufenthaltsgenehmigung nicht erteilt, wenn: "sie
ihren Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes
nicht aus eigener Erwerbstätigkeit und eigenem Vermögen bestreiten
können". :
Beispiel: Eine südamerikanische Frau kam eines
Tages zu mir. Sie war verzweifelt. Ihr in Südamerika geborener
deutscher Ehemann war Dialysepatient. Es ging ihm sehr schlecht
an der Dialyse in Südamerika. Sie hatte seit einem Jahr vergeblich
versucht, in Deutschland eine neue Existenz aufzubauen, um
dann ihren Mann nach Deutschland zu holen. Allmählich ging
ihr das Geld aus. In Deutschland wollte zwar jedes von ihr
aufgesuchte Dialysezentrum ihren Mann dialysieren, jedoch nur
unter der Bedingung, das er jedesmal bar bezahlen würde. Sie
war beim besten Willen nicht dazu in der Lage. Ich habe ihr
erklärt, das ihr Mann als deutscher Staatsangehöriger ohne
weiteres nach Deutschland einreisen könne und sobald er bei
der Behörde gemeldet wäre, Anspruch auf Sozialhilfe habe, bzw.
das er krankenversichert war und die Kosten der Dialysebehandlung übernommen
würden. Eine Woche später war er da.
Beispiel: Die niederländisch-deutsche Grenze
ist offen, so das ein mittelloser Niederländer ohne Einkommen
ohne weiteres in die Bundesrepublik einreisen kann. Wenn er
sich aber hier niederlassen möchte, wird ihm keine Aufenthaltsgenehmigung
erteilt. Das Streben nach einem vereinten Europa umfaßt noch
lange nicht die gegenseitige Übernahme der Bedürftigen.
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