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III.Fachtagung des ASD e.V. Arbeitsgemeinschaft Sozialarbeit in der Dialyse

Professionalisierung von Sozialarbeit - eine offene Entwicklung
  Die generalistische Entwicklung Sozialer Arbeit
  Sozialarbeit in ihrem Verhältnis zu Therapie
  Alltags- und lebensweltorientierte Sozialarbeit
  Betriebswirtschaftliche Fundierung
  Sozialarbeit im Management der Unterstützung
  Der spezifische Versorgungsauftrag im Gesundheitswesen
  Sozialarbeit und Selbsthilfe: zivile Kompetenz
Lebensqualität in der urologischen Onkologie
  Überblick über Lebensqualtitätsmeßinstrumente
  Aktuelle Studien zur Beurteilung von Lebensqualität in der urologischen Onkologie
  Zusammenfassung und Ausblick
 
Aspekte der schulischen und beruflichen Rehabilitation nierenkranker Kinder und Jugendlicher
   
Sozialrechtliche Situation ausländischer Dialysepatienten
  Ausländische Urlauber/Grenzgänger
  Immigranten
  Asylbewerber
  Zusammenfassung
Kurzpflegeeinrichtungen für Dialysepatienten
  Vorteile einer Dialyse-Kurzzeitpflege
Bewältigung von Krisen
  Wie läßt sich Krisen vorbeugen?-- Lösungsansätze --Zusammenfassung der Diskussion
 

 

 3. Fachtagung des ASD e.V.

Der spezifische Versorgungsauftrag im Gesundheitswesen

Das Rationalisierungsverlangen trifft in besonderem Maße die sozialberufliche Betätigung im Gesundheitswesen. Sie muß bei dessen Umbau beweisen, was sie zur Performanz des Versorgungssystems beiträgt. Eine bloße Randfunktion, die Medizin und Pflege übriglassen ("wenn Sie sonst noch Probleme haben, wenden Sie sich an unseren Sozialdienst !"), rentiert sich da kaum. Man hat im Gesundheitssystem den Zusammenhang physischer, mentaler und sozialer Probleme von Menschen gerade bei chronischen Gesundheitsproblemen erkannt. Die berufliche Sozialarbeit leistet ihren Beitrag in diesem Zusammenhang - oder sie wird ausgeschieden. Es ist die Tendenz erkennbar, daß sich Pflegekräfte und die (von Einnahmeverlusten betroffenen) Hausärzte mit ihrem Hilfspersonal der eigentlich sozialen Aufgaben annehmen, indem sie als "Lotsen", Koordinatoren, Patientenbegleiter, Gesundheitsberater, Überleitungspfleger etc. tätig werden (und sich dabei der o.g. Methode des Unterstützungsmanagements bedienen). Sie haben keine Schwierigkeiten, diese Aufgabenübernahme ökonomisch zu begründen. Sozialarbeitern fällt das schwerer.

Die Fachgruppe "Sozialarbeit und Gesundheit" des DBSH in Berlin, die sich in diesem Hause regelmäßig trifft, hat kürzlich formuliert, sie akzeptiere zunächst "die wirtschaftliche Betrachtungsweise Sozialer Arbeit als Teil einer globalen Problembeschreibung. Wir wollen uns dementsprechend durchaus an Wirtschaftslichkeitsüberlegungen messen (lassen) und dementsprechend unsere Leistungen überprüfbar, kalkulierbar und damit einforderbar machen. Wenn wir uns jedoch stärker als bisher mit transparenten Instrumenten darum bemühen, zu überzeugen, bewahren wir uns die Chance, letztendlich auch die negativen Folgen fehlender Sozialer Arbeit benennen und dokumentieren zu können." (Wagner/Kraus 1996, 12)

Die berufliche Kompetenz ist das eine, die Übernahme spezieller Funktionen das andere. Für einzelne Beratungs-, Überleitungs-, Vermittlungs- und Koordinationsaufgaben sind Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter gerade wegen der Breite ihrer Befähigung geeignet. Sie fassen die ganze Lebensweise, das häusliche Umfeld, die lokalen Dienste und Einrichtungen und die rechtlichen und administrativen Gegebenheiten in den Blick. Sie wissen das Netzwerk der Dienste zu nutzen und mit diversen anderen Berufsgruppen zu kooperieren, und sie stimmen sich mit ihren Klienten ab.

Spezialisierungen wie die Schuldnerberatung, die Suchtberatung, ein "Betreuungsdienst für chronisch Kranke" oder eine fachliche Rehabilitationsberatung und Sozialarbeit schließen sich nicht aus. Das eine ist der Beruf, das andere die Funktion, in der berufliche Befähigungen zum Einsatz kommen. Wenn sich also z.B. die Reha-Beratung nicht von vornherein auf die Behandlung bestimmter Fragen, die sich in der Krankenkasse oder bei der Rentenversicherung stellen, beschränken soll, fächert sich ihre Tätigkeit einzelfallbezogen doch wieder mehr oder weniger zum Spektrum sozialarbeiterischen Handelns auf. Wenn der Reha-Berater nicht schon dafür ausgebildet ist, muß er sich dahin qualifizieren. Er stellt Betreuungspläne auf, berät Ärzte, schult Angehörige, kontrolliert die Leistungserbringung, wirkt mit Selbsthilfegruppen zusammen, usw. In der Kooperationen mit ihnen, mit anderen sozialen, sozialpflegerischen und sozialgesundheitlichen Diensten ist es nicht so entscheidend, ob die Charakteristika Sozialer Arbeit am Handeln einer beteiligten Fachkraft auszumachen sind oder ob sie auf die gemeinsame Tätigkeit zutreffen. Die Funktionsbeschreibung macht nicht die Professionalität aus; sie bestimmt umgekehrt nicht die Funktionen, zu denen Sozialarbeiter herangezogen werden.

 


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