| Ausländische
Urlauber
Ausländische Dialysepatienten, die nur
zeitlich in der BRD verbleiben und in Deutschland dialysieren
möchten, benötigen, wenn sie aus den Ländern kommen, mit
denen ein Versicherungsabkommen besteht, die Zustimmung
ihrer Krankenversicherung. Sei es in der Form eines Formulars
E111 oder schriftlicher Zusage der Kostenübernahme durch
eine private Versicherung. Das Dialysezentrum kann dann
direkt mit der Krankenversicherung des Gastes abrechnen.
Dialysepatienten, die aus Ländern anreisen,
mit denen kein Versicherungsabkommen besteht, müssen die
Dialyse in Deutschland bar bezahlen und später die Rechnung
in ihrer Heimat von ihrer Krankenversicherung zurückfordern.
Für deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz
im Ausland haben, gelten dieselben Regeln.
Ausländische Grenzgänger
Unter "Ausländische Grenzgänger" verstehe
ich Dialysepatienten, ungeachtet ihrer Nationalität, die
in einem der Nachbarländer wohnen und in Deutschland dialysieren.
Bei aller Offenheit der Grenzen ist die
Einheit Europa im Detail noch weit entfernt.
Bei diesen Grenzgängern spielt es nämlich
eine sehr große Rolle, ob sie, oder diejenige worüber sie
krankenversichert sind, berufstätig ist und wenn ja, in
welchem Land. Wenn sie in Deutschland beschäftigt sind,
sind sie ebenfalls in Deutschland krankenversichert. In
diesem Fall ist die medizinische Behandlung in Deutschland überhaupt
kein Problem. Diese Versicherten haben die gleichen Rechte,
wie die versicherten Einwohner der BRD. Allerdings, wenn
diese "Grenzgänger" in dem Land, in dem sie ihren
Wohnsitz haben, krank werden, benötigen sie für dieses
Land einen "Anspruchsausweis" bzw. das Formular
E111 oder E112.
Die Situation ändert sich für diese in
Deutschland arbeitenden "Grenzgänger" und deren
Angehörige schlagartig, wenn das Rentenalter eintritt.
Ab dann ist für diese Rentner nicht mehr die deutsche Krankenkasse
zuständig, sondern die Krankenkasse in dem Land, wo der
Betreffende seinen Wohnsitz hat. Spätestens dann merkt
man, daß die deutschen Krankenkassen vielleicht teuer sind,
anderseits aber sicher einige Vorteile haben.
Dazu ein Beispiel: die Beiträge der belgischen
Krankenkassen sind zwar wesentlich niedriger als die der
deutschen, dafür wird eine erheblich größere Eigenbeteiligung
an den medizinischen Kosten verlangt. Als Fahrtkosten zur
Dialyse werden dem belgischen Patienten grundsätzlich nur
die Kosten des öffentlichen Verkehrs ersetzt. Beispiel:
Für einen 80- jährigen deutschen Patienten mit Wohnsitz
in Belgien wurden die Kosten der Taxifahrten zur Dialyse
von der belgische Krankenkasse nicht übernommen. Er fuhr
3/4 Stunde mit dem Bus zur Dialyse. Jetzt wird er von einem
ehrenamtlich betriebenen Fahrdienst gefahren. Von belgischen
Krankenversicherungen werden die Kosten der Dialysen in
Deutschland übernommen. Die Niederländer jedoch sind nicht
so flexibel. Die Vereinigung der niederländischen Krankenversicherungen
ANOZ (Algemeen Nederlands Onderling Ziekenfonds) hält sich
strikt an den Gesetz, das Einwohner der Niederlanden grundsätzlich
in den Niederlanden behandelt werden müssen.
Folglich bedeutet das für einen frischgebackenen
Rentner (der vor seiner Rente in Deutschland beschäftigt
war), das seine neue Krankenversicherung in den Niederlanden
ihm und seine mitversicherten Angehörigen vorschreibt,
welchen Hausarzt, welche Apotheke und welche Dialyse er
aufsuchen soll.
Wir hatten eine in den Nl wohnende deutsche
langjährige Dialysepatientin. Ihr Mann arbeitete in der
Bundesrepublik. Als ihr Mann Rentner wurde, bekam sie vom
ANOZ die Aufforderung, sich einem niederländischen Dialysezentrum
zu zuwenden.
Das ANOZ weigerte sich, die Kosten der
Dialysebehandlung in Aachen zu übernehmen. Obwohl die Behandlung
in Deutschland um fast die Hälfte billiger ist als in den
Niederlanden. Nach unserem Einspruch gegen diesen Beschluß wurde
anfänglich wöchentlich entschieden, ob die Behandlung in
Aachen weiter übernommen werden konnte. Für die betroffene
Patientin eine ungeheuerliche und im Grunde unnötige Verunsicherung.
Letztendlich wurde die Dialyse in Aachen erst für einen
Monat und später für ein Jahr genehmigt.
Diese Patientin war inzwischen nervlich
am Ende. Sie verkaufte ihr Haus in den Niederlanden und
zog nach Deutschland.
Andere Patienten lösen dieses Problem, indem sie bei ihrer
Krankenkasse eine Scheinadresse in der Bundesrepublik angeben.
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