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III.Fachtagung des ASD e.V. Arbeitsgemeinschaft Sozialarbeit in der Dialyse

Professionalisierung von Sozialarbeit - eine offene Entwicklung
  Die generalistische Entwicklung Sozialer Arbeit
  Sozialarbeit in ihrem Verhältnis zu Therapie
  Alltags- und lebensweltorientierte Sozialarbeit
  Betriebswirtschaftliche Fundierung
  Sozialarbeit im Management der Unterstützung
  Der spezifische Versorgungsauftrag im Gesundheitswesen
  Sozialarbeit und Selbsthilfe: zivile Kompetenz
Lebensqualität in der urologischen Onkologie
  Überblick über Lebensqualtitätsmeßinstrumente
  Aktuelle Studien zur Beurteilung von Lebensqualität in der urologischen Onkologie
  Zusammenfassung und Ausblick
 
Aspekte der schulischen und beruflichen Rehabilitation nierenkranker Kinder und Jugendlicher
   
Sozialrechtliche Situation ausländischer Dialysepatienten
  Ausländische Urlauber/Grenzgänger
  Immigranten
  Asylbewerber
  Zusammenfassung
Kurzpflegeeinrichtungen für Dialysepatienten
  Vorteile einer Dialyse-Kurzzeitpflege
Bewältigung von Krisen
  Wie läßt sich Krisen vorbeugen?-- Lösungsansätze --Zusammenfassung der Diskussion
 

 

 3. Fachtagung des ASD e.V.

Sozialarbeit und Selbsthilfe: zivile Kompetenz

Gerade im Gesundheitswesen ist es wichtig, das Verhältnis professioneller Tätigkeit zur Selbsthilfe zu verdeutlichen. Die Selbsthilfebewegung hat in den beiden letzten Jahrzehnten das berufliche Selbstverständnis der Sozialarbeit herausgefordert. Entgegen einer "Herrschaft der Experten" wurde von den Sozialarbeitern eine Deprofessionalisierung verlangt: die Praktiker sollen sich vor allem auf die Lebenspraxis der Menschen verstehen, die sie mit Rat und Tat begleiten. Wer soziale und persönliche Probleme zu bewältigen hat, behindert ist oder in Konflikten steckt, sei "Experte in eigener Sache". Ihm gegenüber dürfe sich der berufliche Helfer nicht als Experte gerieren, der besser als der "Laie" wisse, was zu tun ist. Wenn die Angelegenheiten von Betroffenen in Selbsthilfegruppen bearbeitet werden, können Sozialberufler instrumentell helfen, indem sie Räume beschaffen, Kontakte bahnen, Organisations- und Verwaltungsaufgaben übernehmen, Wissen vermitteln oder sonstwie stützend der Selbsthilfe zur Seite stehen. Nicht gewünscht dagegen ist die berufliche Erledigung von Aufgaben, die sich in Selbsthilfe meistern lassen.

Im weiten Feld der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung wird den Selbsthilfegruppen die eigene Kompetenz von ärztlicher Seite natürlich nicht zugestanden. Man läßt ihnen eine nachsorgende und/oder begleitende Funktion in Ergänzung zu dem, was die medizinischen Experten tun. Diese vergessen nicht, immer wieder darauf hinzuweisen, daß Selbsthilfe kein Ersatz ist für eine ärztliche Behandlung oder eine sonstige professionelle Betreuung. Nur in der fachöffentlichen Diskussion der Sozialarbeit glaubte man sich eine solche Stellungnahme der Selbsthilfebewegung gegenüber nicht leisten zu können. Erst allmählich klärt sich beider Verhältnis in Richtung auf ein komplementäres Zusammenwirken: In der beruflichen Sozialen Arbeit wird erkannt, daß

Folglich wird man in Sachen Lebensführung, Alltagsbewältigung und Nutzung informeller Ressourcen möglichst Arrangements treffen, in denen Professionelle und selbstaktive Menschen, die Unterstützung nötig haben, kooperieren. Case Management bietet ein solches Arrangement der Kooperation in der Einzelhilfe. Hier muß sich die Sozialarbeit nicht "entprofessionalisieren"; es ändert sich das berufliche Handlungsprofil: Unterstützungsmanagement setzt auf Selbstmanagement und richtet sich vor allem auf die Ressourcenerschließung und auf eine rationale Leistungserbringung.

Das neue Profil scheidet die Zusammenarbeit mit und unter Bürgern von der Kunden- und Klientenbeziehung des Professionellen: Zuerst steht den Bürgern eine zivile Kompetenz zu, und Sozialarbeit vertritt diese Kompetenz professionell. Die Bürger haben (zivile, politische und soziale) Rechte und Pflichten, und sie können zu deren Erfüllung Sozialarbeit heranziehen. Die Professionellen stehen unter dem Anspruch der Zivilität, in der jene Rechte und Pflichten ihre Grundlage haben.

 


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