Finanzierungsmöglichkeiten von Sozialarbeit
im ambulanten Dialysebereich
von Hans Sitzmann
Beiratsvorsitzender des Sozialverbandes VdK Bayern
Die vielfachen, Diskussionen zur Weiterentwicklung der Krankenversicherung
kreisen unter anderem um Begriffe wie Wirtschaftlichkeitsreserven,
Innovationen, Budgetierungen und Wettbewerb. Sie stehen nicht
beziehungslos zueinander. Die durch Budgets vorgegebenen knappen
Mittel und der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen sowie zwischen
den Leistungserbringern sollen die verantwortlichen Akteure anhalten
- wenn nicht sogar zwingen - , laufend zugleich nach Wirtschaftlichkeitsreserven
und Innovationen zu suchen mit der Zielsetzung, Fortschritt in
einem möglichst günstigen Preis-Leistungsverhältnis zu schaffen
und damit die eigene Existenz zu sichern. Insofern sind diese
Begriffe nicht als juristisch-bürokratische Tatbestandsmerkmale
im Rahmen von Rechtsansprüchen zu verstehen. Sie sind einzeln,
vor allem aber im Zusammenwirken als Aktionsleitwerke zu begreifen.
Es kann jedoch kein Zweifel sein, daß das aus dem Zusammenwirken
der vier Begriffe Wirtschaftlichkeitsreserven, Innovationen,
Budgetierung und Wettbewerb sich ergebende Wirkprofil für alle
Akteure im Gesundheitswesen allgemeine Bedeutung hat. Mit der
prinzipiell freien Wahl der Krankenkasse durch alle Versicherten
ab 1996, der grundsätzlich bereits bestehenden freien Wahl der
und den vielfachen Möglichkeiten der Beitrags-, Preis- und Produktgestaltung
für Versicherungsleistungen und Gesundheitsgüter besteht ein
Ordnungssystem mit vielfachen wettbewerblichen Elementen und
Beziehungen, die von den Akteuren zunehmend tatsächlich ausgeschöpft
werden.
Die Abkehr vom bloßen Wachstumsglauben, die Arbeitsmarktentwicklung,
die Verdrängung der meßbaren Quantität als Erfolgsmaßstab durch
die Qualität, das "Besser" anstatt des "Mehr",
haben viele Ansätze für neue Aktivitäten der Krankenkassen eröffnet.
An die Stelle der jahrelangen Auseinandersetzungen über die Frage, "ob" etwas
geschieht, muß das Bemühen um das `Wie` treten.
Während die kurative Medizin auf allen Gebieten der Diagnostik
und Therapeutik fortgeschritten ist und aus der ehemals rein
palliativen Heilkunst eine eher prothetische Heiltechnik gemacht
hat, sind die frankierenden Flächen der Prävention und der Rehabilitation
eher verkümmert.
Mit dieser kritischen Besinnung sind wir nun schon sehr energisch
auf das neue Modell einer neuen Medizin verwiesen, das seine
Schwergewichte in zwei Punkten findet: der Rehabilitation und
der Prävention.
Im Rahmen des mir vorgegebenen Referates will ich mich mit dem
Bereich "Rehabilitation" befassen, weil ich glaube,
daß er zu Ihrer Zielsetzung gelangen kann.
Chronische, nicht übertragbare Krankheiten ebenso wie Behinderungen,
die vielfach eine Krankheitsfolge sind, zeichnen sich durch drei
sozialpolitische bedeutsame Eigenschaften aus:
Das Problem der kurativen Medizin ist, daß die Ärzte sehr wenig
Kenntnisse und sehr wenig Sensibilität für die komplexe und schwierige
Situation des Kranken bzw. Behinderten in den psycho-sozialen
Dimensionen haben.
Rehabilitation kann aber nur ganzheitlich und individuell sein,
es geht in der Regel immer um die Rehabilitationsplanung des
einzelnen Kranken bzw. Behinderten. Unter umfassender Rehabilitation
wird heute die Bündelung medizinischer und psycho-sozialer Maßnahmen
verstanden, die dem einzelnen Behinderten eine optimale soziale
Autonomie, sei es im sozialen, sei es im beruflichen Leben, ermöglichen
soll. Sie umfaßt die Breite der postakuten Rehabilitation, der
Früh - und Langzeitrehabi1itation, der sozialen und beruflichen
Eingliederung und die Langzeitbetreuung Behinderter und Kranker
in kontinuierlicher Weise.
Den Schwerpunkt ihrer Aufgabe sieht effektive Rehabilitation
in dem Ziel, Abhängigkeit bei Erkrankung zu vermeiden bzw. zu
minimieren und soweit wie möglich wieder eine Integration in
ein bestimmtes soziales Umfeld zu erreichen. Also Funktionalität
und damit in gewisser Weise Lebensqualität anzuheben, das sollte
das Ziel jeder Rehabilitations-Maßnahme sein. Man versucht, die
durch ein akutes Ereignis oder Verschleißerscheinungen beeinträchtige
Funktionsfähigkeit des Kranken soweit wieder herzustellen bzw.
zu fördern, daß er ein möglichst selbständiges und von fremder
Hilfe unabhängiges Leben in der ihm vertrauten Umgebung weiterführen
kann.
Um gezielt auf dieses angestrebte Ergebnis hin therapieren zu
können, muß natürlich das Ensemble der körperlichen, der seelischen
und sozialen Hintergründe und ihre Auswirkung auf die Erkrankung
zum Ausgangspunkt der Behandlung gemacht werden.
Aus dem Prinzip der Ganzheitlichkeit, also die Person des zu
Rehabilitierenden steht im Mittelpunkt, und der funktionellen
Zielsetzung resultiert das wesentliche Strukturelement erfolgreicher
Rehabilitation: Die Zusammenarbeit der verschiedenen Teilgebiete,
die zu einer Reintegration benötigt werden. Man spricht in diesem
Zusammenhang gern vom Team, also von der Mannschaft, die die
rehabilitative Aufgabe erfolgreich bewältigen soll. Jede Fußballmannschaft
braucht aber auch einen Kapitän, den Teamleiter.
Dies kann im Einzelfall recht unterschiedlich sein. In der Regel
ist der Teamleiter der Arzt. Fast immer ist in irgendeiner Form
die Pflege miteinbezogen, desweiteren Gymnastik und Ergotherapie.
Dazu können
- Logopädie,Diätberatung, Familientherapie, Sozialarbeit,
Seelsorge,
- Psychologie,Wohnberatung, Hilfsmittelberatung und rechtliche
Beratung
kommen.
Oft vergessen wird, daß zu diesem Team natürlich auch der Patient
und u. U. seine Angehörigen gehören. Denn mögliche Therapieschwerpunkte
können nur gemeinsam mit dem kranken Menschen unter Berücksichtigung
seiner individuellen Bedürfnisse festgelegt werden. Denn gerade
bei ihnen ist es notwendig, ein individuell abgestimmtes Therapiekonzept
zu erstellen, da fast immer zusätzlich vorhandene Erkrankungen
und Altersveränderungen, sowie natürlich auch seine Einstellung
zum Leben berücksichtigt werden müssen.
Die Entwicklung von Theorieansätzen und das Vorliegen von Untersuchungsergebnissen
der Sozialwissenschaften haben in den letzten Jahren die Auffassung
von Gesundheit und Krankheit entscheidend beeinflußt. Heute sind
die Abhängigkeiten der Gesundheit und Krankheit von einer Vielzahl
sozialer und psychosozialer Risikofaktoren empirisch belegt.
Sieht man als Ziel einer effektiven Rehabilitation die bestmögliche
Lebenszufriedenheit - auch unter Möglichkeiten, die durch Krankheit
und Gebrechen eingeschränkt sind, spielt die Sozialarbeit bei
der Umsetzung dieser Idee eine zentrale Rolle, indem sie ihre
Profession einsetzt und bereit ist, strukturelle Bedingungen
in Institutionen in der Beratung und Betreuung im Sinne ihrer
Klienten mitzugestalten.
Sozialarbeit als professionelles Handeln richtet sich an einzelne
Gruppen und an das Gemeinwesen. Sie unterscheidet sich von anderen
Hilfen für den Menschen dadurch, daß sie sich nicht nur auf Teilbereiche
der Adressaten beschränkt, sondern sie in ihrer Gesamtheit sieht.
Das Ziel der sozialen Arbeit ist es, die Fähigkeiten des Menschen
in psychosozialer Notlage so zu aktivieren, daß er ein für ihn
angemessenes, möglichst selbstbestimmtes Leben führen kann.
Die Aufgabe des Sozialarbeiters erstreckt sich also auf das
Erkennen und womögliche Lösen sozialer Probleme, die durch Krankheit
bedingt sind oder sie mitverursacht haben. Auch Krankheit muß in
ihrer sozialen Bedingtheit und in ihren sozialen Auswirkungen
gesehen werden, wenn ganzheitlich geholfen werden soll. Dies
bestätigen die Erkenntnisse der psychosomatischen Medizin und
der Sozialmedizin. Materielle Hilfe allein kann auf die Dauer
den Ansprüchen des Kranken und seiner Familie nicht gerecht werden.
Die Bedürfnisse, Hilfe auf seelischem und zwischenmenschlichem
Gebiet zu erhalten, stehen künftig im Vordergrund.
Ganzheits-Rehabilitation im erörterten Sinne reagiert auf ein
Bündel unterschiedlicher individueller medizinischer und sozialer
Bedarfslagen. Die Suche nach den gesetzlichen Grundlagen einer
Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen ist vor
diesem Hintergrund ein schwieriges Unterfangen.
Traditionell hat die gesetzliche Krankenversicherung "für
den Fall der Krankheit" einzustehen. Die Rechtsprechung
hatte ursprünglich die Aufgabenstellung der Krankenversicherung
präzisiert durch die Bedingungen, daß Krankheit in Form einer
Regelwidrigkeit des Körpers oder Geistes manifest werden und
darüber hinaus ärztliche Behandlung erforderlich machen müsse,
um eine Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenversicherung
auszulösen. In der Folge wurde diese Auffassung insofern relativiert,
als nicht auf eine akute Behandlungsnotwendigkeit abgestellt
wird, sondern auch auf die langfristig zu erwartende Beeinträchtigung
einer künftigen Erwerbsfähigkeit bzw. die Absicht, diese Beeinträchtigung
zu vermeiden. Damit wurde der Krankenversicherung überhaupt erst
eine Orientierung an Zielsetzungen ermöglicht, wie sie dem Rehabilitationsprozeß eigen
sind: nämlich an langfristigen und, über die primäre Zielsetzung
des eigenen Versicherungszweiges hinausgehend, gesamtgesellschaftlich
verbindlichen Maßstäben.
Seit 1. April 1995 - § 11 Abs. 2 SGB V i.d. Fassung des Pflegeversicherungsgesetzes
(SGB XI) - gehören zu den Leistungen der Krankenkassen auch medizinische
und ergänzende Leistungen der Rehabilitation, die einer drohenden
Behinderung vorbeugen, sie beseitigen, bessern oder eine Verschlimmerung
verhüten bzw. Pflegebedürftigkeit vermeiden oder mindern.
Behinderungen lassen sich begrifflich in verschiedene Stufen
gliedern:
Die Leistungen der Krankenversicherung in der Bundesrepublik
Deutschland zur Rehabilitation gelten jedenfalls seit 1.4.1995
nicht mehr bloß der Korrektur des medizinischen Schadens. Die
Leistungen der Krankenversicherung sind größer geworden und müssen
jetzt auch dazu beitragen, daß die soziale Seite der Rehabilitation
in ihren Zuständigkeitsbereichen mit finanziell abgedeckt ist.
Nach § 43 SGB V kann die Krankenkasse als ergänzende Leistungen
der Rehabilitation ausdrücklich, im Rahmen der Krankheitsbehandlung
(z.B. Dialyse) "solche Leistungen erbringen, die unter Berücksichtigung
von Art und Schwere der Behinderung erforderlich sind, um das
Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern, aber nicht
zu den berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation oder den
Leistungen zur allgemeinen sozialen Eingliederung gehören."
Die Frage ist, ob bei dieser Rechtsgrundlage in der gesetzlichen
Krankenversicherung die sozial-psychische Rehabilitation finanziell
geregelt ist. Ich bejahe, daß das allgemeine Problem des deutschen
Sozialleistungsrechts - die soziale Seite der Rehabilitation
-, das bislang mehr in Leistungsrecht und weniger in der Bereithaltung
von Unterstützung im Vor- und Umfeld einer Risikolage denkt,
ausreichend abgesichert ist. Wenn wir in der Zukunft im Umgang
mit chronisch Kranken, behinderten und älteren Menschen erfolgreicher
sein wollen, muß sich das Verhältnis des Medizinischen zum Sozialen,
in Deutschland bisher fast messerscharf getrennt, zu einem kooperativen
und verzahnten Verhältnis verändern. Dazu müssen die Inhalte
bestimmt werden; Qualitätsgesichtspunkte sind dabei natürlich
zu berücksichtigen.
Es ist sicherlich nützlich, mit Blick auf eine weitere Reform
der gesetzlichen Krankenversicherung weitere zur Erweiterung
der Handlungsspielräume für innovatorisches Tätigwerden zu verlangen,
auch wenn das geltende Recht innovatorische Tätigkeiten trotz
Budetgierung und Beitragssatzstabilität in weitem Umfang zuläßt.
Das in der Krankenversicherung geltende Wirtschaftlichkeitsprinzip
beinhaltet sowohl die Variante der Erbringung einer Leistung
mit geringeren Mitteln als auch die Variante, mit den vorhandenen
Mitteln verbesserte oder neue Leistungen zu erbringen.
Innovationen jedenfalls sind gefragt, sie bestimmen den Wettbewerb.
Bei der Entfaltung des Wettbewerbs unter den Kassen besteht sicherlich
ein Nachholbedarf in der Bereitschaft zur ständigen Suche nach
der besseren sozialverträglichen Lösung sowohl bei der Finanzierung
als bei der Versorgung der Versicherten.
Ich möchte Sie ermuntern, dies zu nützen.