Sozialrechtliche Situation ausländischer
Dialysepatienten
Joseline Stiller, Aachen
Als Sozialarbeiterin im Aachener Dialysezentrum,
das kaum 500 m von der Grenze entfernt ist, habe ich meine Erfahrung
mit der Grenze, dem Ausland oder Ausländern hauptsächlich in
der Region um Aachen, dem Dreiländereck, bzw. der Euregion gesammelt.
Dieser Vortrag wird dadurch geprägt sein. Ich möchte die sozialrechtliche
Situation dieser Patienten an Beispielen aus meiner Arbeit verdeutlichen.
Einleitung
Alle sprechen vom Einswerden Europas, vom Abkommen
von Maastricht, von der einheitlichen Währung, vom Wegfallen
der Grenzen. Im niederländischen, deutschen und belgischen Grenzgebiet
rund um Aachen ist im täglichen Leben diese Grenze seit einigen
Jahre tatsächlich weitgehend verwischt. Mit 100 km/h wird die
Grenze auf der Autobahn nach den Niederlanden passiert, die früher
so lästige Schranke ist verschwunden, und die Zollhäuschen sind
zum Teil in Museen umgewandelt. Das Schmuggeln von Kaffee und
billiges Tanken von Diesel hat seinen Reiz verloren, da nicht
mehr kontrolliert wird und der Preisunterschied kaum lohnt. Sogar
die jeweiligen Landeswährungen scheinen jetzt schon an Bedeutung
zu verlieren, da an den Kassen ohne weiteres in der gewünschten
Währung - gegen einen durchaus guten Kurs - bezahlt werden kann
und die Einkaufswagen und Parkuhren vor dem Supermarkt sowohl
Gulden als auch D-Mark annehmen.
In diesem Rahmen werden die niederländischen
Feiertage in Deutschland und umgekehrt, die deutschen oder belgischen
Feiertage in dem Lande zum Einkauf genützt, in dem gerade nicht
feiert wird.
Bestand vor 10 Jahren nur an einem Gymnasium
die Möglichkeit Niederländisch zu lernen, so gibt es heutzutage
im Grenzgebiet mindestens 20 Möglichkeiten "nederlands te
leren spreken". In Aachen wird studiert und in Belgien,
bzw. den Niederlanden gewohnt.
Kurz gesagt: Hier scheint die Einheit Europa
Wirklichkeit geworden zu sein.
Der Schein trügt: Leider gibt es noch viele
Hürden zu nehmen, deren Ursprung häufig in der Verschiedenheit
der Sozial-Versicherungssysteme der europäischen Länder zu finden
ist. Diese Systeme sind mit den Jahren gewachsen und an die jeweiligen
Lebensgewohnheiten der Länder angepasst.
Diese "nationalbedingten" Sozialsysteme
sind verständlicherweise nicht ohne weiteres aneinander anzugleichen
oder übertragbar. Die Probleme, die bei der Wiedervereinigung
von Deutschland auftraten, lassen nur entfernt ahnen, wie mühselig
der Weg zu einem vereinten Europa sein wird.
Die Krankenversicherung ist für Dialysepatienten
besonders wichtig, denn einer der grundsätzlichen Fragen ist:
Wer trägt die hohen Kosten der Dialysebehandlung? Nur die wenigsten
Patienten könnten für die Dialysebehandlung ca 150.000 DM, oder
mehr, jährlich aus eigener Tasche aufbringen. Weltweit gibt es
noch viele Länder, wo die Krankenversicherung nicht gesetzlich
geregelt ist. In seltenen Fällen wird ein Bundesbürger mit den
Kranken-versicherungessystemen außerhalb der Bundesrepublik konfrontiert,
höchstens auf einer Auslandsreise im Krankheitsfall. Ein Dialysepatient
dagegen wird auf jeder Auslandsreise, vorausgesetzt sie dauert
länger als 3 Tage, damit konfrontiert.
Laut Duden bedeutet "ausländisch": "aus
dem Ausland" oder außerhalb der Staatsgrenzen. In der "Sozialrechtlichen
Situation der ausländischen Dialysepatienten" wird der Begriff "ausländische
Patienten" an erster Stelle durch dem Herkunftsland bestimmt.
Die Nationalität spielt diesmal eine untergeordnete Rolle.
Zum Beispiel: Ein deutscher Staatsbürger, der
seinen festen Wohnsitz in Belgien hat und in Aachen dialysiert,
ist ein aus dem Ausland kommender Patient, aber laut Grundgesetz
kein Ausländer.
Für die Kostenübernahme der Dialysebehandlung
können ausländische Dialysepatienten in drei Gruppen eingeteilt
werden:
Zusätzlich richtet sich die Kostenübernahme
der Dialysebehandlung danach, ob zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Herkunftsland ein sgn. zwischenstaatliches
Sozialversicherungsabkommen besteht.
Mit den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums
besteht ein solches Sozialversicherungsabkommen.
Versicherte aus Ländern der Europäischen Wirtschaftsraumes:
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich,Griechenland, Grossbritannien,
Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande,
Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien benötigen
den Berechtigungsschein E111, bzw. E112. Patienten aus Schweiz
D 12, Tunesien A/TN 11 Türkei A/T 11
Die o.g. Berechtigungsscheine werden von den
jeweiligen Ländern bei einem vorübergehenden Aufenthalt in der
Bundesrepublik ausgestellt Sie können bei jeder gesetzlichen
Krankenkasse gegen einen Abrechnungsschein eingetauscht werden.
Urlaubsgäste benötigen den Berechtigungsschein E111 (nur bei
laufender Behandlung und wenn der Grund des Auslandsaufenthalts
NICHT ausschließlich die medizinische Behandlung ist). Für den
Fall, das jemand ausschließlich für eine bestimmte medizinische
Behandlung nach Deutschland kommt, benötigt er den Berechtigungsschein
E112. Dieser Berechtigungsschein ist zeitlich begrenzt und behandlungsbedingt.