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 II. Fachtagung des ASD e.V.

Stuttgarter Beratungsstelle für chronisch Nierenkranke - Arbeit im ambulanten und stationären Bereich

Landeshauptstadt Stuttgart
Gesundheitsamt

Berlin, Akademie für Gesundheit u. Sozialberufe,
Straßburger Straße 56, am 29.09.1995

Referentinnen:
Ruth Staub, Dipl. Sozialarbeiterin (FH)
Heike Müller, Dipl. Sozialarbeiterin (FH)

Übersicht

Träger und personelle Besetzung
Träger
Personelle Besetzung

Zuständigkeit
Personenkreis
Aufgabe
Ziel

Kontaktaufnahme

Inhalt und Durchführung der Arbeit

Arbeitsschwerpunkte
Erstberatung
Sozialrechtliche Beratung
Psychosoziale Beratung - Krankheitsverarbeitung und Begleitung während des Krankheits prozesses
Vermittlung von häuslicher Versorgung

Zusammenarbeit und Kooperation mit Partnern

Für und Wider der kombinierten ambulanten und stationären Beratung

Grenzen
Institutionelle und strukturelle Grenzen
Individuelle Grenzen

Veränderungen, Entwicklungs- und Zukunftsperspektiven

Die im Text verwendeten maskulinen Wortendungen beinhalten selbstverständlich auch die jeweils femininen Personen- und Berufsbezeichnungen.-

Träger und personelle Besetzung

Träger

Träger ist die Stadt Stuttgart, Sitz der Beratungsstelle ist das Gesundheitsamt, Abteilung "Soziale Dienste".

Wir sind eine Beratungsstelle mit freiem Zugang, eingebunden in die Verwaltung. Dies bedeutet, daß wir auch Stellungnahmen, bzw. Sozialberichte für andere Ämter, soweit sie unsere Klienten betreffen, schreiben müssen (z.B. Sozialamt wg. Sozialhilfe, Wohnungsamt, ..... ).

Wir haben das Befürwortungsrecht und bei Zusammenarbeit mit anderen Diensten in der Regel die Fallverantwortung. Die Eingebundenheit in die Verwaltung bringt auch mit sich, daß alle Änderungen, Unternehmungen, beispielsweise Bestellungen von Broschüren, Dienstreisen, den vorgeschriebenen Verwaltungsweg gehen müssen; dieses wirkt sich zeitweise eher hemmend als beflügelnd aus.

Personelle Besetzung

Die Beratungsstelle besteht seit 1975, damals mit einer Stelle besetzt. Heute beträgt die gesamte Stellenkapazität 125 % (nach Streichungen) verteilt z.Z. auf drei Personen, zweimal 50 %, einmal 25%.
Die Beratungsstelle ist in Personalunion verbunden mit der Beratungsstelle für Tumorkranke.
Die Beratung ist für die Betroffenen kostenlos.

Zuständigkeit

Personenkreis

Chronisch Nierenkranke in Stuttgart.

In Stuttgart gibt es zwei Kliniken, sowie mehrere Zentren. Von Anfang an gingen die zwei Sozialarbeiterinnen in die beiden Kliniken, während die Zentren nur sekundär versorgt wurden. Dies wurde so beibehalten. Wir besuchen das Katharinenhospital und das Robert-Bosch-Krankenhaus regelmäßig. Die Dialysezentren werden nicht besucht (es gibt Ausnahmen). Unsere Arbeit ist nach Dialyseort aufgeteilt nicht nach Stadtbezirken. Die Patienten werden in der Beratungsstelle, Zuhause oder im Krankenhaus beraten.

Aufgabe

Die Aufgabe der Beratungsstelle ist die Beratung, Betreuung und eventuelle Begleitung von chronisch nierenkranken Erwachsenen, Dialysepatienten, prädialytischen Patienten und Transplantierten sowie deren Angehörigen.

Ziel

Ziel ist eine umfassende psychosoziale Versorgung der Patienten.

Kontaktaufnahme

Der erste Kontakt kommt in der Regel im Krankenhaus zustande. Wir versuchen neue Dialysepatienten in den beiden

- Krankenhäusern zu besuchen, bzw. durch Hinterlassen von Broschüren uns bekannt zu machen.

In den Zentren wird unsere Adresse von den Ärzten und Schwestern weitergegeben.

Einige Klienten werden durch den Dialysepatientenverband, Krankenhaussozialdienst, andere Beratungsstellen oder andere Dienststellen an uns vermittelt.

Bei einem kleineren Teil der Klienten erfolgt die Kontaktaufnahme durch den Betroffenen selbst oder seine Angehörigen.

Inhalt und Durchführung der Arbeit

Unsere Arbeit umfaßt sozialrechtliche Beratung und psychosoziale Hilfsangebote.

Die sozialrechtliche Beratung steht in der Regel am Anfang im Vordergrund. Wir werden im nächsten Punkt noch näher darauf eingehen.

Die psychosozialen Hilfsangebote betreffen eher Patienten, die schon längere Zeit dialysepflichtig sind, und deren Krankheitsverlauf eine intensive Beratung und Betreuung notwendig macht. Dies trifft insbesondere bei Alleinstehenden zu. Hierbei fällt der Sozialarbeiterin oftmals die Rolle der alleinigen Gesprächspartnerin und Vertrauten zu.

Psychosoziale Hilfsangebote werden besonders auch von älteren Menschen in Anspruch genommen. Bei diesem Personenkreis sowie auch bei der vorgenannten Gruppe, geht die Beratung mit zunehmender Hilfsbedürftigkeit durch die fortschreitende Erkrankung in eine Betreuung über (Betreuung hier nicht im gesetzlichen Sinne).

Der Beratungsrahmen kann also von einer einmaligen Erstberatung, der keine weiteren Kontakte folgen, bis hin zu einer jahrelangen, zeitweise intensiven Begleitung, bis zum Tod gehen.

Die Zusammenarbeit mit dem Patienten findet auf freiwilliger Basis statt. Entscheidend sind die Wünsche und Bedürfnisse des Patienten bzw. seiner Angehörigen.

Arbeitsschwerpunkte

Erstberatung

Nach Möglichkeit sollte der Erstkontakt im Krankenhaus hergestellt werden, damit der Patient zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Erkrankung erreicht wird.

Dies gelingt allerdings nicht immer.

Hinderungsgründe können sein:

Bei der Erstberatung wird eine umfassende sozialrechtliche Information gegeben, wenn notwendig an spezielle Beratungen vermittelt, z.B. Arbeitsamt. Wir stehen als Gesprächspartnerinnen zur Verfügung, um die neue belastende Situation besser verarbeiten zu können.

Wenn die Erstberatung im Krankenhaus erfolgt und ein Kontakt geknüpft ist, verliert der Patient die Schwellenangst und er kommt bei zukünftigen Problemen und Schwierigkeiten zur Beratung.

Deshalb kommt u.E. der Erstberatung eine große Bedeutung zu.

Sozialrechtliche Beratung

Sie erfolgt meistens im Rahmen der Erstberatung, spielt aber immer wieder eine Rolle bei der Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder Änderung der Lebenssituation des Patienten.

Inhalte der sozialrechtlichen Beratung sind:

- Beantragung des Schwerbehindertenausweises, ggf. auch Erhöhung der Merkmale

- Informationen über Krankengeldbezug

- Fahrtkostenersatz, bzw. - zuzahlungen zur Dialyse

- Klärung der Arbeitssituation ggf. auch Vermittlung ans Arbeitsamt wegen Umschulung

- finanzielle Hilfen, (Sozialhilfe, Wohngeld, einmalige Spenden)

- Pflegeversicherung

- Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente

- Wohnungssituation,- probleme

Psychosoziale Beratung - Krankheitsverarbeitung und

Begleitung während des Krankheitsprozesses

Wir sehen unsere Aufgabe darin, den Patienten dabei zu unterstützen, daß er lernt, seine Krankheit zu akzeptieren. Dies ist oft ein langwieriger Prozeß und es kann, wie wir alle wissen, immer wieder zu Krisenzeiten kommen.

Dies bedeutet, daß Patienten über Jahre von unserer Beratungsstelle begleitet werden, mit aktiven Zeiten - Phase der Beratung - und passiven Zeiten - loser Kontakt, z.B. über die Dialyse. Für die Bewältigung ihrer schweren Lebenssituation sind beide Anteile wichtig.

Neben der konkreten Beratung, die Gewißheit, daß sie bei Bedarf Ansprechpartnerinnen haben. Das Wissen um verfügbare Hilfsmöglichkeiten wirkt entlastend.

So gehört zur Krankheitsverarbeitung und längerfristigen Begleitung die Beratung bei Problemen im persönlichen, familiären und partnerschaftlichen Bereich, die wir als psychosoziale Beratung bezeichnen.

Probleme können sein: Umgang mit der Abhängigkeit von der Dialysemaschine, Umgang mit den körperlichen Einschränkungen, Beziehungskonflikte zwischen Paaren, zwischen Eltern und Kindern, Depressionen, Ängste vor dem Sterben, Trauer, Sinn des Lebens, Lebensqualität trotz Krankheit, etc.

Vermittlung von häuslicher Versorgung

Zunehmend spielt das Problem der häuslichen Versorgung in der Beratung eine Rolle.
Dies liegt daran, daß die Dialysepatienten älter werden und andere Krankheiten hinzukommen (z.B. Schlaganfälle, bei entsprechenden Grunderkrankungen Amputationen, Erblindungen).

Und daran, daß alte bis sehr alte Patienten dialysiert werden und deshalb die bekannten Probleme alter Menschen in der Beratung auftauchen.

Außerdem ist eine Zunahme von jüngeren pflegebedürftigen Patienten zu verzeichnen.

Bei Vermittlung von häuslichen Hilfen und Abklärung des Hilfebedarfs erweist es sich als großer Vorteil, daß wir im stationären und ambulanten Bereich arbeiten. So erfahren wir frühzeitig von der Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten und können entsprechende Überlegungen mit ihm und den Angehörigen anstellen.

Darüber hinaus haben wir die Möglichkeit, auch nach der Krankenhausentlassung in der häuslichen Umgebung den tatsächlichen Hilfebedarf festzustellen. Dadurch ist uns eine realistische Einschätzung der Lebensverhältnisse und der Ressourcen der Angehörigen möglich.

Um die häusliche Versorgung zu gewährleisten, vermitteln wir Kontakte zur Nachbarschaftshilfe, mobilen Diensten, Haus,- und Familienpflege, Diakoniestationen, privaten Pflegediensten, Sonderpflegediensten, beraten bei der Heimplatzsuche und anderweitigen Versorgungsmöglichkeiten.

Zusammenarbeit und Kooperation mit Partnern

Wie schon erwähnt, gehen wir in die beiden Stuttgarter Kliniken, die Dialysestationen haben und nehmen Kontakt zu den ambulanten und stationären Patienten auf. Dies bedeutet, daß wir regelmäßig wechselseitigen Kontakt zu den Ärzten und Schwestern dort haben. Es kommt hier natürlich auch zur Kooperation mit dem Krankenhaussozialdienst.

Die Zusammenarbeit mit den Zentren gestaltet sich etwas anders.

Wir sind dort nicht vor Ort tätig, aber den Ärzten und Schwestern bekannt; d.h. bei Bedarf werden die Patienten an uns verwiesen, bzw. Ärzte oder Schwestern wenden sich an uns.

Ein guter Kontakt besteht zum Dialysepatientenverband.

Weitere intensive Zusammenarbeit besteht je nach Bedarf und Anliegen des Patienten mit anderen sozialen Diensten, Einrichtungen und Ämtern.

Für und Wider der kombinierten ambulanten und stationären Beratung

Wir hoffen, daß durch die bisherigen Ausführungen deutlich geworden ist, daß wir die Patienten ganzheitlich beraten, für sie Kontakte zu anderen Stellen knüpfen und die Beratung, solange sie notwendig ist, in einer Hand bleibt.

Wir sehen darin einen nicht zu überbietenden Vorteil.

Als Spezialdienst sind wir zwischen Krankenhaussozialdienst und ASD (Allgemeiner Sozialdienst) angesiedelt und haben im Gegensatz zu diesen die Möglichkeit, daß wir eben einerseits im stationären und andererseits im ambulanten Bereich tätig werden können.

Ein großer Vorteil liegt auch darin, daß wir sehr früh von der Hilfsbedürftigkeit der Patienten erfahren. Entweder weil der Patient bzw. die Angehörigen uns bereits kennen oder weil wir im Krankenhaus eingeschaltet werden, weil wir dort wie schon ausgeführt, präsent sind.

Echte Gründe gegen eine kombinierte ambulant-stationäre Beratung sehen wir nicht.

Als Einwand kann natürlich der hohe Aufwand genannt werden. Wir sind viel unterwegs (im gesamten Stadtgebiet) zwischen Krankenhaus, Dienststelle und Hausbesuch. Es bleibt viel Zeit auf der Strecke. Wir halten dies aber im Interesse der Patienten für gerechtfertigt.

Für uns besteht eine Schwierigkeit darin, daß wir verstärkt, in der einen Klinik generell, die Aufgaben des Krankenhaussozialdienstes bei Dialysepatienten übernehmen müssen. (Z.B. Vermittlung von AHB-Maßnahmen). Dies ist sehr zeitaufwendig und nimmt uns Kapazität, die wir dringend für die Beratungsarbeit benötigen würden.

Grenzen

Institutionelle und strukturelle Grenzen

Nach der Darlegung unserer Arbeit und der Erörterung des Für und Wider, möchten wir nun noch die Grenzen und Unzulänglichkeiten aufzeigen.

Die Intensität und Qualität unserer Arbeit hängt in großem Maße auch vom Stellenvolumen ab, das äußerst knapp bemessen ist.

De facto sind wir für die Stuttgarter Bürger zuständig. Stuttgart hat aber Mittelpunktfunktion in der Region, so daß in den Krankenhäusern und Zentren viele Nicht-Stuttgarter behandelt werden, die dann psychosozial nicht versorgt sind.

Die Trennung ist oft künstlich und läßt sich nicht durchhalten. Dies stellt bei der knappen Stellenbemessung ein Problem dar.

Entgegen unseren Vorstellungen gelingt es uns leider immer weniger, den Erstkontakt so früh wie möglich aufzunehmen, aus den genannten und bekannten Gründen. So gibt es durchaus Patienten, die schon einige Zeit dialysieren und von der Existenz unserer Beratungsstelle nichts wissen (vor allem CAPD-Patienten).

Ganz generell haben wir den Eindruck, daß die psychosoziale Befindlichkeit der Patienten im Zuge der Einsparungsmaßnahmen durch das Gesundheitsstrukturgesetz immer mehr in den Hintergrund rückt.

Dies bedeutet konkret:

Individuelle Grenzen

Neben diesen strukturell/institutionellen Grenzen, spielen natürlich, wie in anderen Arbeitsbereichen, auch individuelle Grenzen eine Rolle.

Es gelingt nicht immer den Patienten zur Annahme von Hilfen zu motivieren.

Das Lebenskonzept und die Sichtweise des Patienten stimmt nicht unbedingt mit den Hilfsplänen der Sozialarbeiterinnen und noch weniger mit denen der Ärzte und Schwestern überein.

Veränderungen, Entwicklungs- und Zukunftsperspektiven

Veränderungen

Wir und unsere Kolleginnen stellen fest, daß sich unsere Arbeit in jüngster Zeit verändert hat, und im Moment einer ständigen Veränderung unterliegt.

Wir verzeichnen

- eine Zunahme von Multiproblemfällen, z.B. Krankheit + schlechte Wohnsituation + finanzielle Probleme

- eine Zunahme von Problemen im finanziellen Bereich, durch Änderung wirtschaftlicher Verhältnisse

- eine Zunahme der Betreuung von jüngeren, pflegebedürftigen Dialysepatienten, z.B. durch langjährige Dialyse

- eine Zunahme der ausländischen Klienten, deren Beratung aufgrund sprachlicher Schwierigkeiten arbeitsintensiver ist

- eine Zunahme des Betreuungs- und Vermittlungsbedarfs für häusliche Versorgung und Pflege

- Zunahme des Betreuungsumfangs und - aufwands in den einzelnen Fällen (alleinlebende Dialysepatienten, drohende Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit, Verwahrlosung und Alkoholmißbrauch, Arbeitslosigkeit, ...)

- einen höheren Vermittlungsaufwand durch Zunahme der diversen, teilweise neu entstandenen, Dienste

- einen Mehrbedarf an sozialrechtlicher Beratung aufgrund des Gesundheitsstrukturgesetzes, des allgemeinen Sparens und der Pflegeversicherung.

Diesen Veränderungen und dem damit verbundenen höheren Beratungsaufwand müßte u.E. mit einer Ausweitung der Stellenkapazität begegnet werden.

Hiermit sind wir bereits bei unserem letzten Punkt, den Entwicklungs- und Zukunftsperspektiven.

Entwicklungs- und Zukunftsperspektiven

Wir halten die Arbeit, wie sie in unserer Beratungsstelle betrieben wird, für zukunftsweisend. Es wäre wünschenswert, daß sie weiterentwickelt und ausgebaut wird und modellhaft für andere wirkt.

Die kommunale Trägerschaft gewährleistet einen Zugang für alle Bevölkerungskreise. Die Tatsache, daß weder unsere Beratungsstelle noch unser Amt finanzielle Leistungen für die Klienten erbringt, sehen wir als Vorteil, da wir dadurch im Beratungsprozeß unabhängig sind.

Unabhängigkeit ist auch gewährleistet durch die "Abhängigkeit" von der Verwaltung.

Die kommunale Finanzierung der Beratungsstelle schafft nämlich eine sichere Beratungsbasis und wir müssen nicht wertvolle Zeit für die finanzielle Absicherung der Arbeit verwenden und Jahr um Jahr um unsere Existenz bangen.

Die Ansiedlung außerhalb des Krankenhauses halten wir für die langfristige Arbeit mit chronisch kranken Menschen für unerläßlich. Das Krankenhaus hat für sie bedrohenden Charakter und unser Hilfsangebot, obwohl es im Krankenhaus angeboten wird, wird nicht mit diesem identifiziert.

Für eine Weiterentwicklung der Beratungsarbeit wären folgende Punkte wünschenswert:

Diesen Entwicklungsperspektiven stehen leider ganz andere Zukunftsperspektiven entgegen.

Wie in allen Städten ist in Stuttgart der Rotstift angesetzt. Zwar etwas später als im Norden, dafür jedoch sehr gründlich. So ist auch das Gesundheitsamt von Einsparungen betroffen. Dabei mußte auch unsere Beratungsstelle abspecken, so daß in nächster Zeit keine Stellenerweiterung zu erwarten ist.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung plant der Gemeinderat der Stadt Stuttgart in den nächsten beiden Jahren eine Neuorientierung der Sozialen Dienste. Davon ist auch unsere Beratungsstelle betroffen.

Vermutlich Ende diesen bzw. Anfang nächsten Jahres wird eine Organisationsberatung mit ihrer Analyse beginnen. Der Ausgang ist offen.

Das heißt für uns, daß wir im Moment kaum Zukunftsperspektiven entwickeln können, da wir noch nicht wissen, wie es für uns nach der Untersuchung weitergeht, ob und wieviel wir vom Kuchen abbekommen.

Trotz alledem sind wir von der Notwendigkeit, Gestaltung und Qualität unserer Arbeit überzeugt. Wir sind noch motiviert und haben deshalb das Angebot gerne angenommen, unsere Beratungsstelle hier vorzustellen.

 


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