Stuttgarter Beratungsstelle für chronisch
Nierenkranke - Arbeit im ambulanten und stationären Bereich
Landeshauptstadt Stuttgart
Gesundheitsamt
Berlin, Akademie für Gesundheit u. Sozialberufe,
Straßburger Straße 56, am 29.09.1995
Referentinnen:
Ruth Staub, Dipl. Sozialarbeiterin (FH)
Heike Müller, Dipl. Sozialarbeiterin (FH)
Übersicht
Träger und personelle Besetzung
Träger
Personelle Besetzung
Zuständigkeit
Personenkreis
Aufgabe
Ziel
Kontaktaufnahme
Inhalt und Durchführung der Arbeit
Arbeitsschwerpunkte
Erstberatung
Sozialrechtliche Beratung
Psychosoziale Beratung - Krankheitsverarbeitung und Begleitung während des Krankheits
prozesses
Vermittlung von häuslicher Versorgung
Zusammenarbeit und Kooperation mit Partnern
Für und Wider der kombinierten ambulanten und stationären Beratung
Grenzen
Institutionelle und strukturelle Grenzen
Individuelle Grenzen
Veränderungen, Entwicklungs- und Zukunftsperspektiven
Die im Text verwendeten maskulinen Wortendungen beinhalten selbstverständlich
auch die jeweils femininen Personen- und Berufsbezeichnungen.-
Träger und personelle Besetzung
Träger
Träger ist die Stadt Stuttgart, Sitz der Beratungsstelle ist
das Gesundheitsamt, Abteilung "Soziale Dienste".
Wir sind eine Beratungsstelle mit freiem Zugang, eingebunden
in die Verwaltung. Dies bedeutet, daß wir auch Stellungnahmen,
bzw. Sozialberichte für andere Ämter, soweit sie unsere Klienten
betreffen, schreiben müssen (z.B. Sozialamt wg. Sozialhilfe,
Wohnungsamt, ..... ).
Wir haben das Befürwortungsrecht und bei Zusammenarbeit mit
anderen Diensten in der Regel die Fallverantwortung. Die Eingebundenheit
in die Verwaltung bringt auch mit sich, daß alle Änderungen,
Unternehmungen, beispielsweise Bestellungen von Broschüren, Dienstreisen,
den vorgeschriebenen Verwaltungsweg gehen müssen; dieses wirkt
sich zeitweise eher hemmend als beflügelnd aus.
Personelle Besetzung
Die Beratungsstelle besteht seit 1975, damals mit einer Stelle
besetzt. Heute beträgt die gesamte Stellenkapazität 125 % (nach
Streichungen) verteilt z.Z. auf drei Personen, zweimal 50 %,
einmal 25%.
Die Beratungsstelle ist in Personalunion verbunden mit der Beratungsstelle für
Tumorkranke.
Die Beratung ist für die Betroffenen kostenlos.
Zuständigkeit
Personenkreis
Chronisch Nierenkranke in Stuttgart.
In Stuttgart gibt es zwei Kliniken, sowie mehrere Zentren. Von
Anfang an gingen die zwei Sozialarbeiterinnen in die beiden Kliniken,
während die Zentren nur sekundär versorgt wurden. Dies wurde
so beibehalten. Wir besuchen das Katharinenhospital und das Robert-Bosch-Krankenhaus
regelmäßig. Die Dialysezentren werden nicht besucht (es gibt
Ausnahmen). Unsere Arbeit ist nach Dialyseort aufgeteilt nicht
nach Stadtbezirken. Die Patienten werden in der Beratungsstelle,
Zuhause oder im Krankenhaus beraten.
Aufgabe
Die Aufgabe der Beratungsstelle ist die Beratung, Betreuung
und eventuelle Begleitung von chronisch nierenkranken Erwachsenen,
Dialysepatienten, prädialytischen Patienten und Transplantierten
sowie deren Angehörigen.
Ziel
Ziel ist eine umfassende psychosoziale Versorgung der Patienten.
Kontaktaufnahme
Der erste Kontakt kommt in der Regel im Krankenhaus zustande.
Wir versuchen neue Dialysepatienten in den beiden
- Krankenhäusern zu besuchen, bzw. durch Hinterlassen von
Broschüren uns bekannt zu machen.
In den Zentren wird unsere Adresse von den Ärzten und Schwestern
weitergegeben.
Einige Klienten werden durch den Dialysepatientenverband, Krankenhaussozialdienst,
andere Beratungsstellen oder andere Dienststellen an uns vermittelt.
Bei einem kleineren Teil der Klienten erfolgt die Kontaktaufnahme
durch den Betroffenen selbst oder seine Angehörigen.
Inhalt und Durchführung der Arbeit
Unsere Arbeit umfaßt sozialrechtliche Beratung und psychosoziale
Hilfsangebote.
Die sozialrechtliche Beratung steht in der Regel am Anfang im
Vordergrund. Wir werden im nächsten Punkt noch näher darauf eingehen.
Die psychosozialen Hilfsangebote betreffen eher Patienten, die
schon längere Zeit dialysepflichtig sind, und deren Krankheitsverlauf
eine intensive Beratung und Betreuung notwendig macht. Dies trifft
insbesondere bei Alleinstehenden zu. Hierbei fällt der Sozialarbeiterin
oftmals die Rolle der alleinigen Gesprächspartnerin und Vertrauten
zu.
Psychosoziale Hilfsangebote werden besonders auch von älteren
Menschen in Anspruch genommen. Bei diesem Personenkreis sowie
auch bei der vorgenannten Gruppe, geht die Beratung mit zunehmender
Hilfsbedürftigkeit durch die fortschreitende Erkrankung in eine
Betreuung über (Betreuung hier nicht im gesetzlichen Sinne).
Der Beratungsrahmen kann also von einer einmaligen Erstberatung,
der keine weiteren Kontakte folgen, bis hin zu einer jahrelangen,
zeitweise intensiven Begleitung, bis zum Tod gehen.
Die Zusammenarbeit mit dem Patienten findet auf freiwilliger
Basis statt. Entscheidend sind die Wünsche und Bedürfnisse des
Patienten bzw. seiner Angehörigen.
Arbeitsschwerpunkte
Erstberatung
Nach Möglichkeit sollte der Erstkontakt im Krankenhaus hergestellt
werden, damit der Patient zu einem sehr frühen Zeitpunkt der
Erkrankung erreicht wird.
Dies gelingt allerdings nicht immer.
Hinderungsgründe können sein:
Bei der Erstberatung wird eine umfassende sozialrechtliche Information
gegeben, wenn notwendig an spezielle Beratungen vermittelt, z.B.
Arbeitsamt. Wir stehen als Gesprächspartnerinnen zur Verfügung,
um die neue belastende Situation besser verarbeiten zu können.
Wenn die Erstberatung im Krankenhaus erfolgt und ein Kontakt
geknüpft ist, verliert der Patient die Schwellenangst und er
kommt bei zukünftigen Problemen und Schwierigkeiten zur Beratung.
Deshalb kommt u.E. der Erstberatung eine große Bedeutung zu.
Sozialrechtliche Beratung
Sie erfolgt meistens im Rahmen der Erstberatung, spielt aber
immer wieder eine Rolle bei der Verschlechterung des Gesundheitszustandes
oder Änderung der Lebenssituation des Patienten.
Inhalte der sozialrechtlichen Beratung sind:
- Beantragung des Schwerbehindertenausweises, ggf. auch
Erhöhung der Merkmale
- Informationen über Krankengeldbezug
- Fahrtkostenersatz, bzw. - zuzahlungen zur Dialyse
- Klärung der Arbeitssituation ggf. auch Vermittlung ans
Arbeitsamt wegen Umschulung
- finanzielle Hilfen, (Sozialhilfe, Wohngeld, einmalige
Spenden)
- Pflegeversicherung
- Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente
- Wohnungssituation,- probleme
Psychosoziale Beratung - Krankheitsverarbeitung
und
Begleitung während des Krankheitsprozesses
Wir sehen unsere Aufgabe darin, den Patienten dabei zu unterstützen,
daß er lernt, seine Krankheit zu akzeptieren. Dies ist oft ein
langwieriger Prozeß und es kann, wie wir alle wissen, immer wieder
zu Krisenzeiten kommen.
Dies bedeutet, daß Patienten über Jahre von unserer Beratungsstelle
begleitet werden, mit aktiven Zeiten - Phase der Beratung - und
passiven Zeiten - loser Kontakt, z.B. über die Dialyse. Für die
Bewältigung ihrer schweren Lebenssituation sind beide Anteile
wichtig.
Neben der konkreten Beratung, die Gewißheit, daß sie bei Bedarf
Ansprechpartnerinnen haben. Das Wissen um verfügbare Hilfsmöglichkeiten
wirkt entlastend.
So gehört zur Krankheitsverarbeitung und längerfristigen Begleitung
die Beratung bei Problemen im persönlichen, familiären und partnerschaftlichen
Bereich, die wir als psychosoziale Beratung bezeichnen.
Probleme können sein: Umgang mit der Abhängigkeit von der Dialysemaschine,
Umgang mit den körperlichen Einschränkungen, Beziehungskonflikte
zwischen Paaren, zwischen Eltern und Kindern, Depressionen, Ängste
vor dem Sterben, Trauer, Sinn des Lebens, Lebensqualität trotz
Krankheit, etc.
Vermittlung von häuslicher Versorgung
Zunehmend spielt das Problem der häuslichen Versorgung in der
Beratung eine Rolle.
Dies liegt daran, daß die Dialysepatienten älter werden und andere Krankheiten
hinzukommen (z.B. Schlaganfälle, bei entsprechenden Grunderkrankungen Amputationen,
Erblindungen).
Und daran, daß alte bis sehr alte Patienten dialysiert werden
und deshalb die bekannten Probleme alter Menschen in der Beratung
auftauchen.
Außerdem ist eine Zunahme von jüngeren pflegebedürftigen Patienten
zu verzeichnen.
Bei Vermittlung von häuslichen Hilfen und Abklärung des Hilfebedarfs
erweist es sich als großer Vorteil, daß wir im stationären und
ambulanten Bereich arbeiten. So erfahren wir frühzeitig von der
Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten und können
entsprechende Überlegungen mit ihm und den Angehörigen anstellen.
Darüber hinaus haben wir die Möglichkeit, auch nach der Krankenhausentlassung
in der häuslichen Umgebung den tatsächlichen Hilfebedarf festzustellen.
Dadurch ist uns eine realistische Einschätzung der Lebensverhältnisse
und der Ressourcen der Angehörigen möglich.
Um die häusliche Versorgung zu gewährleisten, vermitteln wir
Kontakte zur Nachbarschaftshilfe, mobilen Diensten, Haus,- und
Familienpflege, Diakoniestationen, privaten Pflegediensten, Sonderpflegediensten,
beraten bei der Heimplatzsuche und anderweitigen Versorgungsmöglichkeiten.
Zusammenarbeit und Kooperation mit
Partnern
Wie schon erwähnt, gehen wir in die beiden Stuttgarter Kliniken,
die Dialysestationen haben und nehmen Kontakt zu den ambulanten
und stationären Patienten auf. Dies bedeutet, daß wir regelmäßig
wechselseitigen Kontakt zu den Ärzten und Schwestern dort haben.
Es kommt hier natürlich auch zur Kooperation mit dem Krankenhaussozialdienst.
Die Zusammenarbeit mit den Zentren gestaltet sich etwas anders.
Wir sind dort nicht vor Ort tätig, aber den Ärzten und Schwestern
bekannt; d.h. bei Bedarf werden die Patienten an uns verwiesen,
bzw. Ärzte oder Schwestern wenden sich an uns.
Ein guter Kontakt besteht zum Dialysepatientenverband.
Weitere intensive Zusammenarbeit besteht je nach Bedarf und
Anliegen des Patienten mit anderen sozialen Diensten, Einrichtungen
und Ämtern.
Für und Wider der kombinierten ambulanten
und stationären Beratung
Wir hoffen, daß durch die bisherigen Ausführungen deutlich geworden
ist, daß wir die Patienten ganzheitlich beraten, für sie Kontakte
zu anderen Stellen knüpfen und die Beratung, solange sie notwendig
ist, in einer Hand bleibt.
Wir sehen darin einen nicht zu überbietenden Vorteil.
Als Spezialdienst sind wir zwischen Krankenhaussozialdienst
und ASD (Allgemeiner Sozialdienst) angesiedelt und haben im Gegensatz
zu diesen die Möglichkeit, daß wir eben einerseits im stationären
und andererseits im ambulanten Bereich tätig werden können.
Ein großer Vorteil liegt auch darin, daß wir sehr früh von der
Hilfsbedürftigkeit der Patienten erfahren. Entweder weil der
Patient bzw. die Angehörigen uns bereits kennen oder weil wir
im Krankenhaus eingeschaltet werden, weil wir dort wie schon
ausgeführt, präsent sind.
Echte Gründe gegen eine kombinierte ambulant-stationäre Beratung
sehen wir nicht.
Als Einwand kann natürlich der hohe Aufwand genannt werden.
Wir sind viel unterwegs (im gesamten Stadtgebiet) zwischen Krankenhaus,
Dienststelle und Hausbesuch. Es bleibt viel Zeit auf der Strecke.
Wir halten dies aber im Interesse der Patienten für gerechtfertigt.
Für uns besteht eine Schwierigkeit darin, daß wir verstärkt,
in der einen Klinik generell, die Aufgaben des Krankenhaussozialdienstes
bei Dialysepatienten übernehmen müssen. (Z.B. Vermittlung von
AHB-Maßnahmen). Dies ist sehr zeitaufwendig und nimmt uns Kapazität,
die wir dringend für die Beratungsarbeit benötigen würden.
Grenzen
Institutionelle und strukturelle
Grenzen
Nach der Darlegung unserer Arbeit und der Erörterung des Für
und Wider, möchten wir nun noch die Grenzen und Unzulänglichkeiten
aufzeigen.
Die Intensität und Qualität unserer Arbeit hängt in großem Maße
auch vom Stellenvolumen ab, das äußerst knapp bemessen ist.
De facto sind wir für die Stuttgarter Bürger zuständig. Stuttgart
hat aber Mittelpunktfunktion in der Region, so daß in den Krankenhäusern
und Zentren viele Nicht-Stuttgarter behandelt werden, die dann
psychosozial nicht versorgt sind.
Die Trennung ist oft künstlich und läßt sich nicht durchhalten.
Dies stellt bei der knappen Stellenbemessung ein Problem dar.
Entgegen unseren Vorstellungen gelingt es uns leider immer weniger,
den Erstkontakt so früh wie möglich aufzunehmen, aus den genannten
und bekannten Gründen. So gibt es durchaus Patienten, die schon
einige Zeit dialysieren und von der Existenz unserer Beratungsstelle
nichts wissen (vor allem CAPD-Patienten).
Ganz generell haben wir den Eindruck, daß die psychosoziale
Befindlichkeit der Patienten im Zuge der Einsparungsmaßnahmen
durch das Gesundheitsstrukturgesetz immer mehr in den Hintergrund
rückt.
Dies bedeutet konkret:
Individuelle Grenzen
Neben diesen strukturell/institutionellen Grenzen, spielen natürlich,
wie in anderen Arbeitsbereichen, auch individuelle Grenzen eine
Rolle.
Es gelingt nicht immer den Patienten zur Annahme von Hilfen
zu motivieren.
Das Lebenskonzept und die Sichtweise des Patienten stimmt nicht
unbedingt mit den Hilfsplänen der Sozialarbeiterinnen und noch
weniger mit denen der Ärzte und Schwestern überein.
Veränderungen, Entwicklungs- und
Zukunftsperspektiven
Veränderungen
Wir und unsere Kolleginnen stellen fest, daß sich unsere Arbeit
in jüngster Zeit verändert hat, und im Moment einer ständigen
Veränderung unterliegt.
Wir verzeichnen
- eine Zunahme von Multiproblemfällen, z.B. Krankheit +
schlechte Wohnsituation + finanzielle Probleme
- eine Zunahme von Problemen im finanziellen Bereich, durch Änderung
wirtschaftlicher Verhältnisse
- eine Zunahme der Betreuung von jüngeren, pflegebedürftigen
Dialysepatienten, z.B. durch langjährige Dialyse
- eine Zunahme der ausländischen Klienten, deren Beratung
aufgrund sprachlicher Schwierigkeiten arbeitsintensiver ist
- eine Zunahme des Betreuungs- und Vermittlungsbedarfs für
häusliche Versorgung und Pflege
- Zunahme des Betreuungsumfangs und - aufwands in den einzelnen
Fällen (alleinlebende Dialysepatienten, drohende Wohnungslosigkeit
und Obdachlosigkeit, Verwahrlosung und Alkoholmißbrauch,
Arbeitslosigkeit, ...)
- einen höheren Vermittlungsaufwand durch Zunahme der diversen,
teilweise neu entstandenen, Dienste
- einen Mehrbedarf an sozialrechtlicher Beratung aufgrund
des Gesundheitsstrukturgesetzes, des allgemeinen Sparens
und der Pflegeversicherung.
Diesen Veränderungen und dem damit verbundenen höheren Beratungsaufwand
müßte u.E. mit einer Ausweitung der Stellenkapazität begegnet
werden.
Hiermit sind wir bereits bei unserem letzten Punkt, den Entwicklungs-
und Zukunftsperspektiven.
Entwicklungs- und Zukunftsperspektiven
Wir halten die Arbeit, wie sie in unserer Beratungsstelle betrieben
wird, für zukunftsweisend. Es wäre wünschenswert, daß sie weiterentwickelt
und ausgebaut wird und modellhaft für andere wirkt.
Die kommunale Trägerschaft gewährleistet einen Zugang für alle
Bevölkerungskreise. Die Tatsache, daß weder unsere Beratungsstelle
noch unser Amt finanzielle Leistungen für die Klienten erbringt,
sehen wir als Vorteil, da wir dadurch im Beratungsprozeß unabhängig
sind.
Unabhängigkeit ist auch gewährleistet durch die "Abhängigkeit" von
der Verwaltung.
Die kommunale Finanzierung der Beratungsstelle schafft nämlich
eine sichere Beratungsbasis und wir müssen nicht wertvolle Zeit
für die finanzielle Absicherung der Arbeit verwenden und Jahr
um Jahr um unsere Existenz bangen.
Die Ansiedlung außerhalb des Krankenhauses halten wir für die
langfristige Arbeit mit chronisch kranken Menschen für unerläßlich.
Das Krankenhaus hat für sie bedrohenden Charakter und unser Hilfsangebot,
obwohl es im Krankenhaus angeboten wird, wird nicht mit diesem
identifiziert.
Für eine Weiterentwicklung der Beratungsarbeit wären folgende
Punkte wünschenswert:
Diesen Entwicklungsperspektiven stehen leider ganz andere Zukunftsperspektiven
entgegen.
Wie in allen Städten ist in Stuttgart der Rotstift angesetzt.
Zwar etwas später als im Norden, dafür jedoch sehr gründlich.
So ist auch das Gesundheitsamt von Einsparungen betroffen. Dabei
mußte auch unsere Beratungsstelle abspecken, so daß in nächster
Zeit keine Stellenerweiterung zu erwarten ist.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung plant der Gemeinderat
der Stadt Stuttgart in den nächsten beiden Jahren eine Neuorientierung
der Sozialen Dienste. Davon ist auch unsere Beratungsstelle betroffen.
Vermutlich Ende diesen bzw. Anfang nächsten Jahres wird eine
Organisationsberatung mit ihrer Analyse beginnen. Der Ausgang
ist offen.
Das heißt für uns, daß wir im Moment kaum Zukunftsperspektiven
entwickeln können, da wir noch nicht wissen, wie es für uns nach
der Untersuchung weitergeht, ob und wieviel wir vom Kuchen abbekommen.
Trotz alledem sind wir von der Notwendigkeit, Gestaltung und
Qualität unserer Arbeit überzeugt. Wir sind noch motiviert und
haben deshalb das Angebot gerne angenommen, unsere Beratungsstelle
hier vorzustellen.