Die generalistische Entwicklung Sozialer
Arbeit
Historisch hat sich die berufliche Sozialarbeit
aus der organisierten Wohltätigkeit bürgerlicher Frauen in Verbindung
mit sozialen Reformvorhaben entwickelt. Das Engagement von Bürgern
ist der Entfaltung der Berufstätigkeit vorangegangen. In diesem
Engagement ist auch die alte Armenfürsorge durch soziale Arbeit überwunden
und ersetzt worden. Die Professionalisierung wurde vor hundert
Jahren in den USA bewußt in Angriff genommen, indem zuerst eine
universitäre Ausbildung begonnen wurde, dann die Entwicklung
einer eigenständigen Methodik vorangetrieben und für eine berufstätige
Interessenvertretung gesorgt wurde (vgl. Wendt 1995 b, 242 ff.).
Bei der Ausarbeitung der Methode Casework war bereits das Problem
akut, eine vielfältige praktische Arbeit auf einen professionellen
Nenner zu bringen. Als Mary Richmond ihr Buch "Social Diagnosis" schrieb
(das bekanntlich 1917 erschien und das erste für den ganzen Beruf
verbindliche Lehrwerk war), trat sie damit vor allem für ein
einheitliches berufliches Vorgehen ihrer Kolleginnen und Kollegen
ein. Sie mußte berücksichtigen, daß es von Anfang an verschiedene
Einsatzgebiete Sozialer Arbeit gegeben hat. Es gab die wissenschaftliche
Wohltätigkeit in den britischen und amerikanischen Charity Organisation
Societies und das gemeinwesenbezogene Settlement Work, die frühe
Spezialisierung von Krankenhaussozialdienst, Schulsozialarbeit,
psychiatrischer Sozialarbeit und Bewährungshilfe. In Deutschland
(wo die in der Sozialarbeit engagierten Frauen international
orientiert waren und Mary Richmond früh rezipierten) kamen dann
die Jugendämter, die Wohlfahrtsämter und die Gesundheitsämter
mit ihren jeweiligen fürsorgerischen und pflegerischen Aufgaben,
später die Differenzierung in den Allgemeinen Sozialdienst und
viele besondere Sozialdienste hinzu.
Die wohlfahrtsstaatliche Entwicklung von 1920
bis 1980 hat der sozialen Profession Plätze zugewiesen und Stellen
geschaffen. Die Berufstätigen richteten sich in ihnen ein. Im
Laufe der Zeit vergaßen sie in ihrem Selbstverständnis, wie sehr
sie von der Sozialpolitik und von der Institutionalisierung des
Wohlfahrtsstaates abhängig blieben. Die gewichtige Frage "social
work: cause or function", die sich die amerikanische Sozialarbeit
in ihrer nationalen Konferenz 1929 stellte, wurde mit funktionaler
Differenzierung entschieden, wobei man zuweilen die Überzeugung
vertrat, in eben dieser Funktionalität auch die Dinge bewegen
und mit Sozialarbeit eine andere Gesellschaft schaffen zu können.
Um 1980, spätestens 1989, war die berufliche Sozialarbeit diese
Illusion los.
Manche setzen nun den Prozeß der Professionalisierung
mit fortschreitender Spezialisierung gleich. Etwa so: Sozialarbeit
ist zunächst etwas Unbestimmtes; sie beweist ihre Professionalität,
indem sie sich in bestimmten Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsbereichen
kundig macht. Sie wird demnach professionell z.B. in der Suchtkrankenhilfe,
in der Schuldnerberatung, in der Familientherapie, in der Mediation,
der Behindertenpädagogik oder sozialpsychiatrischer Betreuung.
- Andere Berufsvertreter sind genau der entgegengesetzten Meinung,
daß nämlich die Profession sich in ihrer generellen Orientierung
auf die Besserung sozialer Lebensverhältnisse, auf Wohlfahrt
und mehr Gerechtigkeit ausweist. Beispielsweise versteht Silvia
Staub-Bernasconi die Soziale Arbeit als "Menschenrechtsprofession" (Staub-Bernasconi
1995, 57 ff.). Sie sollte sich angesichts globaler Probleme wie
Armut, Migration, Arbeitslosigkeit, Drogen, Aids, Sexismus und
Rassismus nicht mit einzelnen Dienstleistungen bescheiden, sondern
ihrem selbstdefinierten Auftrag folgen, allen Menschen gemeinsamen
Bedürfnissen (und aus ihnen abzuleitenden Rechten und Pflichten)
im beruflichen Alltag gerecht zu werden.
Welche Ideale auch immer die Berufsangehörigen im Kopf haben,
in der Praxis übernehmen sie Funktionen, die nicht von ihnen
definiert werden, sondern über die politisch entschieden wird,
sozialpolitisch, gesundheitspolitisch, kommunalpolitisch, trägerspezifisch.
Heute wird international auf die Gefahr der Fragmentierung Sozialer
Arbeit hingewiesen. Die Aufsplitterung, die wohlfahrtsstaatlich
begonnen hatte, setzt sich nun in der Marktorientierung und Privatisierung
Sozialer Arbeit fort. Man tut jeweils das, was nachgefragt wird
und etikettiert den Dienst auch entsprechend marktkonform. Läßt
es dann auch gerne bleiben, überhaupt von Sozialer Arbeit zu
sprechen. Die Kunden- und Nachfrageorientierung drängt soziale
Absichten, die von den Abnehmern der Dienste nicht vorgebracht
werden, an den Rand. Gefragt sind nicht die beruflichen Vorstellungen
der Fachkräfte, sondern ihre konkreten Leistungen im einzelnen,
möglichst abrechenbar. Die Profession läuft Gefahr, in ihrer
steten Anpassung an Bedarfe verloren zu gehen. "This might
even be a situation where social work returns to its fragmentary
origins: a diversity of ways working with those in need in a
variety of contexts." (Clarke 1996, 56) Zwischen Anbietern
und Einkäufern wird ausgehandelt, was denn die Arbeit jeweils
sein soll, die man haben will. Das Soziale ist das Ergebnis dieser
Aushandlung ad hoc. In der Perspektive zumindest ist diese Entwicklung
wahrzunehmen (vgl. Grimwood 1996, 291 ff.).