Home Bibliothek ASD 0015

 


III.Fachtagung des ASD e.V. Arbeitsgemeinschaft Sozialarbeit in der Dialyse

Professionalisierung von Sozialarbeit - eine offene Entwicklung
  Die generalistische Entwicklung Sozialer Arbeit
  Sozialarbeit in ihrem Verhältnis zu Therapie
  Alltags- und lebensweltorientierte Sozialarbeit
  Betriebswirtschaftliche Fundierung
  Sozialarbeit im Management der Unterstützung
  Der spezifische Versorgungsauftrag im Gesundheitswesen
  Sozialarbeit und Selbsthilfe: zivile Kompetenz
Lebensqualität in der urologischen Onkologie
  Überblick über Lebensqualtitätsmeßinstrumente
  Aktuelle Studien zur Beurteilung von Lebensqualität in der urologischen Onkologie
  Zusammenfassung und Ausblick
 
Aspekte der schulischen und beruflichen Rehabilitation nierenkranker Kinder und Jugendlicher
   
Sozialrechtliche Situation ausländischer Dialysepatienten
  Ausländische Urlauber/Grenzgänger
  Immigranten
  Asylbewerber
  Zusammenfassung
Kurzpflegeeinrichtungen für Dialysepatienten
  Vorteile einer Dialyse-Kurzzeitpflege
Bewältigung von Krisen
  Wie läßt sich Krisen vorbeugen?-- Lösungsansätze --Zusammenfassung der Diskussion
 

 

 3. Fachtagung des ASD e.V.
Ausländische Urlauber

Ausländische Dialysepatienten, die nur zeitlich in der BRD verbleiben und in Deutschland dialysieren möchten, benötigen, wenn sie aus den Ländern kommen, mit denen ein Versicherungsabkommen besteht, die Zustimmung ihrer Krankenversicherung. Sei es in der Form eines Formulars E111 oder schriftlicher Zusage der Kostenübernahme durch eine private Versicherung. Das Dialysezentrum kann dann direkt mit der Krankenversicherung des Gastes abrechnen.

Dialysepatienten, die aus Ländern anreisen, mit denen kein Versicherungsabkommen besteht, müssen die Dialyse in Deutschland bar bezahlen und später die Rechnung in ihrer Heimat von ihrer Krankenversicherung zurückfordern.

Für deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, gelten dieselben Regeln.

 

Ausländische Grenzgänger

Unter "Ausländische Grenzgänger" verstehe ich Dialysepatienten, ungeachtet ihrer Nationalität, die in einem der Nachbarländer wohnen und in Deutschland dialysieren.

Bei aller Offenheit der Grenzen ist die Einheit Europa im Detail noch weit entfernt.

Bei diesen Grenzgängern spielt es nämlich eine sehr große Rolle, ob sie, oder diejenige worüber sie krankenversichert sind, berufstätig ist und wenn ja, in welchem Land. Wenn sie in Deutschland beschäftigt sind, sind sie ebenfalls in Deutschland krankenversichert. In diesem Fall ist die medizinische Behandlung in Deutschland überhaupt kein Problem. Diese Versicherten haben die gleichen Rechte, wie die versicherten Einwohner der BRD. Allerdings, wenn diese "Grenzgänger" in dem Land, in dem sie ihren Wohnsitz haben, krank werden, benötigen sie für dieses Land einen "Anspruchsausweis" bzw. das Formular E111 oder E112.

Die Situation ändert sich für diese in Deutschland arbeitenden "Grenzgänger" und deren Angehörige schlagartig, wenn das Rentenalter eintritt. Ab dann ist für diese Rentner nicht mehr die deutsche Krankenkasse zuständig, sondern die Krankenkasse in dem Land, wo der Betreffende seinen Wohnsitz hat. Spätestens dann merkt man, daß die deutschen Krankenkassen vielleicht teuer sind, anderseits aber sicher einige Vorteile haben.

Dazu ein Beispiel: die Beiträge der belgischen Krankenkassen sind zwar wesentlich niedriger als die der deutschen, dafür wird eine erheblich größere Eigenbeteiligung an den medizinischen Kosten verlangt. Als Fahrtkosten zur Dialyse werden dem belgischen Patienten grundsätzlich nur die Kosten des öffentlichen Verkehrs ersetzt. Beispiel: Für einen 80- jährigen deutschen Patienten mit Wohnsitz in Belgien wurden die Kosten der Taxifahrten zur Dialyse von der belgische Krankenkasse nicht übernommen. Er fuhr 3/4 Stunde mit dem Bus zur Dialyse. Jetzt wird er von einem ehrenamtlich betriebenen Fahrdienst gefahren. Von belgischen Krankenversicherungen werden die Kosten der Dialysen in Deutschland übernommen. Die Niederländer jedoch sind nicht so flexibel. Die Vereinigung der niederländischen Krankenversicherungen ANOZ (Algemeen Nederlands Onderling Ziekenfonds) hält sich strikt an den Gesetz, das Einwohner der Niederlanden grundsätzlich in den Niederlanden behandelt werden müssen.

Folglich bedeutet das für einen frischgebackenen Rentner (der vor seiner Rente in Deutschland beschäftigt war), das seine neue Krankenversicherung in den Niederlanden ihm und seine mitversicherten Angehörigen vorschreibt, welchen Hausarzt, welche Apotheke und welche Dialyse er aufsuchen soll.

Wir hatten eine in den Nl wohnende deutsche langjährige Dialysepatientin. Ihr Mann arbeitete in der Bundesrepublik. Als ihr Mann Rentner wurde, bekam sie vom ANOZ die Aufforderung, sich einem niederländischen Dialysezentrum zu zuwenden.

Das ANOZ weigerte sich, die Kosten der Dialysebehandlung in Aachen zu übernehmen. Obwohl die Behandlung in Deutschland um fast die Hälfte billiger ist als in den Niederlanden. Nach unserem Einspruch gegen diesen Beschluß wurde anfänglich wöchentlich entschieden, ob die Behandlung in Aachen weiter übernommen werden konnte. Für die betroffene Patientin eine ungeheuerliche und im Grunde unnötige Verunsicherung. Letztendlich wurde die Dialyse in Aachen erst für einen Monat und später für ein Jahr genehmigt.

Diese Patientin war inzwischen nervlich am Ende. Sie verkaufte ihr Haus in den Niederlanden und zog nach Deutschland.

Andere Patienten lösen dieses Problem, indem sie bei ihrer Krankenkasse eine Scheinadresse in der Bundesrepublik angeben.

 

 


zum Seitenanfang

Copyright © 1997-2003 by ASD e.V.
Alle Rechte vorbehalten.

Herausgeber:
"Arbeitsgemeinschaft Sozialarbeit in der Dialyse" (ASD e.V.)
c/o Kurt Hoeke, Mehringplatz 33, 10969 Berlin
Für persönlich gekennzeichnete Beiträge übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung.

 

 


© Dialyse-Online ist ein Projekt von Woerpel WebServices