Der spezifische Versorgungsauftrag im Gesundheitswesen
Das Rationalisierungsverlangen trifft in besonderem Maße die
sozialberufliche Betätigung im Gesundheitswesen. Sie muß bei
dessen Umbau beweisen, was sie zur Performanz des Versorgungssystems
beiträgt. Eine bloße Randfunktion, die Medizin und Pflege übriglassen
("wenn Sie sonst noch Probleme haben, wenden Sie sich an
unseren Sozialdienst !"), rentiert sich da kaum. Man hat
im Gesundheitssystem den Zusammenhang physischer, mentaler und
sozialer Probleme von Menschen gerade bei chronischen Gesundheitsproblemen
erkannt. Die berufliche Sozialarbeit leistet ihren Beitrag in
diesem Zusammenhang - oder sie wird ausgeschieden. Es ist die
Tendenz erkennbar, daß sich Pflegekräfte und die (von Einnahmeverlusten
betroffenen) Hausärzte mit ihrem Hilfspersonal der eigentlich
sozialen Aufgaben annehmen, indem sie als "Lotsen",
Koordinatoren, Patientenbegleiter, Gesundheitsberater, Überleitungspfleger
etc. tätig werden (und sich dabei der o.g. Methode des Unterstützungsmanagements
bedienen). Sie haben keine Schwierigkeiten, diese Aufgabenübernahme ökonomisch
zu begründen. Sozialarbeitern fällt das schwerer.
Die Fachgruppe "Sozialarbeit und Gesundheit" des
DBSH in Berlin, die sich in diesem Hause regelmäßig trifft, hat
kürzlich formuliert, sie akzeptiere zunächst "die wirtschaftliche
Betrachtungsweise Sozialer Arbeit als Teil einer globalen Problembeschreibung.
Wir wollen uns dementsprechend durchaus an Wirtschaftslichkeitsüberlegungen
messen (lassen) und dementsprechend unsere Leistungen überprüfbar,
kalkulierbar und damit einforderbar machen. Wenn wir uns jedoch
stärker als bisher mit transparenten Instrumenten darum bemühen,
zu überzeugen, bewahren wir uns die Chance, letztendlich auch
die negativen Folgen fehlender Sozialer Arbeit benennen und dokumentieren
zu können." (Wagner/Kraus 1996, 12)
Die berufliche Kompetenz ist das eine, die Übernahme
spezieller Funktionen das andere. Für einzelne Beratungs-, Überleitungs-,
Vermittlungs- und Koordinationsaufgaben sind Sozialarbeiterinnen
und Sozialarbeiter gerade wegen der Breite ihrer Befähigung geeignet.
Sie fassen die ganze Lebensweise, das häusliche Umfeld, die lokalen
Dienste und Einrichtungen und die rechtlichen und administrativen
Gegebenheiten in den Blick. Sie wissen das Netzwerk der Dienste
zu nutzen und mit diversen anderen Berufsgruppen zu kooperieren,
und sie stimmen sich mit ihren Klienten ab.
Spezialisierungen wie die Schuldnerberatung,
die Suchtberatung, ein "Betreuungsdienst für chronisch Kranke" oder
eine fachliche Rehabilitationsberatung und Sozialarbeit schließen
sich nicht aus. Das eine ist der Beruf, das andere die Funktion,
in der berufliche Befähigungen zum Einsatz kommen. Wenn sich
also z.B. die Reha-Beratung nicht von vornherein auf die Behandlung
bestimmter Fragen, die sich in der Krankenkasse oder bei der
Rentenversicherung stellen, beschränken soll, fächert sich ihre
Tätigkeit einzelfallbezogen doch wieder mehr oder weniger zum
Spektrum sozialarbeiterischen Handelns auf. Wenn der Reha-Berater
nicht schon dafür ausgebildet ist, muß er sich dahin qualifizieren.
Er stellt Betreuungspläne auf, berät Ärzte, schult Angehörige,
kontrolliert die Leistungserbringung, wirkt mit Selbsthilfegruppen
zusammen, usw. In der Kooperationen mit ihnen, mit anderen sozialen,
sozialpflegerischen und sozialgesundheitlichen Diensten ist es
nicht so entscheidend, ob die Charakteristika Sozialer Arbeit
am Handeln einer beteiligten Fachkraft auszumachen sind oder
ob sie auf die gemeinsame Tätigkeit zutreffen. Die Funktionsbeschreibung
macht nicht die Professionalität aus; sie bestimmt umgekehrt
nicht die Funktionen, zu denen Sozialarbeiter herangezogen werden.