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Sozialarbeit und Selbsthilfe: zivile Kompetenz
Gerade im Gesundheitswesen ist es wichtig, das Verhältnis
professioneller Tätigkeit zur Selbsthilfe zu verdeutlichen.
Die Selbsthilfebewegung hat in den beiden letzten Jahrzehnten
das berufliche Selbstverständnis der Sozialarbeit herausgefordert.
Entgegen einer "Herrschaft der Experten" wurde
von den Sozialarbeitern eine Deprofessionalisierung verlangt:
die Praktiker sollen sich vor allem auf die Lebenspraxis
der Menschen verstehen, die sie mit Rat und Tat begleiten.
Wer soziale und persönliche Probleme zu bewältigen hat, behindert
ist oder in Konflikten steckt, sei "Experte in eigener
Sache". Ihm gegenüber dürfe sich der berufliche Helfer
nicht als Experte gerieren, der besser als der "Laie" wisse,
was zu tun ist. Wenn die Angelegenheiten von Betroffenen
in Selbsthilfegruppen bearbeitet werden, können Sozialberufler
instrumentell helfen, indem sie Räume beschaffen, Kontakte
bahnen, Organisations- und Verwaltungsaufgaben übernehmen,
Wissen vermitteln oder sonstwie stützend der Selbsthilfe
zur Seite stehen. Nicht gewünscht dagegen ist die berufliche
Erledigung von Aufgaben, die sich in Selbsthilfe meistern
lassen.
Im weiten Feld der gesundheitlichen und
medizinischen Versorgung wird den Selbsthilfegruppen die
eigene Kompetenz von ärztlicher Seite natürlich nicht zugestanden.
Man läßt ihnen eine nachsorgende und/oder begleitende Funktion
in Ergänzung zu dem, was die medizinischen Experten tun.
Diese vergessen nicht, immer wieder darauf hinzuweisen, daß Selbsthilfe
kein Ersatz ist für eine ärztliche Behandlung oder eine sonstige
professionelle Betreuung. Nur in der fachöffentlichen Diskussion
der Sozialarbeit glaubte man sich eine solche Stellungnahme
der Selbsthilfebewegung gegenüber nicht leisten zu können.
Erst allmählich klärt sich beider Verhältnis in Richtung
auf ein komplementäres Zusammenwirken: In der beruflichen
Sozialen Arbeit wird erkannt, daß
Folglich wird man in Sachen Lebensführung,
Alltagsbewältigung und Nutzung informeller Ressourcen möglichst
Arrangements treffen, in denen Professionelle und selbstaktive
Menschen, die Unterstützung nötig haben, kooperieren. Case
Management bietet ein solches Arrangement der Kooperation
in der Einzelhilfe. Hier muß sich die Sozialarbeit nicht "entprofessionalisieren";
es ändert sich das berufliche Handlungsprofil: Unterstützungsmanagement
setzt auf Selbstmanagement und richtet sich vor allem auf
die Ressourcenerschließung und auf eine rationale Leistungserbringung.
Das neue Profil scheidet die Zusammenarbeit mit und unter
Bürgern von der Kunden- und Klientenbeziehung des Professionellen:
Zuerst steht den Bürgern eine zivile Kompetenz zu, und Sozialarbeit
vertritt diese Kompetenz professionell. Die Bürger haben
(zivile, politische und soziale) Rechte und Pflichten, und
sie können zu deren Erfüllung Sozialarbeit heranziehen. Die
Professionellen stehen unter dem Anspruch der Zivilität,
in der jene Rechte und Pflichten ihre Grundlage haben.
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